Umschulung zum/r Maschinen- und Anlagenführer/in – Schwerpunkt Metall- und Kunststofftechnik

Maschinen- und Anlagenführer/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Maschinen- und Anlagenführer/innen richten Fertigungsmaschinen und -anlagen ein, nehmen sie in Betrieb und bedienen sie. Sie rüsten die Maschinen auch um und halten sie instand. Maschinen- und Anlagenführer/innen arbeiten in industriellen Produktionsbetrieben unterschiedlicher Branchen, vor allem in der Metall-, Kunststoff-, Pharma-, Nahrungsmittel-, Fahrzeugbau-, Druck- und Textilindustrie. Maschinen- und Anlagenführer/innen mit dem Schwerpunkt Metall- und Kunststofftechnik arbeiten an Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Bauteilen, Baugruppen und Produkten aus Metall und Kunststoff.

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Sie lernen bei uns folgende Kerntätigkeiten

  • gelieferte Waren kontrollieren
  • Maschinen und Anlagen beschicken
  • für Materialnachschub sorgen
  • Maschinenlauf aufmerksam beobachten, um Funktionsstörungen frühzeitig zu erkennen
  • Funktionsstörungen an den Maschinen analysieren, beheben und dokumentieren, ggf. defekte Teile austauschen
  • fertige bzw. hergestellte Produkte abtransportieren
  • Einstellungs- und Produktionsdaten für den Maschinen- und Materiallauf ständig überprüfen
  • Arbeitsplatz aus Sicherheitsgründen sauber halten
  • Maschinen und Automaten aus Qualitätsgründen regelmäßig reinigen und schmieren
  • Verschleißteile austauschen
  • ggf. bei größeren Reparaturen mithelfen
  • Prozessabläufe steuern und kontrollieren
  • Arbeitsabläufe koordinieren
  • Waren lagern
  • Fertigungs- und Qualitätskontrollen durchführen

Abschluss

IHK Abschluss mit der Berufsbezeichnung Maschinen– und Anlagenführer/-in, Schwerpunkt Metall- und Kunststofftechnik

Perspektiven

  • Aufstiegsqualifizierungen z. B.: Fertigungsmechaniker/in, Industriemeister/in -Metall, Industriemeister/in – Kunststoff und Kautschuk
  • Studium Produktionstechnik (Voraussetzung: Hochschulreife)

Organisatorisch

  • Dauer: 16 Monate
  • Beginn: jährlich 01.04. oder  01.10.
  •  Voraussetzungen:
    • mindestens Hauptschul– oder gleichgestellter Schulabschluss
    • berufsbezogene Grundkenntnisse aber auch “Seiteneinsteiger/innen”
  • Kosten: 100% förderbar mit einem Bildungsgutschein

Zusätzliche Information

Ort

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