Wie oft muss ein Staplerfahrer unterwiesen werden?

Jessica Koch ·
Zertifizierter Gabelstaplertrainer in Warnweste unterweist Mitarbeiter neben orangem Gabelstapler in Lagerhalle mit Sicherheitsdokumentation.

Wer mit einem Gabelstapler arbeitet, trägt täglich Verantwortung für sich selbst und für andere. Damit diese Verantwortung sicher wahrgenommen werden kann, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Unterweisungen vor. Doch viele Arbeitgeber und Staplerfahrer fragen sich: Wie oft ist das wirklich notwendig, und was genau muss dabei passieren?

In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die jährliche Unterweisung für Staplerfahrer verständlich und praxisnah. So wissen Sie genau, was auf Sie zukommt und wie Sie rechtlich auf der sicheren Seite bleiben.

Was ist eine Unterweisung für Staplerfahrer?

Eine Unterweisung für Staplerfahrer ist eine betriebliche Sicherheitsschulung, bei der Mitarbeiter über Gefahren, Vorschriften und sicheres Verhalten beim Führen von Flurförderzeugen informiert werden. Sie ist keine eigenständige Fahrausbildung, sondern eine gezielte Auffrischung und Ergänzung des vorhandenen Wissens auf Basis der tatsächlichen Arbeitsbedingungen im Betrieb.

Die Unterweisung richtet sich nach den konkreten Gegebenheiten des jeweiligen Arbeitsplatzes. Das bedeutet: Der Arbeitgeber erklärt nicht nur allgemeine Sicherheitsregeln, sondern geht auf die spezifischen Fahrzeuge, Lagerbereiche und Abläufe im eigenen Unternehmen ein. Grundlage dafür sind unter anderem die DGUV Vorschrift 68 (früher BGV D27) sowie die DGUV Regel 108-007, die klare Anforderungen an den sicheren Betrieb von Flurförderzeugen stellen.

Wichtig: Die Unterweisung ersetzt nicht den Staplerschein. Sie setzt voraus, dass der Fahrer bereits eine anerkannte Ausbildung absolviert hat.

Wie oft muss ein Staplerfahrer unterwiesen werden?

Ein Staplerfahrer muss mindestens einmal pro Jahr unterwiesen werden. Diese jährliche Unterweisung für Staplerfahrer ist gesetzlich vorgeschrieben und ergibt sich aus den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung sowie den DGUV-Vorschriften. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Unterweisung immer dann notwendig, wenn sich etwas Relevantes verändert.

Wann ist eine außerordentliche Unterweisung notwendig?

Neben der jährlichen Pflichtunterweisung gibt es Situationen, die eine sofortige zusätzliche Unterweisung erfordern:

  • Ein neues Fahrzeugmodell oder ein anderer Staplertyp wird eingesetzt.
  • Der Fahrer wechselt auf ein anderes Betriebsgelände oder in einen anderen Arbeitsbereich.
  • Es hat sich ein Unfall oder Beinaheunfall ereignet.
  • Neue Betriebsanweisungen oder Sicherheitsvorschriften treten in Kraft.
  • Ein Fahrer ist nach längerer Abwesenheit wieder im Betrieb tätig.

Die jährliche Unterweisung ist also ein Mindeststandard. In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass ein Staplerfahrer in einem Jahr mehrfach unterwiesen wird, weil sich die betrieblichen Gegebenheiten verändert haben.

Was passiert, wenn die Unterweisung nicht durchgeführt wird?

Wenn die jährliche Unterweisung für Staplerfahrer nicht stattfindet, haftet der Arbeitgeber im Schadensfall vollständig. Kommt es zu einem Unfall und lässt sich nachweisen, dass keine aktuelle Unterweisung vorlag, kann das zu rechtlichen Konsequenzen, Bußgeldern und dem Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Die Berufsgenossenschaft kann bei einer Betriebsprüfung nach den Unterweisungsnachweisen fragen. Fehlen diese Dokumente, drohen Verwarnungen und im Wiederholungsfall auch empfindliche Strafen. Noch schwerwiegender ist die zivilrechtliche Haftung: Wird ein Mitarbeiter verletzt, weil der Arbeitgeber seiner Unterweisungspflicht nicht nachgekommen ist, kann das teuer werden.

Für Staplerfahrer selbst gilt: Wer wissentlich ohne gültige Unterweisung fährt, riskiert ebenfalls rechtliche Konsequenzen und im schlimmsten Fall den Verlust des Versicherungsschutzes bei einem Arbeitsunfall.

Wer darf Staplerfahrer unterweisen?

Staplerfahrer dürfen nur von Personen unterwiesen werden, die über ausreichende Fachkenntnisse zum sicheren Betrieb von Flurförderzeugen verfügen und die betrieblichen Gegebenheiten kennen. In der Regel übernimmt diese Aufgabe ein beauftragter Vorgesetzter, ein Sicherheitsbeauftragter oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die Person, die unterweist, muss selbst wissen, wovon sie spricht. Eine rein theoretische Kenntnis reicht nicht aus. Idealerweise hat die unterweisende Person selbst Erfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen oder wurde entsprechend geschult. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass die richtige Person diese Aufgabe übernimmt.

