Wie oft muss der Tischler-Schreiner-Maschinenschein erneuert werden?

Jessica Koch ·
Handwerker mit Schutzbrille führt Kreissäge durch Holzplanke in heller Werkstatt, Sägemehl im warmen Licht.

Der Tischler-Schreiner-Maschinenschein (TSM) muss in der Regel alle fünf Jahre erneuert werden. Diese Frist gilt sowohl für den TSM 1 als auch für den TSM 2 und orientiert sich an den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Wer genau wann und wie die Erneuerung angehen muss, hängt von betrieblichen Regelungen und dem jeweiligen Arbeitgeber ab. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Gültigkeit, Ablauf und Kosten.

Wie lange ist der Tischler-Maschinenschein gültig?

Der Tischler-Schreiner-Maschinenschein ist in der Regel fünf Jahre gültig. Diese Empfehlung basiert auf den Leitlinien der DGUV und der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Nach Ablauf dieser Frist muss der TSM 1 oder TSM 2 erneuert werden, damit die Berechtigung zur Bedienung der entsprechenden Maschinen weiterhin anerkannt bleibt.

Wichtig zu wissen: Die Fünf-Jahres-Frist ist eine Empfehlung, keine gesetzlich festgelegte Pflicht. Das bedeutet, dass Betriebe intern auch kürzere Intervalle festlegen können, wenn sie das für sinnvoll halten. In der Praxis hat sich die Fünf-Jahres-Regelung jedoch als Standard durchgesetzt und wird von den meisten Betrieben und Berufsschulen so angewendet.

Der TSM 1 berechtigt zur Bedienung grundlegender Holzbearbeitungsmaschinen wie Tischkreissägen und Abrichthobelmaschinen. Der TSM 2 erweitert diese Berechtigung auf komplexere Maschinen wie Formatkreissägen und Fräsmaschinen. Beide Scheine unterliegen derselben Gültigkeitsdauer.

Was passiert, wenn der Maschinenschein abläuft?

Wenn der Tischler-Schreiner-Maschinenschein abläuft, darf die betreffende Person die entsprechenden Maschinen formal nicht mehr eigenständig bedienen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass nur unterwiesene und qualifizierte Mitarbeitende an gefährlichen Maschinen arbeiten. Ein abgelaufener TSM 1 oder TSM 2 kann hier rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen haben.

Konkret bedeutet das: Kommt es zu einem Arbeitsunfall und der Maschinenschein war zum Zeitpunkt des Unfalls nicht mehr gültig, kann die Berufsgenossenschaft die Haftungsfrage anders bewerten. Für den Betrieb kann das im schlimmsten Fall bedeuten, dass der Versicherungsschutz eingeschränkt wird oder Bußgelder drohen.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Situation ähnlich heikel: Wer ohne gültigen Maschinenschein an einer Maschine arbeitet, handelt gegen die betrieblichen Sicherheitsvorschriften. Das kann arbeitsrechtliche Folgen haben. Deshalb lohnt es sich, die Gültigkeitsdauer des eigenen TSM im Blick zu behalten und die Erneuerung rechtzeitig anzustoßen.

Wer legt fest, wann der Maschinenschein erneuert werden muss?

Die Verantwortung für die Erneuerung des Tischler-Schreiner-Maschinenscheins liegt beim Arbeitgeber. Laut Arbeitsschutzgesetz und den Vorgaben der DGUV sind Betriebe dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zu unterweisen und sicherzustellen, dass alle Berechtigungen aktuell sind. Der Arbeitgeber legt also fest, wann der TSM 1 oder TSM 2 erneuert werden muss.

In der Praxis orientieren sich die meisten Betriebe an der Empfehlung der BGHM, die eine Wiederholung alle fünf Jahre vorsieht. Manche Unternehmen führen darüber hinaus eigene Unterweisungszyklen ein, zum Beispiel jährliche Sicherheitsunterweisungen, die den Maschinenschein ergänzen, ihn aber nicht ersetzen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können und sollten aktiv nachfragen, wann ihr Maschinenschein ausläuft. Wer selbst den Überblick behält, vermeidet unangenehme Überraschungen und zeigt gleichzeitig Eigenverantwortung im Umgang mit Arbeitssicherheit.

Wie läuft eine Erneuerung des Maschinenscheins ab?

Die Erneuerung des Tischler-Schreiner-Maschinenscheins läuft ähnlich ab wie die erstmalige Ausbildung, ist aber in der Regel kürzer. Teilnehmende wiederholen die relevanten Sicherheitsvorschriften, frischen ihre praktischen Kenntnisse auf und absolvieren eine Prüfung oder Unterweisungseinheit, die die weitere Berechtigung bestätigt.

Der genaue Ablauf hängt vom Anbieter und vom jeweiligen Schein ab. Für den TSM 1 und TSM 2 gibt es spezialisierte Kurse bei Bildungsträgern, Innungen und Berufsschulen. Ein typischer Auffrischungskurs umfasst folgende Elemente:

  • Wiederholung der gesetzlichen Grundlagen und Unfallverhütungsvorschriften
  • Praktische Übungen an den relevanten Maschinen
  • Überprüfung der korrekten Schutzmaßnahmen und Sicherheitsabläufe
  • Abschlussunterweisung oder Prüfung durch eine Fachkraft
  • Ausstellung eines neuen Nachweises mit aktuellem Datum

Die Dauer eines Auffrischungskurses ist deutlich kürzer als die Erstausbildung. Je nach Anbieter und Umfang des Kurses dauert die Erneuerung oft nur einen halben bis einen ganzen Tag. Das macht es auch für Berufstätige gut planbar.

Wer übernimmt die Kosten für die Erneuerung?

In den meisten Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Erneuerung des Tischler-Schreiner-Maschinenscheins. Da der TSM 1 und TSM 2 direkt mit der Arbeitssicherheit im Betrieb zusammenhängen, ist die Erneuerung eine betriebliche Notwendigkeit. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, für die notwendige Qualifikation ihrer Mitarbeitenden zu sorgen.

Das bedeutet konkret: Wer als Angestellter in einem Tischler- oder Schreinerbetrieb arbeitet und den Maschinenschein für die tägliche Arbeit braucht, hat gute Argumente dafür, dass der Betrieb die Kursgebühren und gegebenenfalls auch die Fahrtkosten trägt.

Anders sieht es aus, wenn jemand den Maschinenschein auf eigene Initiative erneuert, zum Beispiel weil er oder sie den Job wechselt oder sich selbstständig machen möchte. In diesem Fall müssen die Kosten in der Regel selbst getragen werden. Allerdings gibt es in manchen Bundesländern Fördermöglichkeiten über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, wenn die Weiterbildung zur beruflichen Eingliederung beiträgt. Es lohnt sich, dort nachzufragen, bevor man die Kosten komplett selbst einplant.

Wie das VHS-Bildungswerk bei TSM 1 und TSM 2 unterstützt

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Unsere TSM-Kursangebote richten sich sowohl an Berufseinsteiger als auch an erfahrene Fachkräfte, die ihre Berechtigung auffrischen möchten. Das zeichnet unsere Angebote aus:

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  • Zertifizierter Träger nach DIN EN ISO 9001:2015 und AZAV-Zulassung

Das VHS-Bildungswerk berät Sie gerne, welcher Kurs zu Ihrer Situation passt und welche Fördermöglichkeiten für Sie in Frage kommen. Nehmen Sie einfach Kontakt auf und wir schauen gemeinsam, was der nächste sinnvolle Schritt für Sie ist.

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