Gabelstapler-Unterweisung online: Ist das rechtlich anerkannt?

Jessica Koch ·
Gabelstaplerfahrer in Warnweste arbeitet am Laptop in einer Pausenraum, gelber Gabelstapler durch Fenster im Hintergrund sichtbar.

Eine Gabelstapler-Unterweisung online ist rechtlich teilweise anerkannt, aber nicht vollständig. Der theoretische Teil der Schulung darf digital durchgeführt werden, während der praktische Teil zwingend in Präsenz stattfinden muss. Das ergibt sich direkt aus dem DGUV Grundsatz 308-001 und der DGUV Vorschrift 68. Die folgenden Abschnitte erklären, welche Teile digital möglich sind, wo die gesetzlichen Grenzen liegen und wie Unternehmen die Schulung sinnvoll organisieren.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für die Gabelstapler-Unterweisung?

Die rechtliche Basis für die Gabelstapler-Unterweisung bilden die DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ und der DGUV Grundsatz 308-001 (Ausgabe Dezember 2022). Diese Regelwerke legen fest, unter welchen Bedingungen Mitarbeitende einen Gabelstapler selbstständig steuern dürfen und welche Anforderungen an ihre Qualifizierung gestellt werden.

Laut § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 darf ein Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. Diese drei Kriterien sind nicht verhandelbar und bilden den rechtlichen Rahmen für jede betriebliche Gabelstapler-Schulung.

Der DGUV Grundsatz 308-001 konkretisiert, wie diese Qualifizierung aufgebaut sein muss. Er gliedert sie in drei Stufen: die allgemeine Qualifizierung (Stufe 1), die Zusatzqualifizierung für spezielle Fahrzeugtypen (Stufe 2) und die betriebliche Qualifizierung (Stufe 3). Alle drei Stufen enthalten sowohl theoretische als auch praktische Elemente, die mit einer Prüfung abgeschlossen werden müssen.

Wichtig für Personalverantwortliche: Diese Regelwerke gelten für alle Flurförderzeuge mit Hubgerüst, also nicht nur für klassische Gabelstapler, sondern auch für Schubmaststapler, Seitenstapler und ähnliche Geräte. Für Mitgänger-Flurförderzeuge, also Geräte ohne Fahrersitz, gelten vereinfachte Anforderungen, bei denen eine schriftliche Beauftragung nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Was genau darf bei der Gabelstapler-Unterweisung online durchgeführt werden?

Der theoretische Teil der Gabelstapler-Unterweisung darf vollständig online durchgeführt werden. Dazu gehören Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, Gerätekunde wie Standsicherheit und Antriebsarten sowie rechtliche Grundlagen. Der praktische Teil hingegen muss immer in Präsenz stattfinden und kann nicht digital ersetzt werden.

Im theoretischen Teil der allgemeinen Qualifizierung (Stufe 1) lernen Teilnehmende unter anderem:

  • Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften
  • Gerätekunde: Standsicherheit, Antriebsarten, Aufbau des Flurförderzeugs
  • Betriebsanweisungen und gesetzliche Grundlagen
  • Verhaltensregeln im Betrieb und auf Verkehrswegen

All diese Inhalte lassen sich gut über digitale Lernplattformen, Videos oder interaktive Module vermitteln. Der DGUV Grundsatz 308-001 schreibt für den theoretischen Teil der Stufe 1 mindestens 10 Lehreinheiten à 45 Minuten vor. Diese Stunden können im Rahmen eines Online-Formats absolviert werden, solange die Inhalte vollständig abgedeckt werden und der Lernerfolg nachweisbar ist.

Was online nicht möglich ist: Fahrübungen, das Aufnehmen und Absetzen von Lasten, Stapelübungen und die praktische Abschlussprüfung. Diese Elemente erfordern ein reales Fahrzeug, einen geeigneten Übungsbereich und eine qualifizierte Lehrperson vor Ort. Auch die betriebliche Qualifizierung (Stufe 3), bei der Mitarbeitende an den konkreten Fahrzeugen und Gegebenheiten des eigenen Betriebs eingewiesen werden, kann ausschließlich im Betrieb selbst stattfinden.

Ist ein reiner Online-Staplerschein rechtlich gültig?

