Was ist eine Anschläger-Unterweisung und wer braucht sie?

Jessica Koch ·
Anschläger-Ausbilder in Warnweste führt Auszubildenden beim Umgang mit Lasthaken an Kettenzug in Industriehalle.

Eine Anschläger-Unterweisung ist eine vorgeschriebene Qualifizierungsmaßnahme für Personen, die Lasten an Hebezeugen befestigen und transportieren. Sie vermittelt theoretisches Wissen und praktische Fertigkeiten im sicheren Umgang mit Lastaufnahme- und Anschlagmitteln. Wer als Anschläger tätig sein möchte, muss diese Qualifizierung nachweislich abgeschlossen haben. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Pflicht, Inhalt und Anerkennung der Unterweisung.

Wer muss als Anschläger unterwiesen werden?

Unterwiesen werden müssen alle Personen, die selbstständig Lasten an Kränen, Hebezeugen oder anderen Lastaufnahmemitteln befestigen. Das gilt in Industrie, Bau, Logistik und Handwerk gleichermaßen. Wer Lasten anschlägt, trägt direkte Verantwortung für die Sicherheit aller Personen im Transportbereich und muss dafür qualifiziert sein.

Laut den geltenden Regelwerken dürfen Unternehmer und Unternehmerinnen mit dem selbstständigen Anschlagen von Lasten nur Personen beauftragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Sie sind körperlich und geistig für die Aufgabe geeignet.
  • Sie haben die erforderliche Qualifizierung abgeschlossen und ihre Befähigung nachgewiesen.
  • Es ist zu erwarten, dass sie die übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Lasten ausschließlich zu beruflichen Ausbildungszwecken anschlagen, und zwar nur unter ständiger Aufsicht erfahrener, beauftragter Anschläger. Eine selbstständige Tätigkeit ist für diese Gruppe ausgeschlossen.

Wichtig: Die Beauftragung sollte schriftlich erteilt werden. Das schützt sowohl den Betrieb als auch die eingesetzten Personen im Fall einer Überprüfung oder eines Unfalls.

Welche gesetzlichen Grundlagen schreiben die Unterweisung vor?

Die Pflicht zur Unterweisung von Anschlägerinnen und Anschlägern ergibt sich aus mehreren Rechtsgrundlagen. Zentral sind die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie die DGUV Regel 109-017 zum Betrieb von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln. Ergänzend gelten die Betriebssicherheitsverordnung und die einschlägigen DGUV Informationen.

Die DGUV Vorschrift 1 verpflichtet Unternehmer und Unternehmerinnen dazu, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, zu dokumentieren, erforderliche Maßnahmen umzusetzen und deren Wirksamkeit zu prüfen. Darüber hinaus müssen sie sicherstellen, dass Lastaufnahme- und Anschlagmittel so verwendet werden, dass keine Personen gefährdet werden.

Die Qualifizierung von Anschlägerinnen und Anschlägern geht dabei ausdrücklich über die allgemeine Unterweisung nach § 4 der DGUV Vorschrift 1 hinaus. Sie trägt Merkmale einer fachlichen Ausbildung: theoretische Kenntnisse, praktische Fertigkeiten und eine dokumentierte Lernerfolgskontrolle sind vorgeschrieben. Zusätzlich liefern die DGUV Informationen 209-013 „Anschläger“ und 209-021 „Belastungstabellen für Anschlagmittel“ nützliche Hinweise für die Praxis.

Was sind die Inhalte einer Anschläger-Unterweisung?

Eine Anschläger-Unterweisung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte rund um den sicheren Umgang mit Lasten und Anschlagmitteln. Ziel ist es, dass Teilnehmende nach der Qualifizierung eigenständig und sicher arbeiten können.

Folgende Kenntnisse und Fertigkeiten müssen laut Regelwerk vermittelt werden:

  • Ermitteln des Gewichts der Last
  • Ermitteln der Schwerpunktlage von Lasten
  • Kenntnisse über verfügbare Lastaufnahme- und Anschlagmittel
  • Tragfähigkeit von Anschlagmitteln in Abhängigkeit von Strangzahl, Anschlagart und Neigungswinkel
  • Tragfähigkeit von Lastaufnahmemitteln, z. B. Lasthebemagneten, in Abhängigkeit vom Werkstoff der Last
  • Auswahl geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel
  • Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen
  • Verhalten beim Anschlagen, Anheben und Transport
  • Zeichengebung und Verständigung zwischen Anschläger und Maschinenführer
  • Vermeidung von Schäden an Lastaufnahme- und Anschlagmitteln
  • Verhalten beim Absetzen und Lösen der Anschlagmittel
  • Ordnungsgemäße Aufbewahrung und Lagerung von Anschlagmitteln
  • Erkennen der Ablegereife von Anschlagmitteln

Ein besonders wichtiger Praxisaspekt ist die Verständigung zwischen Anschläger und Maschinenführer. Vor dem Transportvorgang muss festgelegt sein, wie die Kommunikation abläuft, ob per Handzeichen, Sprache oder Sprechfunk. Wenn mehrere Personen am Anschlagvorgang beteiligt sind, muss eine verantwortliche Person bestimmt werden, die allein das Zeichen zum Bewegen der Last gibt, und zwar erst dann, wenn die Last sicher angeschlagen ist und alle Personen den Gefahrenbereich verlassen haben.

