Qualifizierungschancengesetz

Qualifizierungschancengesetz – Weiterbildung für alle Beschäftigten

Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet seit 2019 neue Möglichkeiten, um berufliche Weiterbildung zu fördern – nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für Beschäftigte. Ziel ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fit für den digitalen Wandel und den Strukturwandel am Arbeitsmarkt zu machen.

Kernpunkte der Förderung:

  • Zuschüsse zu Lehrgangskosten (bis zu 100 %)

  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung

  • Förderung unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße

  • Besonders attraktive Förderquoten für kleine und mittlere Unternehmen

Voraussetzungen:

  • Die Weiterbildung vermittelt Fertigkeiten, die über kurzfristige betriebliche Anpassungsfortbildungen hinausgehen

  • Die Maßnahme und der Bildungsträger sind nach AZAV zertifiziert

  • Die Weiterbildung dauert in der Regel mehr als 120 Stunden

  • Eine Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter vor Beginn der Maßnahme ist verpflichtend

Ihre Vorteile:

  • Finanzielle Unterstützung für Ihre Weiterbildungskosten

  • Schutz des Einkommens während der Weiterbildungsphase

  • Verbesserung Ihrer beruflichen Perspektiven und Beschäftigungssicherheit

Weitere Informationen:

Tipp: Arbeitgeber und Beschäftigte sollten gemeinsam prüfen, ob eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz möglich ist – oft lassen sich so mehrere tausend Euro sparen.