Auszubildende im Tischler- und Schreinerhandwerk sind in der Regel verpflichtet, den TSM-Schein im Laufe ihrer Ausbildung zu erwerben. Die genaue Pflicht ergibt sich aus den Anforderungen der Berufsgenossenschaft sowie den jeweiligen Ausbildungsordnungen. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den TSM-Schein für Azubis.
Wer ist gesetzlich verpflichtet, den TSM-Schein zu erwerben?
Auszubildende im Tischler- und Schreinerhandwerk sind verpflichtet, den Tischler-Schreiner-Maschinenschein zu erwerben. Diese Pflicht gilt für alle, die im Rahmen ihrer Ausbildung selbstständig an Holzbearbeitungsmaschinen arbeiten. Die Grundlage dafür bilden die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) sowie die geltenden Ausbildungsordnungen.
Konkret bedeutet das: Wer als Azubi eigenständig Maschinen wie Kreissägen, Hobelmaschinen oder Fräsen bedienen soll, braucht den entsprechenden Nachweis. Ausbildungsbetriebe sind dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Auszubildenden diese Qualifikation rechtzeitig erwerben. Ohne den TSM-Schein dürfen Azubis bestimmte Maschinen nicht allein bedienen, was den Ausbildungsablauf erheblich einschränkt.
Auch Fachkräfte, die ihre Kenntnisse auffrischen oder erweitern möchten, sowie Betriebe, die ihre Mitarbeitenden rechtssicher schulen lassen wollen, können die TSM-Kurse absolvieren. Die Pflicht gilt jedoch in erster Linie für Auszubildende, die ihre Ausbildungsvorgaben erfüllen müssen.
Was genau ist der TSM-Schein und was wird darin geprüft?
Der TSM-Schein, offiziell Tischler-Schreiner-Maschinenschein, ist ein anerkannter Qualifikationsnachweis für die sichere Bedienung von Holzbearbeitungsmaschinen. Er bescheinigt, dass der Inhaber die notwendigen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten besitzt, um Maschinen fachgerecht und sicher einzusetzen.
Die Ausbildung ist modular aufgebaut und umfasst mehrere Stufen:
- G-TSM (Grundlagen): Einführung in Aufbau, Funktion und Sicherheitsbestimmungen von Standardmaschinen. Dieser Einstiegskurs legt das Fundament für alle weiteren Module.
- TSM 1 (Erweiterte Maschinenkenntnisse): Vertiefung der Kenntnisse, Bedienung komplexerer Maschinen sowie Unfallverhütung und Arbeitsschutz.
- TSM 2 (Weiterführende Kenntnisse): Noch spezifischere Inhalte für den Umgang mit anspruchsvolleren Maschinen und Sicherheitsanforderungen.
In den Kursen werden sowohl theoretische Inhalte als auch praktische Übungseinheiten vermittelt. Geprüft werden das Verständnis von Maschinenfunktionen, die Kenntnis der relevanten Sicherheitsvorschriften sowie die korrekte Handhabung der Maschinen in der Praxis. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Teilnehmende den TSM-Schein als offiziellen Nachweis ihrer Qualifikation.
Zu welchem Zeitpunkt in der Ausbildung muss der TSM-Schein absolviert werden?
Den TSM-Schein sollten Auszubildende möglichst früh in ihrer Ausbildung erwerben, idealerweise im ersten Ausbildungsjahr. Da Azubis ohne diesen Nachweis keine Maschinen eigenständig bedienen dürfen, ist ein früher Abschluss wichtig, um den Ausbildungsalltag nicht zu behindern.
Ein fester gesetzlicher Termin, bis zu dem der TSM-Schein vorliegen muss, ist nicht einheitlich geregelt. Die Anforderung ergibt sich jedoch aus der Praxis: Sobald der Ausbildungsplan vorsieht, dass ein Azubi eigenständig an Maschinen arbeitet, muss der entsprechende Schein vorhanden sein. In vielen Betrieben wird der G-TSM daher bereits in den ersten Wochen oder Monaten der Ausbildung eingeplant.
