Qualifizierungschancengesetz
Qualifizierungschancengesetz – Weiterbildung für alle Beschäftigten
Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet seit 2019 neue Möglichkeiten, um berufliche Weiterbildung zu fördern – nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für Beschäftigte. Ziel ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fit für den digitalen Wandel und den Strukturwandel am Arbeitsmarkt zu machen.
Kernpunkte der Förderung:
Zuschüsse zu Lehrgangskosten (bis zu 100 %)
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung
Förderung unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße
Besonders attraktive Förderquoten für kleine und mittlere Unternehmen
Voraussetzungen:
Die Weiterbildung vermittelt Fertigkeiten, die über kurzfristige betriebliche Anpassungsfortbildungen hinausgehen
Die Maßnahme und der Bildungsträger sind nach AZAV zertifiziert
Die Weiterbildung dauert in der Regel mehr als 120 Stunden
Eine Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter vor Beginn der Maßnahme ist verpflichtend
Ihre Vorteile:
Finanzielle Unterstützung für Ihre Weiterbildungskosten
Schutz des Einkommens während der Weiterbildungsphase
Verbesserung Ihrer beruflichen Perspektiven und Beschäftigungssicherheit
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Qualifizierungschancengesetz
Agentur für Arbeit – Weiterbildungsförderung für Beschäftigte
Tipp: Arbeitgeber und Beschäftigte sollten gemeinsam prüfen, ob eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz möglich ist – oft lassen sich so mehrere tausend Euro sparen.