Können externe Anbieter die Gabelstapler-Unterweisung übernehmen?

Jessica Koch ·
Gabelstapler-Ausbilder in Warnweste leitet Auszubildenden an orangefarbenem Stapler in Industrielager, Holzpaletten im Hintergrund.

Ja, externe Anbieter können die Gabelstapler-Unterweisung übernehmen – allerdings nur für bestimmte Teile davon. Die allgemeine Qualifizierung (Stufe 1) und die Zusatzqualifizierung (Stufe 2) lassen sich vollständig an externe Schulungsanbieter auslagern. Die betriebliche Qualifizierung (Stufe 3) hingegen muss zwingend im eigenen Betrieb stattfinden und kann nicht delegiert werden. Welche Aufgaben externe Anbieter konkret übernehmen dürfen, welche Qualifikationen sie nachweisen müssen und wann eine interne Lösung sinnvoller ist, beantwortet dieser Artikel.

Wer ist gesetzlich für die Gabelstapler-Unterweisung verantwortlich?

Gesetzlich verantwortlich für die Gabelstapler-Unterweisung ist immer der Unternehmer. Das ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“: Nur der Unternehmer darf Personen schriftlich beauftragen, einen Gabelstapler selbstständig zu führen. Diese Beauftragungspflicht ist nicht übertragbar und erlischt, sobald die betreffende Person das Unternehmen verlässt.

Das bedeutet konkret: Selbst wenn ein externer Anbieter die gesamte Schulung durchgeführt hat, liegt die abschließende Verantwortung für die Beauftragung beim Arbeitgeber. Der Unternehmer muss sicherstellen, dass die eingesetzten Personen mindestens 18 Jahre alt sind, für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind sowie ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Außerdem muss die schriftliche Beauftragung klar benennen, für welchen Betrieb oder Betriebsteil und für welche Flurförderzeuge sie gilt – abhängig etwa von Tragfähigkeit und Bauart. Diese Verantwortung kann kein externer Dienstleister abnehmen.

Welche Aufgaben dürfen externe Anbieter bei der Gabelstapler-Unterweisung übernehmen?

Externe Anbieter dürfen die allgemeine Qualifizierung (Stufe 1) und die Zusatzqualifizierung (Stufe 2) vollständig übernehmen. Beide Stufen umfassen einen theoretischen Teil, einen praktischen Teil sowie eine Abschlussprüfung. Nach bestandener Prüfung erhalten Teilnehmende ein Qualifikationszertifikat und einen Fahrausweis für Flurförderzeuge.

Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung

Im theoretischen Teil lernen Teilnehmende Sicherheitsbestimmungen kennen, darunter Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen, Standsicherheit und Antriebsarten. Der praktische Teil umfasst das Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und Stapeln von Lasten sowie den Gebrauch gängiger Anbaugeräte. Diese allgemeine Qualifizierung sollte sich über drei bis fünf Tage beziehungsweise 20 bis 32 Lehreinheiten erstrecken, wobei der theoretische Teil mindestens zehn Lehreinheiten umfasst.

Stufe 2: Zusatzqualifizierung

Wer im Betrieb spezielle Flurförderzeuge wie Schubmaststapler, Seitenstapler, Dreiseitenstapler oder Teleskopstapler zum Containerhandling einsetzt, benötigt eine Zusatzqualifizierung. Auch diese kann ein externer Anbieter in Theorie und Praxis mit Abschlussprüfung durchführen. Die Dauer richtet sich nach Gerätebauart und Einsatzgebiet.

Was externe Anbieter hingegen nicht übernehmen können, ist die betriebliche Qualifizierung (Stufe 3). Diese bezieht sich auf die spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Betriebs – konkrete Verkehrswege, vorhandene Geräte, betriebseigene Anbaugeräte und die betriebsspezifische Betriebsanweisung nach § 5 der DGUV Vorschrift 68. Sie muss im Betrieb selbst stattfinden und dort auch dokumentiert werden.