Umfang und Dauer der Qualifizierung richten sich nach den verwendeten Anschlagmitteln, der Komplexität der Anschlagarbeiten, den Vorkenntnissen der Teilnehmenden und der Gruppengröße.

Wie oft muss die Unterweisung wiederholt werden?

Eine einmalige Qualifizierung reicht in vielen Betrieben nicht dauerhaft aus. Regelmäßige Unterweisungen sind erforderlich, wenn sich Arbeitsbedingungen, eingesetzte Anschlagmittel oder rechtliche Vorgaben ändern. Auch nach Unfällen oder besonderen Ereignissen kann eine erneute Unterweisung notwendig sein.

Konkret schreibt das Regelwerk vor, dass Lastaufnahme- und Anschlagmittel nach Schadensfällen oder Ereignissen, die ihre Sicherheit beeinträchtigen könnten, einer außerordentlichen Prüfung unterzogen werden müssen. Gleiches gilt nach Instandsetzungsarbeiten. In solchen Situationen empfiehlt sich auch eine erneute Unterweisung der eingesetzten Personen.

Als Orientierung gilt: Viele Betriebe führen jährliche Wiederholungsunterweisungen durch, um sicherzustellen, dass alle Anschlägerinnen und Anschläger auf dem aktuellen Stand der Technik und der betrieblichen Anweisungen arbeiten. Die genaue Häufigkeit legt der Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest.

Welches Zertifikat erhalten Teilnehmer nach der Unterweisung?

Nach einer erfolgreichen Anschläger-Qualifizierung erhalten Teilnehmende eine Bescheinigung, die die abgeschlossene Qualifizierung dokumentiert. Diese Dokumentation muss den inhaltlichen und zeitlichen Umfang der Qualifizierung sowie das Ergebnis der Lernerfolgskontrolle enthalten.

Das Regelwerk schreibt ausdrücklich vor, dass eine erfolgreiche Qualifizierung dokumentiert werden muss. Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber, Behörden und Berufsgenossenschaften. Sie belegt, dass die beauftragte Person die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat und für die jeweiligen Anschlagarbeiten qualifiziert ist.

Wichtig ist dabei: Die Bescheinigung ist kein allgemeingültiger Führerschein für alle Anschlagarbeiten. Sie gilt für die Anschlagmittel und Tätigkeiten, die im Rahmen der Qualifizierung behandelt wurden. Wer in einem neuen Betrieb andere Anschlagmittel oder komplexere Aufgaben übernimmt, benötigt gegebenenfalls eine ergänzende Qualifizierung.

Wo kann man eine anerkannte Anschläger-Unterweisung absolvieren?

Eine anerkannte Anschläger-Unterweisung können Sie bei zugelassenen Bildungsträgern, Berufsgenossenschaften oder spezialisierten Weiterbildungsanbietern absolvieren. Wichtig ist, dass der Anbieter die Qualifizierung nach den Vorgaben der DGUV Regel 109-017 durchführt und eine vollständige Dokumentation inklusive Lernerfolgskontrolle ausstellt.

Bei der Auswahl eines geeigneten Anbieters sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Der Kurs umfasst sowohl theoretische als auch praktische Einheiten.
  • Die Qualifizierung schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab.
  • Es wird eine vollständige Bescheinigung mit Angabe von Inhalt und Dauer ausgestellt.
  • Der Anbieter ist nach AZAV zugelassen oder nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.
  • Die Kursinhalte sind auf die tatsächlich eingesetzten Anschlagmittel abgestimmt.

Betriebe können die Qualifizierung intern oder extern organisieren. Interne Lösungen eignen sich, wenn erfahrene und beauftragte Anschläger vorhanden sind, die als Ausbilder fungieren können. Externe Anbieter bieten den Vorteil strukturierter Kursprogramme, neutraler Prüfung und rechtssicherer Dokumentation.

Wie das VHS-Bildungswerk bei der Unterweisung von Anschlägern unterstützt

Wir bieten Ihnen eine praxisnahe und rechtssicher dokumentierte Qualifizierung für Anschlägerinnen und Anschläger an. Unsere Unterweisung Anschläger in Gotha richtet sich an Betriebe und Einzelpersonen, die eine anerkannte Qualifizierung nach den Vorgaben der DGUV Regel 109-017 benötigen.

Was Sie bei uns erwartet:

  • Qualifizierung mit theoretischen und praktischen Einheiten nach aktuellem Regelwerk
  • Lernerfolgskontrolle und vollständige Dokumentation als rechtssicherer Nachweis
  • Erfahrene Trainerinnen und Trainer mit Fachkenntnis in gewerblich-technischen Berufsfeldern
  • Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 und AZAV-Zulassung als Qualitätsnachweis
  • Kurse für Einzelpersonen und Gruppen aus Unternehmen

Das VHS-Bildungswerk steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie Fragen zur Qualifizierung haben oder einen Kurs für Ihr Team planen möchten, nehmen Sie einfach Kontakt auf. Wir helfen Ihnen, die passende Lösung für Ihren Betrieb zu finden.

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