Unterweisung Anschläger

99,00 

Die berufsgenossenschaftliche DGUV-Regel 100-500 fordert im Kapitel 2.8 „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“ unter Punkt 3.2 Folgendes: „Der Unternehmer darf mit der selbständigen Anwendung von Lastaufnahmeeinrichtungen nur Personen beauftragen, die mit diesen Aufgaben vertraut sind. Mit diesen Aufgaben vertraut sein schließt mit ein, dass die betreffenden Personen entsprechend der Aufgabenstellungen unterwiesen worden sind und die Betriebsanleitung sowie die in Frage kommenden betrieblichen Anweisungen kennen.“

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Inhalte

  • Abschätzen des Gewichtes der Last
  • Abschätzen der Schwerpunktlage von Lasten
  • Kenntnisse über zur Verfügung stehende Anschlagmittel
  • Tragfähigkeit von Anschlagmitteln in Abhängigkeit von der Zahl der Stränge, Anschlagart und Neigungswinkel
  • Auswahl geeigneter Anschlagmittel
  • Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen
  • Verhalten beim Anschlagen, Anheben und Transport
  • Zeichengebung
  • Vermeidung von Schäden an Anschlagmitteln
  • Verhalten bei Absetzen und Lösen der Anschlagmittel
  • Aufbewahrung von Anschlagmitteln

Die Inhalte können auch individuell angepasst werden und mit spezifischem Bezug auf Ihren Betrieb gestaltet werden.

Ihre Vorteile

  • Ihre Mitarbeiter frischen Ihre Kenntnisse im Umgang mit ihren Arbeitsgeräten auf
  • Unfallreduzierung durch routinierten Umgang
  • Risikominimierung bei Haftungsansprüchen
  • Weniger Maschinenausfallzeiten

Organisatorisch

  • Termin: nach Absprache
  • Dauer: 4 UE
  • Teilnehmer: mindestens 5 TN

Zusätzliche Information

Ort

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