Die Module bauen aufeinander auf, sodass der G-TSM vor dem TSM 1 und dieser vor dem TSM 2 absolviert werden sollte. Der flexible Einstieg in die Kurse ermöglicht es, die Schulungen gut in den Ausbildungsplan zu integrieren. Ausbildungsbetriebe sollten die Termine frühzeitig mit dem Azubi abstimmen und entsprechende Kursplätze rechtzeitig reservieren.
Wer trägt die Kosten für den TSM-Schein – Betrieb oder Azubi?
In der Regel trägt der Ausbildungsbetrieb die Kosten für den TSM-Schein. Da der Nachweis eine Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung ist und die Berufsgenossenschaft die Schulung vorschreibt, gehört sie zu den Ausbildungskosten, die der Betrieb zu übernehmen hat.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt vor, dass Ausbildungsbetriebe alle Kosten tragen müssen, die für eine ordnungsgemäße Berufsausbildung notwendig sind. Dazu zählen auch Pflichtschulungen wie der TSM-Schein. Azubis sollten daher keine eigenen Kosten für den Erwerb des Scheins einplanen müssen.
In der Praxis empfiehlt es sich, die Kostenfrage zu Beginn der Ausbildung klar zu klären und im Ausbildungsvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung festzuhalten. Falls ein Betrieb versucht, die Kosten auf den Azubi abzuwälzen, können Betroffene sich an die zuständige Handwerkskammer oder die Berufsgenossenschaft wenden.
Was passiert, wenn der TSM-Schein nicht rechtzeitig gemacht wird?
Wenn der TSM-Schein nicht rechtzeitig erworben wird, darf der Auszubildende bestimmte Holzbearbeitungsmaschinen nicht eigenständig bedienen. Das schränkt den Ausbildungsfortschritt erheblich ein und kann dazu führen, dass wichtige Ausbildungsinhalte nicht vermittelt werden können.
Für den Betrieb hat das ebenfalls Konsequenzen: Lässt ein Ausbildungsbetrieb Azubis ohne den erforderlichen Nachweis an Maschinen arbeiten, verstößt er gegen die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft. Im Schadensfall kann das zu rechtlichen und finanziellen Folgen führen, da der Versicherungsschutz gefährdet sein kann.
Darüber hinaus kann das Fehlen des TSM-Scheins Auswirkungen auf die Abschlussprüfung haben, wenn bestimmte praktische Prüfungsaufgaben die Bedienung von Maschinen voraussetzen. Es ist daher im Interesse aller Beteiligten, den Schein frühzeitig und planmäßig zu erwerben.
Wie das VHS-Bildungswerk bei TSM-Schein und Ausbildung unterstützt
Wir wissen, wie wichtig eine reibungslose und rechtssichere Ausbildung im Tischler- und Schreinerhandwerk ist. Deshalb bieten wir praxisnahe TSM-Kurse an, die speziell auf die Anforderungen von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben zugeschnitten sind.
Unsere TSM-Kursangebote umfassen alle relevanten Module, von den Grundlagen bis zu den erweiterten Maschinenkenntnissen:
- Modular aufgebaute Kurse: G-TSM, TSM 1 und TSM 2 können einzeln oder aufbauend absolviert werden
- Flexibler Einstieg: Azubis können je nach Ausbildungsstand in die passende Kursstufe einsteigen
- Kombination aus Theorie und Praxis: Praxisnahe Übungseinheiten sorgen dafür, dass das Gelernte direkt angewendet werden kann
- Anerkannter Abschluss: Nach erfolgreichem Bestehen erhalten Teilnehmende den Tischler-Schreiner-Maschinenschein als offiziellen Qualifikationsnachweis
- Schulungen für Betriebe: Wir schulen auch Fachkräfte, die ihre Kenntnisse auffrischen oder erweitern möchten
Das VHS-Bildungswerk steht Ihnen und Ihrem Betrieb gern beratend zur Seite, wenn es darum geht, den TSM-Schein in den Ausbildungsplan zu integrieren. Nehmen Sie einfach Kontakt auf, um gemeinsam den passenden Kurs und Termin zu finden.