Anschläger unterweisen darf nur, wer selbst über die notwendige Fachkunde verfügt, also die einschlägigen Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Lastaufnahme- und Anschlagmitteln nachweislich beherrscht. Das ist keine formale Frage, sondern eine sicherheitsrelevante: Wer andere unterweist, trägt Mitverantwortung für deren sicheres Handeln am Kran. In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen rund um die Unterweisung von Anschlägerinnen und Anschlägern.
Welche Qualifikationen muss ein Unterweiser für Anschläger mitbringen?
Ein Unterweiser für Anschläger muss die relevanten Kenntnisse und Fertigkeiten selbst beherrschen und in der Lage sein, diese praxisnah zu vermitteln. Dazu gehören fundiertes Wissen über Lastaufnahme- und Anschlagmittel, Tragfähigkeiten, Schwerpunktermittlung und die geltenden Sicherheitsvorschriften. Wer nur theoretisches Wissen hat, aber keine praktische Erfahrung, ist als Unterweiser ungeeignet.
Konkret sollte ein Unterweiser folgende Qualifikationen mitbringen:
- Nachgewiesene praktische Erfahrung im Anschlagen von Lasten
- Kenntnis der einschlägigen DGUV-Vorschriften und Regeln, insbesondere der DGUV Regel 100-500
- Vertrautheit mit den betrieblichen Anschlagmitteln und deren Betriebsanleitungen
- Fähigkeit, Gefährdungen zu erkennen und korrekte Handlungsweisen zu erklären
- Kenntnisse über Tragfähigkeiten in Abhängigkeit von Anschlagart, Strangzahl und Neigungswinkel
Wichtig ist außerdem, dass der Unterweiser mit den betriebsspezifischen Gegebenheiten vertraut ist. Wer in einem Betrieb unterweist, muss die dort eingesetzten Lastaufnahme- und Anschlagmittel kennen und wissen, welche Anschlagarbeiten konkret anfallen.
Was schreibt die DGUV zur Unterweisung von Anschlägern vor?
Die DGUV Regel 100-500 legt fest, dass Personen, die Lastaufnahmeeinrichtungen bedienen, über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen müssen. Eine Unterweisung allein reicht dabei nicht aus: Die Qualifizierung von Anschlägerinnen und Anschlägern geht ausdrücklich über die Standardunterweisung nach §4 der DGUV Vorschrift 1 hinaus.
Die Qualifizierung trägt laut DGUV Merkmale einer fachlichen Ausbildung. Das bedeutet:
- Sie umfasst theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten
- Sie schließt in der Regel eine Lernerfolgskontrolle ein
- Sie muss dokumentiert werden, einschließlich Inhalt und zeitlichem Umfang
Unternehmerinnen und Unternehmer sind nach §3 der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, zu dokumentieren und die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Die Beauftragung von Anschlägerinnen und Anschlägern sollte schriftlich erfolgen, so empfiehlt es die DGUV ausdrücklich.
Darf ein Vorgesetzter ohne Kran-Erfahrung Anschläger unterweisen?
Nein. Ein Vorgesetzter ohne eigene praktische Erfahrung im Anschlagen von Lasten darf keine Anschläger unterweisen. Die Qualifikation des Unterweisenden ist keine Formalität, sondern eine inhaltliche Voraussetzung. Wer die Aufgaben selbst nicht sicher beherrscht, kann die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht zuverlässig weitergeben.
Die DGUV-Regelungen machen deutlich, dass die beauftragten Personen ihre Befähigung dem Unternehmer oder der Unternehmerin nachgewiesen haben müssen. Dasselbe Prinzip gilt für denjenigen, der unterweist: Ohne nachgewiesene Fachkunde fehlt die Grundlage für eine wirksame Unterweisung.
Ein Vorgesetzter kann jedoch organisatorische Aufgaben übernehmen, zum Beispiel die Beauftragung koordinieren, Unterlagen bereitstellen oder externe Qualifizierungsmaßnahmen beauftragen. Die fachliche Unterweisung selbst muss aber durch eine erfahrene und qualifizierte Person erfolgen.
Welche Inhalte muss eine Anschläger-Unterweisung abdecken?
Eine vollständige Unterweisung für Anschlägerinnen und Anschläger muss sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Fertigkeiten abdecken. Umfang und Dauer richten sich nach den eingesetzten Anschlagmitteln, der Komplexität der Anschlagarbeiten und den Vorkenntnissen der Teilnehmenden.
