Ambulante Hilfen sollen dazu beitragen, wesentliche Funktionen der Familie zu erhalten oder wiederherzustellen, die Entwicklungschancen der Kinder als auch die erzieherischen Fähigkeiten von Müttern und Vätern zu erhöhen, Hilfestellung im Bereich der materiellen Existenzsicherung zu geben und das Zusammenleben von Eltern und Kindern zu verbessern.
Der Zugang erfolgt auf Antrag der Sorgberechtigten/Vormünder beim örtlich zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes
Unsere Angebote
- Sozialpädagogische Familienhilfe Brandenburg und Potsdam-Mittelmark § 31 SGB VIII
- Sozialpädagogische Familienhilfe Gardelegen § 31 SGB VIII
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Brandenburg und Potsdam-Mittelmark § 35 SGB VIII
- Erziehungsbeistand Brandenburg § 30 SGB VIII
- Begleiteter Umgang Brandenburg § 18 SGB VIII
- Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung Brandenburg und Potsdam-Mittelmark § 41 SGB VIII
- Psychologischer Fachdienst „THEKLA“ Brandenburg und Potsdam-Mittelmark diverse
- Ambulantes Clearing § 27 (2) SGB VIII
- Aufsuchende Familientherapie § 27 (3) SGB VIII