Weiterbildungsgeld

Weiterbildungsgeld – 150 € monatlich für Ihre berufliche Qualifizierung

Wenn Sie an einer beruflichen Weiterbildung mit Abschluss teilnehmen und währenddessen Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beziehen, können Sie zusätzlich zum regulären Leistungsbezug ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat erhalten.

Das Weiterbildungsgeld ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden. Es gilt unabhängig davon, ob Sie einen Berufsabschluss nachholen oder sich in Ihrem bisherigen Beruf weiterqualifizieren.

Voraussetzungen:

  • Sie nehmen an einer abschlussorientierten Weiterbildung teil

  • Die Maßnahme wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert

  • Sie erfüllen die persönlichen Fördervoraussetzungen für eine berufliche Weiterbildung

Ihre Vorteile:

  • Monatlicher Bonus von 150 Euro zusätzlich zu den regulären Leistungen

  • Finanzielle Unterstützung für Fahrtkosten, Lernmaterialien oder zusätzliche Lebenshaltungskosten

  • Motivation und Wertschätzung für Ihre Bildungsanstrengungen

Weitere Informationen und die Beantragung:

Tipp: Lassen Sie sich vor Beginn der Maßnahme beraten, damit das Weiterbildungsgeld rechtzeitig bewilligt werden kann.