Jährliche Unterweisung für Inhaber des Kranscheins

99,00 

Mit der jährlichen Unterweisung soll ein Bediener so geschult werden, dass vorhandene Kenntnisse aufgefrischt werden. Gemäß BGV A 1 § 4 unterweisen wir in technischen Neuerungen, aktuellsten Vorschriften oder Änderungen im rechtlichen Bereich.

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Unterweisung für Unternehmen nach DGUV Vorschrift 52 (BGV D6), DGUV Grundsatz 309-003 (BGG 921), VDI 2194.

Inhalte

  • Allgemeine und rechtliche Grundlagen
  • Hintergrund der jährlichen Unterweisung
  • Gesetzliche Änderungen
  • Sicherheit des/r Kranführers*in
  • Der Lastschwerpunkt und die Standsicherheit
  • Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
  • Gefahren im Umgang mit Kranen
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Unfallanalyse im eigenen Betrieb
  • Technische Neuerungen

Die Inhalte können auch individuell angepasste werden und mit spezifischem Bezug auf Ihren Betrieb gestaltet werden.

Ihre Vorteile

  • Ihre Mitarbeiter*innen frischen Ihre Kenntnisse im Umgang mit ihren Arbeitsgeräten auf
  • Unfallreduzierung durch routinierten Umgang
  • Risikominimierung bei Haftungsansprüchen
  • Weniger Maschinenausfallzeiten

Voraussetzungen

Die Teilnehmer*innen der Unterweisung müssen im Besitz eines gültigen Kranführausweises nach BGV D 6 sein.

Organisatorisches

  • Dauer: 4 Unterrichtseinheiten
  • Teilnehmer: mindestens 5 Teilnehmer
  • Kosten 99 EUR pro Person
Ihr Ansprechpartner ist Christian Pannier

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