Die Übergangskoordination agiert benachteiligtensensibel und arbeitet eng mit den Schulen und weiteren wichtigen Akteuren (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Integrationsfachdienste) zusammen. Die Trägergemeinschaft kann dabei auf Grund einer langjährige Tätigkeiten auf dem Bildungs- und Ausbildungsmarkt auf ein bereits bestehendes Netzwerk zurückgreifen.
Die Jugendlichen erhalten individuelle Unterstützung in Form von Einzelgesprächen oder Casemanagement. Die vorgesehenen Unterstützungen und Arbeitsinstrumente setzen dabei ergänzend an vorangegangenen Aktivitäten in der Schule zur Berufsorientierung an und werden ergänzend zur Beratung der Agenturen für Arbeit umgesetzt.
Maßnahmezeitraum: 01.08.2021 bis 31.07.2022