Als Pflegefachkraft darf sich bezeichnen, wer eine staatlich anerkannte dreijährige Pflegeausbildung erfolgreich abgeschlossen und die staatliche Abschlussprüfung bestanden hat. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt und darf nicht ohne diesen formalen Abschluss geführt werden. In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Ausbildung, Berufsbezeichnung und den Einstieg in die Pflege als Quereinsteiger.
Welche Ausbildung braucht man, um Pflegefachkraft zu werden?
Um Pflegefachkraft zu werden, braucht man eine dreijährige generalistische Pflegeausbildung, die mit der staatlichen Abschlussprüfung abschließt. Diese Ausbildung wurde mit dem Pflegeberufegesetz 2020 bundesweit vereinheitlicht und ersetzt die früheren getrennten Ausbildungen in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Kinderkrankenpflege.
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann umfasst rund 4.600 Stunden, davon etwa 2.500 Stunden praktische Ausbildung in verschiedenen Pflegeeinrichtungen. Der theoretische Teil findet an einer Pflegeschule statt, der praktische Teil in Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen. Wer die Ausbildung als Umschulung absolviert, kann die Gesamtdauer unter bestimmten Voraussetzungen verkürzen.
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist in der Regel ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Wer bereits als Pflegehilfskraft tätig ist, kann diese Vorerfahrung in manchen Fällen anrechnen lassen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegefachkraft und Pflegehilfskraft?
Der wichtigste Unterschied zwischen einer Pflegefachkraft und einer Pflegehilfskraft liegt in der Ausbildungsdauer, dem Verantwortungsbereich und der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung. Pflegefachkräfte haben eine dreijährige Ausbildung absolviert und dürfen eigenverantwortlich komplexe Pflegeprozesse planen und durchführen. Pflegehilfskräfte unterstützen das Fachpersonal bei Routineaufgaben, handeln aber immer unter Anleitung.
Was darf eine Pflegefachkraft, was eine Hilfskraft nicht darf?
Pflegefachkräfte übernehmen die eigenständige Pflegeplanung, führen medizinische Maßnahmen durch, verabreichen Medikamente und tragen die pflegerische Verantwortung für ihre Patienten. Sie dokumentieren Pflegeprozesse, erkennen Veränderungen im Gesundheitszustand und koordinieren die Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen Berufsgruppen.
Pflegehilfskräfte helfen bei der Körperpflege, beim Ankleiden und bei der Nahrungsaufnahme. Sie kontrollieren Vitalwerte wie Puls und Temperatur und halten ihre Beobachtungen in der Pflegedokumentation fest. Komplexere Entscheidungen treffen sie nicht selbstständig, sondern in Absprache mit dem Fachpersonal.
Was ist die neue Pflegefachassistenz?
Zwischen der Hilfskraft und der Pflegefachkraft gibt es seit dem 1. Januar 2027 eine neue, bundesweit einheitlich geregelte Ausbildungsstufe: die Pflegefachassistenz. Diese 18-monatige Ausbildung ersetzt die bisherigen, je nach Bundesland unterschiedlich geregelten Helferausbildungen wie Pflegehelfer, Altenpflegehelfer oder Krankenpflegehelfer. Pflegefachassistenten führen grundlegende pflegerische Maßnahmen eigenständig durch und arbeiten in komplexeren Situationen eng mit Pflegefachpersonen zusammen.
Wer darf die Berufsbezeichnung Pflegefachkraft offiziell führen?
Die Berufsbezeichnung „Pflegefachkraft“ darf nur führen, wer die dreijährige Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz erfolgreich abgeschlossen und die staatliche Abschlussprüfung bestanden hat. Die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt. Wer sie ohne entsprechenden Abschluss verwendet, handelt rechtswidrig.
Nach dem erfolgreichen Abschluss lautet die offizielle Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“. Der Begriff „Pflegefachkraft“ wird im Alltag häufig als Oberbegriff verwendet, ist aber nicht die formale Berufsbezeichnung, die im Zeugnis steht.
Für Personen mit einem im Ausland erworbenen Pflegeabschluss gibt es die Möglichkeit der Anerkennung über eine Kenntnisprüfung. Wer diesen Weg gehen möchte, kann sich über den Vorbereitungslehrgang auf die Kenntnisprüfung gezielt vorbereiten.
