Eine korrekte Unterweisung für Anschläger verhindert vor allem die häufigsten und gefährlichsten Unfallursachen beim Heben und Transportieren von Lasten: herabfallende Lasten, unkontrolliertes Pendeln, Kippen und das Versagen von Anschlagmitteln. Wer weiß, wie Lasten fachgerecht angeschlagen, gesichert und abgesetzt werden, schützt sich selbst und alle anderen Personen im Transportbereich. Die folgenden Fragen zeigen, worauf es bei der Unterweisung für Anschläger konkret ankommt.
Welche Fehler beim Anschlagen von Lasten führen zu Unfällen?
Die häufigsten Unfälle beim Anschlagen entstehen durch falsch gewählte Anschlagmittel, unbekannte Schwerpunktlagen, fehlende Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen sowie mangelnde Kommunikation zwischen Anschläger und Maschinenführer. Wer diese Fehler kennt, kann sie gezielt vermeiden.
Laut DGUV Regel 109-017 können unbeabsichtigte Lastbewegungen durch Herabfallen, Pendeln, Kippen, Umfallen, Auseinanderfallen, Abgleiten, Abrollen oder Verrutschen entstehen. Jeder dieser Zustände kann schwere Verletzungen verursachen, besonders wenn sich Personen im Gefahrenbereich aufhalten.
Typische Fehlerquellen in der Praxis sind:
- Das Gewicht oder die Schwerpunktlage der Last wird nicht ermittelt, bevor das Anschlagmittel gewählt wird
- Beschädigte oder ungeeignete Anschlagmittel werden trotzdem verwendet
- Die Last wird angehoben, obwohl sich noch Personen im Gefahrenbereich befinden
- Das Zeichen zum Heben wird gegeben, bevor alle Beteiligten den Gefahrenbereich verlassen haben
- Lasten werden abgeschlagen, bevor ihre Standsicherheit gewährleistet ist
Viele dieser Fehler passieren nicht aus Leichtsinn, sondern aus mangelndem Wissen oder fehlender Routine. Genau hier setzt eine strukturierte Unterweisung für Anschläger an.
Was muss eine Anschläger-Unterweisung laut Vorschrift beinhalten?
Eine Unterweisung für Anschläger muss laut DGUV Regel 109-017 sowohl theoretische Kenntnisse als auch praktische Fertigkeiten vermitteln. Sie geht über die allgemeine Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 hinaus und umfasst eine dokumentierte Lernerfolgskontrolle.
Die Qualifizierung trägt Merkmale einer fachlichen Ausbildung. Inhaltlich müssen folgende Themen abgedeckt sein:
- Auswahl geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel
- Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen
- Verhalten beim Anschlagen, Anheben und Transport
- Zeichengebung und Verständigung zwischen Anschläger und Maschinenführer
- Vermeidung von Schäden an Anschlagmitteln
- Verhalten beim Absetzen und Lösen der Lastaufnahme- und Anschlagmittel
- Ordnungsgemäße Aufbewahrung von Anschlagmitteln
- Erkennen der Ablegereife von Anschlagmitteln
Umfang und Dauer der Qualifizierung richten sich nach den eingesetzten Anschlagmitteln, der Komplexität der Anschlagarbeiten, den Vorkenntnissen der Teilnehmenden sowie der Gruppengröße. Eine erfolgreiche Qualifizierung muss schriftlich dokumentiert werden, einschließlich des inhaltlichen und zeitlichen Umfangs.
Welche Anschlagmittel sind für welche Last geeignet?
Die Auswahl des richtigen Anschlagmittels hängt vom Gewicht der Last, ihrer Form, dem Schwerpunkt und den Umgebungsbedingungen ab. Ketten, Drahtseile, Rundschlingen und Chemiefaserhebebänder haben unterschiedliche Tragfähigkeiten und Einsatzbereiche, die vor jedem Einsatz geprüft werden müssen.
Grundsätzlich gilt: Bevor ein Anschlagmittel gewählt wird, müssen Gewicht und Schwerpunktlage der Last bekannt sein. Ist das Gewicht nicht angegeben, muss es durch Wiegen oder Berechnen ermittelt werden. Ist die Schwerpunktlage unbekannt, muss sie vor dem Transport bestimmt werden.
Für die Auswahl der Tragfähigkeit sind die Belastungstabellen der DGUV Information 209-021 hilfreich. Sie enthalten Richtwerte für Anschlagmittel aus Rundstahlketten, Stahldrahtseilen, Rundschlingen, Chemiefaserhebebändern, Chemiefaserseilen und Naturfaserseilen. Wichtig ist dabei auch der Einscherungswinkel: Je größer der Winkel zwischen den Strängen, desto geringer die zulässige Traglast.
Zusätzlich spielen Umgebungsbedingungen eine Rolle. Chemiefaserschlingen zum Beispiel reagieren empfindlich auf aggressive Stoffe wie Säuren, Laugen oder Lösungsmittel. In solchen Umgebungen sind Stahlketten oder Drahtseile oft besser geeignet.
Wie erkennt man beschädigte Anschlagmittel vor dem Einsatz?