Externe Anbieter können die Unterweisung ebenfalls durchführen, zum Beispiel im Rahmen betrieblicher Schulungsmaßnahmen. Das bietet sich besonders dann an, wenn im Unternehmen keine geeignete Fachkraft vorhanden ist oder wenn eine besonders strukturierte und dokumentierte Schulung gewünscht wird.

Wie läuft eine Staplerfahrer-Unterweisung ab?

Eine Staplerfahrer-Unterweisung läuft in der Regel in drei Schritten ab: Zuerst werden die relevanten Inhalte vermittelt, dann wird das Verständnis überprüft, und abschließend wird die Unterweisung schriftlich dokumentiert. Die Dokumentation ist dabei besonders wichtig, denn ohne Nachweis gilt die Unterweisung rechtlich als nicht durchgeführt.

Typische Inhalte einer Unterweisung

Je nach Betrieb und Fahrzeugtyp können die Inhalte variieren. Folgende Themen gehören jedoch zum Standard:

  • Gefährdungen am konkreten Arbeitsplatz und auf dem Betriebsgelände
  • Betriebsanweisungen für die eingesetzten Fahrzeuge
  • Verhalten bei Störungen, Unfällen und Notfällen
  • Vorschriften zum Tragen von Schutzausrüstung
  • Regeln für das Auf- und Absteigen sowie das Abstellen des Staplers
  • Aktuelle Änderungen im Betrieb, die die Sicherheit betreffen

Wie wird die Unterweisung dokumentiert?

Die Unterweisung muss schriftlich festgehalten werden. Dazu gehören das Datum, die Teilnehmer, die behandelten Inhalte und die Unterschriften der Beteiligten. Dieses Dokument sollte sicher aufbewahrt werden, da es im Streitfall als Nachweis dient. Viele Betriebe nutzen dafür standardisierte Unterweisungsformulare.

Wann braucht ein Staplerfahrer eine erneute Ausbildung statt einer Unterweisung?

Eine erneute Ausbildung ist notwendig, wenn ein Fahrer einen Staplertyp bedienen soll, für den er keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Die jährliche Unterweisung für Staplerfahrer gilt immer nur für den Fahrzeugtyp und die Betriebsbedingungen, für die der Fahrer bereits ausgebildet wurde.

Konkret bedeutet das: Wer bisher nur Gegengewichtstapler gefahren hat und nun einen Schubmaststapler bedienen soll, braucht eine neue Ausbildung und keinen bloßen Unterweisungsnachweis. Gleiches gilt, wenn jemand nach sehr langer Pause oder nach einem schwerwiegenden Unfall wieder eingesetzt werden soll und erhebliche Wissenslücken erkennbar sind.

Auch wenn ein Fahrer seinen ursprünglichen Staplerschein bei einem anderen Arbeitgeber erworben hat, muss der neue Arbeitgeber prüfen, ob eine Einweisung auf die betriebseigenen Fahrzeuge und Gegebenheiten ausreicht oder ob eine vollständige Wiederholungsschulung sinnvoll ist. Im Zweifelsfall gilt: lieber einmal mehr schulen als einmal zu wenig.

Wie VHS-Bildungswerk bei der jährlichen Unterweisung für Staplerfahrer unterstützt

Wir wissen, dass die Einhaltung der Unterweisungspflicht im Betriebsalltag organisatorisch herausfordernd sein kann. Deshalb bieten wir mit dem VHS-Bildungswerk praxisnahe Lösungen, die sich unkompliziert in Ihren Betriebsablauf integrieren lassen – ohne Abstriche bei Qualität oder Rechtssicherheit.

Für Betriebe, bei denen der Gabelstapler im Mittelpunkt steht, bieten wir sowohl die Erstqualifizierung als auch die Auffrischung aus einer Hand:

  • Gabelstaplerschein: Wir qualifizieren Ihre Mitarbeiter mit einer anerkannten Gabelstapler-Ausbildung, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und direkt auf den betrieblichen Einsatz vorbereitet.
  • Jährliche Unterweisung bequem online: Mit unserem Online-Kurs zur jährlichen Unterweisung für Gabelstapler erfüllen Ihre Fahrer die Unterweisungspflicht flexibel, rechtssicher und vollständig dokumentiert – ohne Produktionsausfall.
  • Strukturierte Dokumentation: Unsere Schulungen liefern alle notwendigen Nachweise, die bei einer Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft vorgelegt werden können.
  • Individuelle Beratung: Wir helfen Ihnen einzuschätzen, ob für Ihre Mitarbeiter eine Unterweisung ausreicht oder ob eine vollständige Neuausbildung sinnvoll ist.

Haben Sie Fragen zu den passenden Angeboten für Ihren Betrieb oder möchten Sie einen Kurs für Ihre Mitarbeiter buchen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie unverbindlich und finden gemeinsam die richtige Lösung.

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