
Die Geschäftsführung des VHS-BILDUNGSWERK hat im Rahmen der Unternehmenskultur Grundsätze der Qualitätspolitik gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und Kooperationspartnern definiert und in einem Qualitätsmanagementhandbuch niedergelegt. Hier finden sich auch Qualitätsziele für das gesamte Unternehmen.
Wir handeln nach dem Grundsatz, nur eine hohe Kundenzufriedenheit erfüllt die Anforderungen an unsere sozial und bildungspolitische Verantwortung sowie unseren Anspruch als kunden- und wettbewerbsorientiertes Dienstleistungsunternehmen. Unsere Mitarbeiter werden zur Erreichung der Unternehmensziele motiviert und bringen ihr Engagement und ihre Kompetenz in den Prozess der Organisationsentwicklung ein. Von unseren Lieferanten und Kooperationspartnern erwarten wir die gleiche Qualität, zu der wir uns selbst verpflichtet haben.
Das VHS-BILDUNGSWERK arbeitet seit 2014 einheitlich mit einem nach der Norm DIN EN ISO 9001:2015 zertifizierten Qualitätsmanagement. Im Land Brandenburg besteht die Zertifizierung nach dieser Norm bereits seit 2004. Die Standorte im Land Sachsen-Anhalt arbeiteten seit 2005 nach einem System, welches nach dem Standard des Bundesverbandes der Träger der beruflichen Bildung BQM zertifiziert war. Im Jahr 2014 wurden die Systeme auf Basis der DIN EN ISO 9001:2015 zusammengeführt und erfolgreich zertifiziert. Seit 2017 betrifft dies auch alle Standorte im Land Thüringen.
Für unser Unternehmen liegt die Zulassung als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung und nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) vor. Das VHS-BILDUNGSWERK hat in einem Zertifizierungsverfahren 2014 bewiesen, dass sie alle gesetzlichen Vorgaben für eine Anerkennung als Träger für alle relevanten Fachbereiche erfüllt. Schon seit den Jahren 2004 bzw. 2005 war die Zulassung als Träger länderbezogen nach den gültigen Rechtsvorschriften zertifiziert.
Das Unternehmen bietet derzeit 60 zertifizierte Maßnahmen und Module für die Einlösung von Bildungsgutscheinen oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen an. Das Angebot wird ständig auf Aktualität und den nachgefragten Bedarf überprüft. Im Bedarfsfall werden umgehend Anträge für Neuzulassungen oder Wiederzulassungen erarbeitet und gestellt. Damit wird ein aktuelles und geprüftes Angebot an Maßnahmen erhalten und gesichert. Im Rahmen der externen Audits wird die Einhaltung der Qualitätsparameter überprüft und bisher in jedem Fall bestätigt.