§ 16k SGB II – Ganzheitliche Betreuung / Coaching
Mit Coaching beruflich und privat wieder durchstarten
Mit der Förderung nach § 16k SGB II unterstützt das Jobcenter Sie bei der Aufnahme oder Stabilisierung einer Beschäftigung – individuell, praxisnah und auf Ihre persönliche Lebenssituation abgestimmt.
Im Rahmen dieser Förderung erhalten Sie Coaching- und Unterstützungsangebote, die über reine Bewerbungshilfen hinausgehen. Ziel ist es, Hindernisse abzubauen, die einer nachhaltigen Integration in Arbeit im Weg stehen.
Mögliche Inhalte:
Individuelles Einzelcoaching zu beruflichen und persönlichen Themen
Unterstützung bei der Organisation des Alltags und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Beratung zu Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Hilfen bei der Bewältigung persönlicher oder gesundheitlicher Einschränkungen
Netzwerke und Kontakte zu Arbeitgebern
Voraussetzungen:
Sie beziehen Bürgergeld (Leistungen nach SGB II)
Das Jobcenter erkennt einen individuellen Unterstützungsbedarf
Die Teilnahme wird gemeinsam in Ihrer Eingliederungsvereinbarung festgehalten
Vorteile:
Persönliche, individuelle Betreuung
Flexible Gestaltung der Inhalte
Keine Kosten für Teilnehmende – das Jobcenter übernimmt alle Kosten
Weitere Informationen:
Tipp: Sprechen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter auf die Möglichkeit der Förderung nach § 16k SGB II an – oft kann sie mit anderen Leistungen wie Weiterbildungsgeld oder einem Bildungsgutschein kombiniert werden.