Welche Qualifikationen muss ein externer Anbieter für Gabelstapler-Schulungen nachweisen?

Ein externer Anbieter für Gabelstapler-Schulungen muss nachweisen, dass seine Qualifizierenden über ausreichende Fachkenntnisse, praktische Erfahrung und pädagogische Eignung verfügen. Die DGUV-Grundsätze legen dafür konkrete Anforderungen fest, die kumulativ erfüllt sein müssen.

Qualifizierende müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Erfolgreicher Abschluss der allgemeinen Qualifizierung (Stufe 1) als Bedienperson von Flurförderzeugen
  • Mindestens zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit oder im Einsatz von Flurförderzeugen
  • Meistertitel oder mindestens vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion (entspricht Niveau 5 des Deutschen Qualifikationsrahmens)
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für Ausbilderinnen und Ausbilder von Bedienpersonen für Flurförderzeuge

Zusätzlich müssen Qualifizierende mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften vertraut sein – darunter Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und Maschinenverordnung. Für die Durchführung von Zusatzqualifizierungen (Stufe 2) sind darüber hinaus entsprechende Erfahrungen mit dem jeweiligen Flurförderzeugtyp nachzuweisen.

Bei der Auswahl eines externen Anbieters lohnt es sich, diese Nachweise aktiv einzufordern. Seriöse Anbieter legen die Qualifikationsnachweise ihrer Trainer transparent vor.

Was kostet eine externe Gabelstapler-Unterweisung und wer kann sie fördern?

Die Kosten für eine externe Gabelstapler-Unterweisung variieren je nach Anbieter, Region, Gruppengröße und Schulungsumfang. Für die allgemeine Qualifizierung (Stufe 1) über drei bis fünf Tage sind Kosten zwischen 300 und 600 Euro pro Person marktüblich, wobei Gruppenrabatte und betriebliche Rahmenvereinbarungen die Kosten deutlich senken können.

Für Unternehmen gibt es relevante Fördermöglichkeiten:

  • Qualifizierungschancengesetz: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit erhalten. Die Höhe der Förderung hängt von der Betriebsgröße ab.
  • Bildungsgutschein: Für Arbeitsuchende kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Bildungsgutschein ausstellen, mit dem zugelassene Schulungsmaßnahmen finanziert werden.
  • Weiterbildungsförderung der Länder: Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen bieten eigene Förderprogramme für betriebliche Weiterbildung an, die Schulungskosten teilweise oder vollständig abdecken können.

Wichtig: Um Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der externe Anbieter nach AZAV zugelassen sein. Diese Zulassung stellt sicher, dass die Maßnahme den Qualitätsstandards der Bundesagentur für Arbeit entspricht. Fragen Sie beim Anbieter gezielt nach der AZAV-Zulassung, bevor Sie eine Förderung beantragen.

Wie läuft eine externe Gabelstapler-Unterweisung in der Praxis ab?

Eine externe Gabelstapler-Unterweisung gliedert sich in drei aufeinanderfolgende Phasen: theoretische Qualifizierung, praktische Qualifizierung und Abschlussprüfung. Dieser Ablauf gilt für die allgemeine Qualifizierung (Stufe 1) und dauert in der Regel drei bis fünf Tage.

Im theoretischen Teil erarbeiten Teilnehmende Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, Gerätekunde und das Standsicherheitsverhalten von Gabelstaplern. Der Schulungsraum sollte ruhig, ausreichend beleuchtet und klimatisiert sein – idealerweise mit Tischen in U-Form aufgestellt. Dieser Teil umfasst mindestens zehn Lehreinheiten à 45 Minuten.

Im praktischen Teil üben Teilnehmende auf einer befestigten Fläche von etwa 300 m² pro Stapler. Die Übungsreihe beginnt mit dem Fahren ohne Last zur Gewöhnung an Lenkverhalten und Bedienelemente, geht über zu Fahrübungen mit Hindernissen und endet mit dem Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und Stapeln von Lasten an Regalen oder Laderampen. Der Abstand zum betrieblichen Verkehr muss gesichert sein.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Nach bestandener Prüfung erhalten Teilnehmende ein Qualifikationszertifikat und einen Fahrausweis für Flurförderzeuge. Im Fahrausweis werden Gerätetyp und Tragfähigkeit des Schulungsgeräts eingetragen.

