Qualifizierungschancengesetz
Qualifizierungschancengesetz – Weiterbildung für alle Beschäftigten
Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet seit 2019 neue Möglichkeiten, um berufliche Weiterbildung zu fördern – nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für Beschäftigte. Ziel ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fit für den digitalen Wandel und den Strukturwandel am Arbeitsmarkt zu machen.
Kernpunkte der Förderung:
- Zuschüsse zu Lehrgangskosten (bis zu 100 %) 
- Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung 
- Förderung unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße 
- Besonders attraktive Förderquoten für kleine und mittlere Unternehmen 
Voraussetzungen:
- Die Weiterbildung vermittelt Fertigkeiten, die über kurzfristige betriebliche Anpassungsfortbildungen hinausgehen 
- Die Maßnahme und der Bildungsträger sind nach AZAV zertifiziert 
- Die Weiterbildung dauert in der Regel mehr als 120 Stunden 
- Eine Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter vor Beginn der Maßnahme ist verpflichtend 
Ihre Vorteile:
- Finanzielle Unterstützung für Ihre Weiterbildungskosten 
- Schutz des Einkommens während der Weiterbildungsphase 
- Verbesserung Ihrer beruflichen Perspektiven und Beschäftigungssicherheit 
Weitere Informationen:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Qualifizierungschancengesetz 
- Agentur für Arbeit – Weiterbildungsförderung für Beschäftigte 
Tipp: Arbeitgeber und Beschäftigte sollten gemeinsam prüfen, ob eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz möglich ist – oft lassen sich so mehrere tausend Euro sparen.
 
				