
Mit Verordnung des Freistaates Thüringen können zum neuen Schuljahr 2016/2017 nun auch Interessenten mit Hauptschulabschluss die einjährige Ausbildung in der Altenpflegehilfe wahrnehmen.
Dieses wurde mit dem Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen (GVBl. 5/2016) am 12. Juli 2016 bekannt gemacht. Am 13. Juli 2016 ist das vorgenannte Gesetz in Kraft getreten.
Das ist ein guter Schritt zur Fachkräftesicherung in der Pflege. Denn nach einer einjährigen Ausbildung stehen den erfolgreichen Absolventen weitere Wege offen: Sie können zum Beispiel dann auch die Ausbildung zur Altenpflegerin/ zum Altenpfleger in Angriff nehmen und das Jahr der Altenpflegehilfeausbildung findet dabei Anerkennung/wird angerechnet.
Vielen dank für die tolle Informationen, finde ich super das Jugendlich mit Hauptabschluss auch eine bessere Cahnce auf Ausbildungsplätze haben.
Gruß Anna
Ich bin froh das es diese Seite gibt. Jetzt weiß ich endlich was ich werden will. Ich liebe es mit Menschen zu sein. Ich bin froh das es mehrere Chancen für einen Job gibt wo man den Hauptschulabschluss gemacht hat.🙂