Das Landesprogramm Arbeit für Thüringen war bis zum 31. Dezember 2024 in Kraft. Zwar ist eine Neufassung angekündigt, doch die Zeit drängt. Ohne rechtzeitige Anschlussregelung drohen Projekte und Träger in eine unsichere Lage zu geraten.
„Gerade Bildungsträger übernehmen neben beruflicher Beratung, Orientierung und Qualifizierung auch eine wichtige Brückenfunktion zwischen den Bedarfen der Wirtschaft und den potenziellen Arbeitskräften in den Regionen“ erklärt Julia Burger, Niederlassungsleiterin Thüringen. „Die LAT-Richtlinie muss noch in diesem Jahr greifen.“
Konkrete Folgen hätte ein Auslaufen insbesondere für das Projekt KIJU 3.0 – interkulturelles Werkstattprojekt für Geflüchtete in Nordhausen. „Dieses Projekt darf nicht wegfallen, da es seit 2017 viele integrative Erfolge erzielte. Sehr viele unbegleitete Minderjähre haben bei uns die Möglichkeit, die deutsche Sprache in der Theorie und Praxis zu erlernen. Zudem wurden viele Jugendliche in weiterführende Schulformen, Ausbildung und Berufe vermittelt“ berichtet Aileen Rothenberg, Leiterin des AWZs Nordhausen.
Das Landesprogramm Arbeit für Thüringen unterstützt Projekte, die Geflüchtete und Migrant:innen bei Qualifizierung und Integration in Arbeit oder Ausbildung fördern. Dazu gehören auch begleitende Unterstützungsangebote, die den Einstieg in Ausbildung oder Arbeit erleichtern und gesellschaftliche Teilhabe stärken.
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