§ 16k SGB II – Ganzheitliche Betreuung / Coaching

Mit Coaching beruflich und privat wieder durchstarten

Mit der Förderung nach § 16k SGB II unterstützt das Jobcenter Sie bei der Aufnahme oder Stabilisierung einer Beschäftigung – individuell, praxisnah und auf Ihre persönliche Lebenssituation abgestimmt.

Im Rahmen dieser Förderung erhalten Sie Coaching- und Unterstützungsangebote, die über reine Bewerbungshilfen hinausgehen. Ziel ist es, Hindernisse abzubauen, die einer nachhaltigen Integration in Arbeit im Weg stehen.

Mögliche Inhalte:

  • Individuelles Einzelcoaching zu beruflichen und persönlichen Themen

  • Unterstützung bei der Organisation des Alltags und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

  • Beratung zu Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Hilfen bei der Bewältigung persönlicher oder gesundheitlicher Einschränkungen

  • Netzwerke und Kontakte zu Arbeitgebern

Voraussetzungen:

  • Sie beziehen Bürgergeld (Leistungen nach SGB II)

  • Das Jobcenter erkennt einen individuellen Unterstützungsbedarf

  • Die Teilnahme wird gemeinsam in Ihrer Eingliederungsvereinbarung festgehalten

Vorteile:

  • Persönliche, individuelle Betreuung

  • Flexible Gestaltung der Inhalte

  • Keine Kosten für Teilnehmende – das Jobcenter übernimmt alle Kosten

Weitere Informationen:

Tipp: Sprechen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter auf die Möglichkeit der Förderung nach § 16k SGB II an – oft kann sie mit anderen Leistungen wie Weiterbildungsgeld oder einem Bildungsgutschein kombiniert werden.