Beschädigte Anschlagmittel erkennt man durch eine Sichtprüfung vor jedem Einsatz. Dabei wird auf sichtbare Schäden wie Risse, Verformungen, Korrosion, Abrieb, Knicke oder Beschädigungen an Haken und Verbindungselementen geachtet. Wer augenfällige Mängel entdeckt, darf das Anschlagmittel nicht verwenden.
Die Sichtprüfung ist ein fester Bestandteil der grundlegenden Arbeitsschritte beim sicheren Anschlagen. Sie ergänzt die regelmäßigen Prüfungen durch befähigte Personen, ersetzt diese aber nicht. Laut Betriebssicherheitsverordnung müssen Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen dieser Prüfungen festlegen.
Konkrete Hinweise auf Ablegereife sind:
- Sichtbare Drahtbrüche bei Seilen
- Verformungen oder Risse an Kettengliedern oder Haken
- Starke Abnutzung oder Querschnittsminderung
- Beschädigungen an Nähten oder Fasern bei Hebebändern und Rundschlingen
- Fehlende oder unleserliche Kennzeichnung
Werden bei einer Prüfung sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, darf das Anschlagmittel nicht weiterverwendet werden. Es muss aus dem Verkehr gezogen und der Mangel beseitigt werden, bevor eine erneute Verwendung möglich ist.
Wer darf Lasten anschlagen – und wer nicht?
Lasten anschlagen darf nur, wer vom Unternehmer oder der Unternehmerin ausdrücklich damit beauftragt wurde und die erforderliche Qualifizierung nachweislich abgeschlossen hat. Eine allgemeine Einweisung reicht nicht aus. Die Qualifizierung muss dokumentiert sein.
Die Verantwortung liegt klar beim Unternehmen: Laut DGUV Vorschrift 1 sind Unternehmer verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und sicherzustellen, dass nur qualifizierte Personen Anschlagarbeiten ausführen. Personen ohne entsprechende Qualifizierung dürfen keine Lasten anschlagen, auch nicht unter Aufsicht, wenn die Tätigkeit ein eigenständiges Handeln erfordert.
Wenn mehrere Personen an einem Anschlagvorgang beteiligt sind, muss eine verantwortliche Person bestimmt werden. Nur diese Person gibt das Zeichen zum Bewegen der Last, und zwar erst dann, wenn die Last sicher angeschlagen ist und alle Beteiligten den Gefahrenbereich verlassen haben.
Wie oft muss die Anschläger-Unterweisung wiederholt werden?
Die Unterweisung für Anschläger muss mindestens einmal jährlich wiederholt werden, wie es die DGUV Vorschrift 1 für allgemeine Unterweisungen vorschreibt. Darüber hinaus ist eine erneute Qualifizierung immer dann erforderlich, wenn sich Arbeitsbedingungen, eingesetzte Anschlagmittel oder Lastarten wesentlich ändern.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen der jährlichen Unterweisung und der umfassenderen Qualifizierung. Die Qualifizierung nach DGUV Regel 109-017 ist eine einmalige, dokumentierte Ausbildung mit Lernerfolgskontrolle. Die jährliche Unterweisung dient der Auffrischung und Aktualisierung des Wissens, zum Beispiel wenn neue Anschlagmittel eingeführt werden oder Unfälle und Beinaheunfälle im Betrieb analysiert werden sollen.
Anlässe für eine außerplanmäßige Unterweisung sind unter anderem:
- Einführung neuer Lastaufnahme- oder Anschlagmittel
- Änderungen im Arbeitsablauf oder an den Transportwegen
- Unfälle oder Beinaheunfälle im Betrieb
- Rückkehr nach längerer Abwesenheit
- Wechsel des Einsatzbereichs mit anderen Anschlagaufgaben
Alle Unterweisungen müssen schriftlich dokumentiert werden, einschließlich Datum, Inhalt und Unterschrift der unterwiesenen Person.
Wie das VHS-Bildungswerk bei der Unterweisung für Anschläger unterstützt
Wir wissen, dass Anschlagarbeiten zu den sicherheitskritischen Tätigkeiten in Industrie und Handwerk gehören. Deshalb bieten wir praxisnahe und normgerechte Qualifizierungen an, die Ihre Mitarbeitenden wirklich auf den Arbeitsalltag vorbereiten.
Unsere Unterweisung für Anschläger in Gotha richtet sich an Betriebe, die ihre Beschäftigten entsprechend der DGUV Regel 109-017 qualifizieren möchten. Das erwartet Sie bei uns:
- Kombination aus theoretischer Wissensvermittlung und praktischen Übungen
- Inhalte orientieren sich direkt an den Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Regel 109-017
- Dokumentierte Lernerfolgskontrolle, die den Nachweis der Qualifizierung sicherstellt
- Erfahrene Trainer mit Praxisbezug aus gewerblich-technischen Berufsfeldern
- Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001:2015 und AZAV-Zulassung
Das VHS-Bildungswerk ist seit über 30 Jahren als Bildungsdienstleister in der Region aktiv und kennt die Anforderungen von Unternehmen und Auftraggebern aus der Praxis. Wenn Sie Fragen zu Terminen, Inhalten oder Fördermöglichkeiten haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Wir helfen Ihnen, die passende Qualifizierung für Ihr Team zu finden.
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