Kann man als Quereinsteiger Pflegefachkraft werden?
Ja, als Quereinsteiger kann man Pflegefachkraft werden, und zwar über eine Umschulung. Diese dauert in der Regel rund drei Jahre, kann aber je nach Vorbildung und Einrichtung verkürzt werden. Der Einstieg steht Menschen aus nahezu allen Branchen offen, solange die schulischen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.
Quereinsteiger bringen oft wertvolle Erfahrungen aus anderen Berufsfeldern mit, zum Beispiel aus dem sozialen Bereich, dem Handwerk oder der Gastronomie. Diese Erfahrungen sind in der Pflege durchaus nützlich, ersetzen aber nicht die formale Ausbildung. Wer bereits mehrjährige Erfahrung in der Pflegehilfe gesammelt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Vorbereitungskurs Pflegehilfe nutzen, um sich auf die Externenprüfung vorzubereiten.
Der Bedarf an qualifizierten Pflegekräften ist groß. Laut Bundesagentur für Arbeit fehlen dauerhaft über 40.000 Pflegekräfte in Deutschland. Für Quereinsteiger bedeutet das konkret: Die Chancen auf einen sicheren Arbeitsplatz nach der Umschulung sind sehr gut, und die Nachfrage nach gut ausgebildetem Pflegepersonal wird in den kommenden Jahren weiter steigen.
Wie wird eine Umschulung zur Pflegefachkraft finanziert?
Eine Umschulung zur Pflegefachkraft kann in vielen Fällen vollständig über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters finanziert werden. Der Bildungsgutschein übernimmt nicht nur die Ausbildungskosten, sondern kann auch Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltsleistungen abdecken.
Voraussetzung für den Bildungsgutschein ist, dass die Maßnahme nach AZAV zertifiziert ist und die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Das ist zum Beispiel der Fall bei drohender Arbeitslosigkeit oder wenn eine berufliche Wiedereingliederung notwendig ist. Wer bereits arbeitslos gemeldet ist, hat in der Regel gute Chancen auf eine Förderung.
Neben dem Bildungsgutschein gibt es weitere Fördermöglichkeiten:
- Ausbildungsvergütung: Während der praktischen Ausbildungsphasen erhalten Umschüler eine Vergütung durch den Träger der praktischen Ausbildung. Die Höhe richtet sich nach den geltenden Tarifverträgen.
- Arbeitslosengeld I oder II: Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann dieses während der Umschulung unter bestimmten Bedingungen weiterbeziehen.
- Beratung durch die Agentur für Arbeit: Ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Vermittler klärt, welche Förderung im Einzelfall möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden.
Wer unsicher ist, ob und wie eine Förderung für ihn infrage kommt, sollte frühzeitig das Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter suchen, bevor eine Maßnahme beginnt.
Pflegefachkraft werden mit dem VHS-Bildungswerk
Wir begleiten Menschen, die in der Pflege neu durchstarten möchten, von der ersten Orientierung bis zum staatlich anerkannten Abschluss. Über unsere Standorte in Thüringen bieten wir praxisnahe Ausbildungen und Umschulungen im Pflegebereich an, die gezielt auf die Anforderungen des Berufsalltags vorbereiten.
- Staatlich anerkannte Abschlüsse: Unsere Ausbildungen führen zu bundesweit anerkannten Berufsbezeichnungen als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann.
- Förderung über Bildungsgutschein: Unsere Maßnahmen sind nach AZAV zertifiziert und damit förderfähig durch die Bundesagentur für Arbeit.
- Umschulung mit Praxisbezug: Wir verbinden Theorie und Praxis in verschiedenen Pflegeeinrichtungen, damit Sie direkt nach dem Abschluss einsatzbereit sind.
- Standorte in Thüringen: Unsere Pflegeausbildung in Gotha und die Pflegeausbildung in Leinefelde bieten Ihnen wohnortnahe Möglichkeiten zum Einstieg.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Weg in die Pflege zu Ihrer Situation passt, sprechen Sie uns gerne an. Ein Beratungsgespräch hilft Ihnen, die nächsten Schritte klar zu planen.
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