Nein, ein rein online absolvierter Staplerschein ist rechtlich nicht gültig. Ein vollständig digitales Format erfüllt die Anforderungen des DGUV Grundsatzes 308-001 nicht, weil der praktische Teil der Qualifizierung zwingend in Präsenz mit einem realen Flurförderzeug stattfinden muss. Angebote, die einen vollständigen Staplerschein ausschließlich online versprechen, entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Nach erfolgreich abgeschlossener Qualifizierung der Stufe 1 erhalten Teilnehmende ein Qualifikationszertifikat und einen Fahrausweis für Flurförderzeuge. In diesem Fahrausweis trägt die ausbildende Stelle den Typ sowie die Tragfähigkeit des Geräts ein, an dem die allgemeine Qualifizierung stattgefunden hat. Das setzt voraus, dass tatsächlich eine praktische Ausbildung an einem konkreten Fahrzeug erfolgt ist, was rein digital nicht möglich ist.

Für Unternehmen bedeutet das: Wer Mitarbeitende ausschließlich über ein Online-Tool schult und anschließend mit dem Führen eines Gabelstaplers beauftragt, handelt rechtswidrig. Im Schadensfall, etwa bei einem Arbeitsunfall, kann das zu erheblichen haftungsrechtlichen Konsequenzen führen. Die schriftliche Beauftragung nach § 7 DGUV Vorschrift 68 setzt eine vollständige und nachgewiesene Qualifizierung voraus, nicht nur einen Onlinekurs.

Wie unterscheiden sich Erstunterweisung und jährliche Wiederholungsunterweisung?

Die Erstunterweisung ist eine vollständige Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001 mit theoretischem Teil, praktischem Teil und Abschlussprüfung, die drei bis fünf Tage dauert. Die jährliche Wiederholungsunterweisung ist eine kürzere Auffrischung, die sicherstellt, dass Mitarbeitende ihr Wissen und ihre Fähigkeiten aktuell halten und auf Änderungen im Betrieb oder in der Gesetzgebung hingewiesen werden.

Erstunterweisung: Vollständige Qualifizierung in drei Stufen

Die Erstqualifizierung umfasst die allgemeine Qualifizierung (Stufe 1) mit mindestens 20 bis 32 Lehreinheiten, davon mindestens 10 Einheiten Theorie. Sie schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab. Wer bestimmte Spezialfahrzeuge wie Schubmaststapler oder Seitenstapler bedienen soll, absolviert zusätzlich die Stufe 2. Anschließend folgt die betriebliche Qualifizierung (Stufe 3), die ausschließlich im eigenen Betrieb stattfindet und die konkreten Fahrzeuge, Betriebsanweisungen und Verkehrswege des Unternehmens abdeckt.

Jährliche Wiederholungsunterweisung: Auffrischung und Aktualisierung

Die jährliche Unterweisung ist keine erneute Vollausbildung. Sie dient dazu, Sicherheitsregeln aufzufrischen, auf veränderte Betriebsbedingungen hinzuweisen und das Bewusstsein für Unfallrisiken zu schärfen. Der theoretische Teil dieser Wiederholungsunterweisung kann gut in einem digitalen Format durchgeführt werden, da die Grundqualifizierung bereits vorhanden ist. Wichtig ist, dass auch diese Unterweisung dokumentiert wird und der Nachweis im Betrieb vorliegt.

Welche Vorteile bietet das Blended-Learning-Modell für Unternehmen?

Das Blended-Learning-Modell kombiniert Online-Theorie mit Präsenz-Praxis und bietet Unternehmen eine flexible, rechtskonforme Möglichkeit, Gabelstapler-Schulungen zu organisieren. Mitarbeitende können den theoretischen Teil zeitlich unabhängig und ortsunabhängig absolvieren, während der praktische Teil gebündelt in Präsenz stattfindet. Das spart Zeit, reduziert Ausfallzeiten und senkt Reisekosten.

Für Personalverantwortliche bietet dieses Modell konkrete operative Vorteile:

  • Flexibilität bei der Terminplanung: Mitarbeitende erledigen die Theorie eigenständig, der Präsenzteil lässt sich auf einen oder zwei Tage komprimieren.
  • Geringere Ausfallzeiten: Wer die Theorie in ruhigen Phasen online absolviert, fehlt weniger im Tagesgeschäft.
  • Bessere Lernvorbereitung: Mitarbeitende kommen mit theoretischem Vorwissen in die praktische Schulung und können die Übungszeit effizienter nutzen.
  • Skalierbarkeit: Größere Gruppen lassen sich leichter schulen, wenn die Theoriephase nicht alle gleichzeitig bindet.
  • Nachweisbarkeit: Digitale Lernplattformen dokumentieren automatisch, wer welche Inhalte wann abgeschlossen hat, was die Dokumentationspflicht vereinfacht.