Ein wichtiger Hinweis für die Praxis: Wenn die externe Schulung auf einem Gerät stattfand, das sich von den betriebseigenen Staplern in Bauart oder Bedienung unterscheidet, muss die Bedienperson vor dem ersten Einsatz im Betrieb mit den gerätespezifischen Besonderheiten vertraut gemacht werden. Das ist Teil der betrieblichen Qualifizierung (Stufe 3), die anschließend intern erfolgt.

Wann sollte ein Unternehmen die Gabelstapler-Unterweisung intern statt extern durchführen?

Eine interne Gabelstapler-Unterweisung ist sinnvoll, wenn das Unternehmen über eigene qualifizierte Ausbilder verfügt, regelmäßig größere Gruppen schult und die betriebsspezifischen Anforderungen besonders komplex sind. In diesen Fällen amortisieren sich der Aufbau interner Schulungskapazitäten und die Investition in eigene Qualifizierende langfristig.

Konkrete Situationen, in denen eine interne Lösung Vorteile bietet:

  • Das Unternehmen betreibt eine größere Flotte unterschiedlicher Flurförderzeuge und schult regelmäßig mehrere Mitarbeitende pro Jahr
  • Die betrieblichen Gegebenheiten – Verkehrswege, Regalsysteme, Laderampen – sind so spezifisch, dass eine externe Schulung auf fremdem Gelände wenig Praxisrelevanz bietet
  • Ein interner Mitarbeiter erfüllt bereits alle Anforderungen an Qualifizierende und kann zertifiziert werden

Für viele kleine und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung hingegen wirtschaftlicher und praktischer. Wer nur gelegentlich einzelne Mitarbeitende qualifizieren muss, profitiert davon, keine eigenen Schulungsräume, Übungsflächen und Ausbilderkapazitäten vorhalten zu müssen. Auch wenn ein Unternehmen die Anforderungen an Qualifizierende intern nicht erfüllen kann – etwa weil niemand den erforderlichen Ausbilderlehrgang absolviert hat – ist ein externer Anbieter die richtige Wahl.

Unabhängig davon, ob intern oder extern geschult wird: Die betriebliche Qualifizierung (Stufe 3) bleibt immer Aufgabe des Unternehmens selbst. Sie kann und darf nicht nach außen vergeben werden.

Wie das VHS-Bildungswerk bei der Gabelstapler-Unterweisung unterstützt

Wir wissen, dass Personalverantwortliche bei der Organisation von Gabelstapler-Schulungen mehrere Anforderungen gleichzeitig im Blick behalten müssen: rechtliche Konformität, praktische Umsetzbarkeit und wirtschaftliche Effizienz. Genau hier setzen wir an.

Unsere jährliche Unterweisung für Gabelstapler beim VHS-Bildungswerk bietet Unternehmen in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine strukturierte, AZAV-zugelassene Lösung für die allgemeine Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden:

  • Theoretische und praktische Qualifizierung nach DGUV-Grundsätzen mit Abschlussprüfung und Qualifikationszertifikat
  • Erfahrene Qualifizierende, die alle fachlichen und pädagogischen Anforderungen nach DGUV-Grundsatz erfüllen
  • AZAV-Zulassung, sodass eine Förderung über die Bundesagentur für Arbeit oder Bildungsgutscheine möglich ist
  • Durchführung an mehr als 25 Standorten in der Region – kurze Wege für Ihre Mitarbeitenden
  • Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 als Qualitätsnachweis für verlässliche Schulungsstandards

Wenn Sie wissen möchten, welche Schulungsoptionen für Ihr Unternehmen konkret infrage kommen oder wie eine Förderung beantragt werden kann, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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