Eine Umschulung zum Tischler dauert in der Regel zwei Jahre und schließt mit der staatlich anerkannten Gesellenprüfung ab. Die Umschulung richtet sich an Erwachsene, die einen anerkannten Berufsabschluss im Handwerk anstreben und dabei von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanziell unterstützt werden können. Im Folgenden erfahren Sie, wie der Ablauf konkret aussieht, welche Inhalte Sie erwarten und wie Sie die Finanzierung regeln.
Wie lange dauert eine Umschulung zum Tischler?
Eine Umschulung zum Tischler dauert in der Regel zwei Jahre. Das entspricht einer verkürzten Form der regulären Tischlerausbildung, die für Auszubildende ohne Vorkenntnisse drei Jahre dauert. Die Verkürzung auf zwei Jahre ist für Erwachsene mit Berufserfahrung möglich und gesetzlich vorgesehen.
Die genaue Dauer kann je nach Bildungsträger und individueller Vorbildung leicht variieren. Wer bereits handwerkliche Kenntnisse mitbringt oder frühere Ausbildungszeiten nachweisen kann, hat in manchen Fällen die Möglichkeit, die Umschulung weiter zu verkürzen. Das klärt man am besten direkt mit dem Bildungsträger und der zuständigen Handwerkskammer.
Die zwei Jahre teilen sich in theoretische und praktische Unterrichtseinheiten auf. Theorie und Praxis wechseln sich ab oder laufen parallel, je nachdem, wie das Programm des jeweiligen Trägers aufgebaut ist.
Welche Inhalte werden in der Tischler-Umschulung vermittelt?
In der Tischler-Umschulung lernen Sie alles, was für den Beruf des Tischlers notwendig ist: von der Holzbearbeitung und Oberflächenbehandlung über die Planung und Konstruktion von Möbeln bis hin zur Montage und Kundenkommunikation. Die Inhalte orientieren sich am offiziellen Ausbildungsrahmenplan der Handwerkskammer.
Typische Themenbereiche der Tischler-Umschulung sind:
- Holzkunde: Eigenschaften, Arten und Verwendung verschiedener Holzwerkstoffe
- Maschinen- und Werkzeugkunde: sicherer Umgang mit Handwerkzeugen und Maschinen
- Holzbearbeitung: Sägen, Hobeln, Fräsen, Schleifen und Verbinden
- Konstruktion und Planung: technisches Zeichnen und CAD-Grundlagen
- Oberflächenbehandlung: Lackieren, Beizen, Ölen und Wachsen
- Möbel- und Innenausbau: Planung, Fertigung und Montage
- Fensterbau und Türen: Herstellung und Einbau
- Betriebswirtschaftliche Grundlagen: Kalkulation, Kundenberatung und Auftragsbearbeitung
Neben dem praktischen Handwerk gehört auch berufsschulischer Unterricht zum Programm. Dort werden Fächer wie Technologie, Fachrechnen, Fachzeichnen und allgemeinbildende Fächer unterrichtet.
Wer kann eine Umschulung zum Tischler machen?
Eine Umschulung zum Tischler steht grundsätzlich allen Erwachsenen offen, die einen anerkannten Berufsabschluss anstreben und die Fördervoraussetzungen der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters erfüllen. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und keinen verwertbaren Berufsabschluss besitzen oder Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können.
Körperlich sollten Sie für den Tischlerberuf geeignet sein, da die Arbeit handwerkliche Tätigkeiten, gelegentlich körperliche Belastung und Steharbeit umfasst. Ein Hauptschulabschluss ist hilfreich, aber nicht in jedem Fall zwingend vorgeschrieben. Entscheidend ist das Gespräch mit der Beratungsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, die Ihre individuelle Situation prüft.
Auch Menschen mit handwerklicher Vorerfahrung, die in einem anderen Bereich gearbeitet haben, können von einer Umschulung zum Tischler profitieren, da sich Grundkenntnisse im Handwerk positiv auf den Lernfortschritt auswirken.
Wie wird die Umschulung zum Tischler finanziert?
Die Umschulung zum Tischler kann über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden. Der Bildungsgutschein übernimmt die Lehrgangskosten und in vielen Fällen auch Fahrtkosten oder Kosten für Lernmittel. Während der Umschulung beziehen Sie weiterhin Arbeitslosengeld oder Bürgergeld.