Folgende Inhalte sind laut DGUV besonders wichtig:
- Ermitteln des Gewichts der Last
- Ermitteln der Schwerpunktlage von Lasten
- Kenntnisse über verfügbare Lastaufnahme- und Anschlagmittel
- Tragfähigkeit von Anschlagmitteln in Abhängigkeit von Strangzahl, Anschlagart und Neigungswinkel
- Tragfähigkeit von Lastaufnahmemitteln wie Lasthebemagneten in Abhängigkeit vom Werkstoff der Last
- Korrekte Verständigung zwischen Anschlägerinnen und Anschlägern und der Person am Steuer der Maschine
- Sicherung der Last gegen Herabfallen
- Regeln für das Anschlagen im Hängegang und für lange, schlanke Güter
Hinzu kommen betriebsspezifische Inhalte: Die Teilnehmenden müssen die Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen für die im Betrieb eingesetzten Anschlagmittel kennen. Außerdem gehört die Verständigung der Transportbeteiligten zum Pflichtinhalt: Handzeichen, Sprachregelungen oder Sprechfunk müssen vor dem Transportvorgang festgelegt sein.
Wie oft muss die Unterweisung für Anschläger wiederholt werden?
Die DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass Unterweisungen mindestens einmal jährlich zu wiederholen sind. Für Anschlägerinnen und Anschläger gilt zusätzlich, dass bei besonderen Anlässen eine außerordentliche Unterweisung erforderlich sein kann, zum Beispiel nach Schadensfällen, nach Änderungen der Arbeitsmittel oder bei neuen Anschlagaufgaben.
Darüber hinaus sind außerordentliche Prüfungen der Lastaufnahme- und Anschlagmittel vorgeschrieben, wenn Schadensfälle oder besondere Ereignisse eingetreten sind, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten, oder nach Instandsetzungsarbeiten. Diese Prüfungen sind zwar keine Unterweisungen im engeren Sinne, gehen aber häufig mit einer Auffrischung der Kenntnisse einher.
Praktisch empfiehlt es sich, die Wiederholung der Unterweisung zu dokumentieren und mit der jährlichen Gefährdungsbeurteilung zu verknüpfen. So lässt sich sicherstellen, dass alle beauftragten Anschlägerinnen und Anschläger stets auf dem aktuellen Stand sind.
Wo kann man eine anerkannte Ausbildung zum Anschläger absolvieren?
Anerkannte Qualifizierungen zum Anschläger bieten spezialisierte Bildungsträger an, die nach AZAV zugelassen sind und Kurse nach den Vorgaben der DGUV Regel 100-500 durchführen. Die Qualifizierung umfasst theoretische und praktische Teile und schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab, deren Ergebnis dokumentiert wird.
Bei der Wahl eines Anbieters sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- AZAV-Zulassung des Trägers
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
- Praxisorientierter Kursaufbau mit Lernerfolgskontrolle
- Ausstellung einer dokumentierten Qualifizierungsbescheinigung
- Anpassung des Kursumfangs an die jeweiligen Anschlagarbeiten
Wie das VHS Bildungswerk bei der Unterweisung von Anschlägern unterstützt
Wir bieten Ihnen eine praxisnahe und normenkonforme Qualifizierung für Anschlägerinnen und Anschläger, die den Anforderungen der DGUV Regel 100-500 entspricht. Unsere Kurse richten sich an Betriebe, die ihre Beschäftigten sicher und rechtssicher qualifizieren möchten.
Was wir konkret bieten:
- Eine Unterweisung Anschläger in Gotha mit theoretischen und praktischen Kursanteilen sowie Lernerfolgskontrolle
- Dokumentierte Qualifizierungsnachweise, die Ihr Betrieb für die Beauftragung von Anschlägerinnen und Anschlägern benötigt
- Kursinhalte, die auf die eingesetzten Lastaufnahme- und Anschlagmittel und die Komplexität der Anschlagarbeiten abgestimmt werden
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 und AZAV-Zulassung als Qualitätsnachweis
Das VHS Bildungswerk steht Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung, wenn Sie Fragen zur Qualifizierung Ihrer Beschäftigten haben oder einen Kurs planen möchten.
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