Tischler/innen stellen Möbel, Türen und Fenster aus Holz und Holzwerkstoffen her, führen Innenausbauten durch und arbeiten überwiegend bei Herstellern von Möbeln, Holzwaren oder -konstruktionsteilen sowie im Tischlerhandwerk, z.B. in Bautischlereien. Darüber hinaus können sie bei Herstellern von Holzwerkstoffen oder in Baumärkten und Möbelhäusern beschäftigt sein. Auch Theater mit eigener Tischlerei, Messebauunternehmen oder Betriebe des Schiffbaus kommen als Arbeitgeber infrage. Tischler/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO).
Zuweisung durch einen Leistungsträger wie Agentur für Arbeit, Jobcenter, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr oder Rentenversicherungsträger (KomBA-ABI oder Agentur für Arbeit)
Gesundheitliche Eignung
Schulische Voraussetzungen: mindestens Hauptschul– oder gleichgestellter Schulabschluss
Berufliche Voraussetzungen: abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Tätigkeit in einem gewerblich-technischen Berufsfeld, aber auch Seiteneinsteiger.
Kosten: Förderung über Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder der Jobcenter möglich
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