Unterweisung Anschläger

Die berufsgenossenschaftliche DGUV-Regel 100-500 fordert im Kapitel 2.8 „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“ unter Punkt 3.2 Folgendes: „Der Unternehmer darf mit der selbständigen Anwendung von Lastaufnahmeeinrichtungen nur Personen beauftragen, die mit diesen Aufgaben vertraut sind. Mit diesen Aufgaben vertraut sein schließt mit ein, dass die betreffenden Personen entsprechend der Aufgabenstellungen weiter