Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

In vielen Handwerksbetrieben fallen ständig Tätigkeiten an, die nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden dürfen. Zunehmend werden diese auch von Nichtelektrikern in den entsprechenden Fachabteilungen ausgeführt.

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Damit für diesen Personenkreis der gesetzliche Rahmen gewährleistet ist, wurde in die Durchführungsanweisung zu § 2 der UVV “Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” der Begriff “Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten” aufgenommen. Auch nach § 5 der Handwerksordnung können Mitarbeiter durch eine entsprechende Zusatzausbildung die Qualifikation “Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten” erwerben, womit der Lehrgang auch für diese Zielgruppe geeignet ist. Mit einer Unterweisung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten dürfen Fachkräfte wie Tischler, Möbel-, Küchen- oder Heizungs-/Sanitärmonteure innerhalb des eigenen Gewerkes kleinere einfache elektrotechnische Arbeiten ausführen. Ziel dieses Lehrgangs ist es also, den Mitarbeitern die Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln.

Inhalt

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes auf den Menschen, auf Tiere und Sachen
  • Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren
  • Prüfung der Schutzmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln
  • Verantwortung (Fach- und Führungsverantwortung)
  • Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen
  • Berufsspezifische Unterweisungen

Zielgruppe

Die Qualifizierung richtet sich vor allem an technische Mitarbeiter, Anlagenbetreiber, betriebliche Fach- und Führungskräfte, Gebäudetechniker, Instandhalter, Servicetechniker, elektrotechnische Laien mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung außerhalb der Elektrotechnik.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Teilnahme ist ein Hauptschulabschluss oder vergleichbarer Schulabschluss. Erforderlich ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem gewerblich-technischen Beruf.

Die Zuweisung durch den Kostenträger, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, ermöglicht den Eintritt von Arbeitsuchenden in diese Qualifizierung ebenso wie die Entsendung von beschäftigten seitens eines Unternehmens.

Kontakt

Christian Pannier

Telefon: 0391-74401-34
E-Mail: christian.pannier@bildungswerk.de

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