Voraussetzung ist, dass der Online-Theorieteil inhaltlich vollständig dem DGUV Grundsatz 308-001 entspricht und die Mindestanzahl an Lehreinheiten erfüllt. Ein gut konzipiertes Blended-Learning-Programm ist rechtlich anerkannt und in der Praxis oft effizienter als eine reine Präsenzschulung über mehrere Tage.

Worauf müssen Arbeitgeber bei der Dokumentation achten?

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Qualifizierung lückenlos dokumentiert ist und die schriftliche Beauftragung vorliegt. Ohne vollständige Dokumentation ist die Beauftragung zum Führen eines Gabelstaplers rechtlich angreifbar, auch wenn die Schulung inhaltlich korrekt durchgeführt wurde.

Folgende Dokumente müssen vorliegen und im Betrieb aufbewahrt werden:

  1. Qualifikationszertifikat: Wird nach erfolgreich abgeschlossener allgemeiner Qualifizierung (Stufe 1) ausgestellt und belegt das Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung.
  2. Fahrausweis für Flurförderzeuge: Enthält persönliche Daten, ein Lichtbild, den Fahrzeugtyp und die Tragfähigkeit des Geräts, an dem die Qualifizierung stattfand. Qualifizierende bestätigen die erfolgreiche Teilnahme durch Stempel oder Unterschrift.
  3. Dokumentation der betrieblichen Qualifizierung (Stufe 3): Die Durchführung muss schriftlich festgehalten werden, inklusive Angaben zum Betriebsteil und zu den eingesetzten Fahrzeugtypen.
  4. Schriftliche Beauftragung: Nach abgeschlossener Qualifizierung muss der Unternehmer die Beauftragung zum Führen des Flurförderzeugs schriftlich erteilen. Dabei ist anzugeben, für welchen Betriebsbereich und welche Fahrzeuge die Beauftragung gilt.
  5. Nachweis der jährlichen Unterweisung: Auch Wiederholungsunterweisungen müssen dokumentiert werden, zum Beispiel mit Datum, Inhalt und Unterschrift der unterwiesenen Person.

Bei digital durchgeführten Theoriephasen empfiehlt es sich, die Lernplattform so einzurichten, dass sie automatisch Teilnahmenachweise generiert. Diese digitalen Belege haben denselben Wert wie handschriftliche Listen, solange sie eindeutig zeigen, wer wann welche Inhalte abgeschlossen hat. Im Fall einer Betriebsprüfung oder nach einem Arbeitsunfall sind vollständige Unterlagen der wichtigste Schutz für Arbeitgeber.

Wie das VHS-Bildungswerk bei der Gabelstapler-Unterweisung online unterstützt

Wir wissen, dass Personalverantwortliche bei der Organisation von Gabelstapler-Schulungen sowohl rechtliche Sicherheit als auch praktische Flexibilität brauchen. Deshalb bieten wir ein Schulungskonzept, das beides verbindet.

Mit unserer jährlichen Unterweisung für Gabelstapler beim VHS-Bildungswerk erhalten Unternehmen ein Angebot, das inhaltlich auf den DGUV Grundsatz 308-001 und die DGUV Vorschrift 68 abgestimmt ist. Das bedeutet für Sie:

  • Rechtskonforme Schulungsinhalte, die die gesetzlichen Mindestanforderungen an Theorie und Praxis erfüllen
  • Flexible Durchführung des theoretischen Teils, angepasst an den Betriebsalltag Ihrer Mitarbeitenden
  • Vollständige Dokumentation der Unterweisungen, sodass Sie im Prüfungsfall lückenlose Nachweise vorlegen können
  • Erfahrene Qualifizierende, die sowohl Erst- als auch Wiederholungsunterweisungen professionell begleiten
  • Standorte in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen für eine wohnortnahe oder betriebsnahe Durchführung

Wenn Sie wissen möchten, welches Format für Ihren Betrieb am besten passt, stehen wir Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

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