Aktivierung & Vermittlung
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III können Ausbildungssuchenden, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden und Arbeitslose neine individuelle Förderung geben, die ihre passgenaue Eingliederung unterstützt. Sie werden durch eine gezielte Heranführung an den Ausbildungs- u. Arbeitsmarkt, die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sowie die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefördert.
Darüber hinaus werden sie an eine selbstständige Beschäftigung herangeführt oder durch eine Beschäftigungsaufnahme stabilisiert. Mehrere Maßnahmen wurden zertifiziert und in das Angebot gestellt. Hinzu kommen Projekte, die aus der Mitteln der EU mitfinanziert werden und die Vermittlung von Teilnehmern in Arbeit und Ausbildung zum Ziel haben.
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AVGS Module - Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (3)
- Standortbestimmung (z.B. Stärken/Potentiale, Anforderungen der Arbeitgeber, Möglichkeiten des Arbeitsmarktes, Alternativen, Bewerberprofil…)
- Erstellung von Bewerbungsunterlagen (z.B. Bewertung vorhandener Unterlagen, Erstellung ... Mehr Infos
- Recherche nach offenen Stellen ... Mehr Infos
- Gründungsformalitäten/Pflichten
- Rechtsform und Organisation
- Business-Plan
- Vertrags– und Arbeitsrecht
- Banken und Finanzierung, Förderprogramme
- Markteintrittsstrategien
- Werbung, Marketing, Kundenakquise
- Vertrieb
- Steuern und ... Mehr Infos

Aktivierungshilfen für Jüngere in Brandenburg (AhfJ)

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