So läuft die Finanzierung Schritt für Schritt ab:
- Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vereinbaren
- Eignung und Förderberechtigung prüfen lassen
- Bildungsgutschein beantragen und ausstellen lassen
- Einen zugelassenen Bildungsträger mit AZAV-Zertifizierung auswählen
- Bildungsgutschein beim Träger einlösen und mit der Umschulung beginnen
Wichtig: Der Bildungsgutschein muss vor Beginn der Maßnahme ausgestellt werden. Wer die Umschulung ohne vorherige Genehmigung startet, verliert den Anspruch auf Förderung. Sprechen Sie daher zuerst mit Ihrer Beratungsperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, bevor Sie sich bei einem Träger anmelden.
Alternativ zur staatlichen Förderung ist auch eine Eigenfinanzierung möglich, jedoch selten notwendig, da die meisten Teilnehmenden die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Mit welchem Abschluss endet die Tischler-Umschulung?
Die Tischler-Umschulung endet mit der Gesellenprüfung vor der zuständigen Handwerkskammer. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie den staatlich anerkannten Berufsabschluss als Tischler oder Tischlerin. Dieser Abschluss ist bundesweit gültig und wird von Arbeitgebern im gesamten Handwerk anerkannt.
Die Gesellenprüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Im praktischen Teil fertigen Sie ein Gesellenstück an, das Ihre handwerklichen Fähigkeiten zeigt. Im theoretischen Teil werden Fachkenntnisse aus den Bereichen Technologie, Fachrechnen und Fachzeichnen geprüft.
Wer die Prüfung nicht beim ersten Versuch besteht, hat die Möglichkeit, sie zu wiederholen. Die genauen Wiederholungsregelungen legt die jeweilige Handwerkskammer fest. Mit dem Gesellenbrief in der Hand steht Ihnen der Einstieg in den Arbeitsmarkt als ausgebildeter Tischler offen, und Sie können später auch die Meisterprüfung anstreben.
Welche Jobaussichten haben Tischler nach der Umschulung?
Die Jobaussichten für ausgebildete Tischler sind gut. Das Tischlerhandwerk zählt zu den Berufen, in denen qualifizierte Fachkräfte gesucht werden, besonders in den Bereichen Innenausbau, Möbelbau und Fensterbau. Wer eine abgeschlossene Umschulung zum Tischler vorweisen kann, hat auf dem Arbeitsmarkt eine solide Ausgangslage.
Mögliche Tätigkeitsfelder nach der Umschulung sind:
- Tischlereien und Schreinereien im Handwerk
- Möbelherstellung und -industrie
- Innenausbau und Messebau
- Fensterbau und Bauelementehandel
- Restaurierung und Denkmalpflege
- Selbstständigkeit als Tischlermeister nach weiterer Qualifikation
Besonders in Regionen mit aktiver Bautätigkeit und wachsendem Wohnungsbau ist die Nachfrage nach Tischlern hoch. Wer flexibel ist und auch Montagearbeiten übernehmen kann, verbessert seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zusätzlich. Langfristig bietet der Beruf auch Perspektiven in Richtung Meisterprüfung, Betriebsleitung oder Selbstständigkeit.
Wie das VHS-Bildungswerk bei der Umschulung zum Tischler unterstützt
Wir beim VHS-Bildungswerk begleiten Sie auf dem Weg in einen neuen Beruf im Handwerk. Als AZAV-zugelassener Bildungsträger können wir Maßnahmen anbieten, die mit dem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters finanziert werden. Das bedeutet für Sie: Sie können Ihre Umschulung starten, ohne die Kosten selbst tragen zu müssen.
Was wir konkret für Sie tun:
- Wir informieren Sie über verfügbare Umschulungsangebote im Bereich Tischler und verwandte Handwerksberufe
- Wir begleiten Sie bei Fragen zur Förderung und erklären Ihnen, wie der Bildungsgutschein funktioniert
- Wir bieten qualitätsgesicherte Ausbildung nach DIN EN ISO 9001:2015 an mehr als 25 Standorten in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen
- Wir unterstützen Sie mit praxisnahem Unterricht, der Sie gezielt auf die Gesellenprüfung vorbereitet
Wenn Sie wissen möchten, welche Angebote aktuell verfügbar sind oder wie Sie Ihren Bildungsgutschein einlösen können, freuen wir uns über Ihre Anfrage. Nehmen Sie gerne Kontakt auf und wir schauen gemeinsam, welcher Weg für Sie der richtige ist.