Brandschutzhelfer-Ausbildung: Unternehmen und Beschäftigte schützen

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Hätten Sie gedacht, wie gefährlich eine handelsübliche Spraydose oder brennendes Öl ist? Ihre Mitarbeiter*innen wohl auch nicht. Deshalb sichern Sie jetzt Ihr Unternehmen und schützen Sie Ihre Beschäftigten mit einem Brandschutzhelferkurs nach ASR A2.2 im VHS-BILDUNGSWERK! Ob Erstausbildung oder Auffrischung, bei uns erlernen Sie im gesetzlich vorgegebenen Zeitumfang von drei bis vier Stunden, die inhaltlich vorgeschriebenen und erforderlichen Maßnahmen für eine wirksame Brandbekämpfung.

Für Inhouse-Schulungen (ab 7 Personen im Raum Magdeburg und ab 10 Personen in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen) in Ihrem Unternehmen unterbreiten wir Ihnen gern ein attraktives Angebot.

Jede/r Teilnehmer*in der Brandschutzhelfer Schulung erhält nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Ausbildung ein persönliches Zertifikat zum Brandschutzhelfer. Das Zertifikat ist von allen Unfallkassen, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichten und Sachversicherern anerkannt.

Unsere Brandschutzexperten laden sie ein zu einem lehrreichen Theoriekurs, gefolgt von aufregenden und praktischen Feuerlöschübungen – inhouse oder direkt an unseren Standorten in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Ob gesetzlich verpflichtend oder gewinnbringend für Ihr Unternehmen, Brandschutz rettet Leben und Sachwerte. Buchen Sie deshalb jetzt Ihren Brandschutzhelferkurs!

Gesetzliches Zertifikat für jeden Teilnehmer

Alle Teilnehmer*innen erhalten nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Ausbildung ein persönliches Zertifikat zum Brandschutzhelfer. Das Zertifikat ist von allen Unfallkassen, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichten und Sachversicherern anerkannt

Mehr Infos zum Kurs

Die konkreten Anforderungen an die Brandschutzhelfer sind in der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 definiert. Darin werden die theoretischen Inhalte einer Unterweisung sowie praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen vorgegeben. Sind die Inhalte der ASR im Unternehmen umgesetzt, erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen. In der Veranstaltung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutzhelfers vermittelt. Sie sind anschließend in der Lage, erforderliche präventive Maßnahmen gezielt umzusetzen. Im praktischen Ausbildungsteil werden Sie im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen eingewiesen.

Erstausbildung oder Auffrischung

Neben den gesetzlichen Rechtsgrundlagen aus dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber/Unternehmer die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen im Unternehmen zu treffen. Insbesondere präventive Brandschutzmaßnahmen, die zu einer wirksamen Brandschutzbekämpfung führen, können mit der Ausbildung und Bestellung von Brandschutzhelfern sowohl verpflichtend als auch unternehmerisch gewinnbringend installiert werden.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Pflichten des Brandschutzhelfers
  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Praktische Feuerlöschübungen

Geeignet für:

  • Verantwortliche Mitarbeiter*innen im Bereich Arbeitssicherheit/Sicherheitsbeauftragte
  • Mitarbeiter*innen mit Brandschutzaufgaben
  • Brandschutzhelfer*innen (Auffrischung nach 3-5 J.)
  • Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung
  • Mitarbeiter*innen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen.
Ihr Ansprechpartner ist Christian Pannier

Kontakt

Unsere Referenzen

Zahlreiche namhafte Firmen, darunter Industrieunternehmen, Banken, viele Arztpraxen, Altenpflegeheime, Baubetriebe,  Friseure, Tischlereien, Heizung- und Sanitärfirmen, Ingenieurbüros, Banken, Abfallentsorger, Steuerberater, Zeitarbeitsfirmen, Elektrofirmen sowie Transport und Logistik Unternehmen konnten sich bereits von unserer hervorragenden Schulungsqualität im Bereich Brandschutzhelfer überzeugen.

Logo POPHAIR Friseur in Magdeburg


Video: Brandschutzhelfer-Kurs im VHS-BILDUNGSWERK


Inhalt

Aufgaben, rechtliche Grundlagen und Pflichten des Brandschutzhelfers, Grundzüge des Brandschutzes

  • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
  • häufige Brandursachen/Brandbeispiele,
  • wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
  • betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe

Betriebliche Brandschutzorganisation

  • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096
  • Alarmierungswege und -mittel
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“

Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

  • Brandklassen A, B, C, D und F
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
  • geeignete Feuerlöscheinrichtungen
  • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
  • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten

Gefahren durch Brände

  • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)
  • thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)
  • mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)
  • besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)

Verhalten im Brandfall

  • Alarmierung
  • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
  • Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
  • ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C
  • Löschen von brennenden Personen mit den empfohlenen Löschmitteln

Praktische Feuerlöschübungen

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
  • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und -anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
  • betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
  • Einweisen in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Organisatorisch

  • Abschluss: Zertifikat „Brandschutzhelfer“ nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2
  • Dauer: ca. 3 Stunden
    Die Dauer der Ausbildung erfolgt nach der gesetzlich vorgegebenen Ausbildungszeit für Theorie und Praxis nach DGUV I 205-023
  • Ort: Inhouse-Schulung bei Ihnen oder direkt an unseren Standorten in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen
  • Teilnehmer: 30 (bei Inhouse-Schulung)
  • Schulungsunterlagen
  • Termin: Montag – Samstag auf Anfrage

Fotos

Zusätzliche Information

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