Ist eine Unterweisung zum Anschläger Pflicht?

Jessica Koch ·
Ausbilder in Warnweste zeigt Auszubildendem die korrekte Handhabung von Hebekette und Schäkel an einer Industrieladerampe.

Ja, eine Unterweisung für Anschläger ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wer selbstständig Lasten anschlagen darf, muss nachweislich qualifiziert sein. Das ergibt sich aus mehreren berufsgenossenschaftlichen Regelwerken und der Betriebssicherheitsverordnung. Die folgenden Abschnitte klären, wer die Verantwortung trägt, was die Unterweisung abdecken muss und welche Konsequenzen drohen, wenn sie fehlt.

Wer ist überhaupt für die Unterweisung verantwortlich?

Die Verantwortung für die Unterweisung von Anschlägerinnen und Anschlägern liegt beim Arbeitgeber. Unternehmerinnen und Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass nur qualifizierte Personen selbstständig Lasten anschlagen. Diese Pflicht lässt sich nicht an die Beschäftigten selbst delegieren.

Konkret bedeutet das: Bevor jemand eigenständig Anschlagarbeiten durchführt, muss der Arbeitgeber prüfen, ob diese Person die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt und diese nachgewiesen hat. Laut DGUV-Regel 100-500 dürfen mit dem selbstständigen Anschlagen von Lasten nur Personen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind, körperlich und geistig geeignet sind, nachweislich qualifiziert wurden und deren zuverlässige Aufgabenerfüllung erwartet werden kann.

Es wird ausdrücklich empfohlen, die Beauftragung schriftlich zu erteilen. Das schützt beide Seiten und schafft Klarheit darüber, wer für welche Anschlagarbeiten zugelassen ist.

Welche gesetzlichen Grundlagen schreiben die Unterweisung vor?

Die Pflicht zur Unterweisung von Anschlägerinnen und Anschlägern ergibt sich vor allem aus der DGUV Vorschrift 1 sowie der DGUV-Regel 100-500. Ergänzend gelten die Betriebssicherheitsverordnung und weitere DGUV-Informationen wie die 209-013 zum Thema Anschläger.

Gemäß Paragraf 4 der DGUV Vorschrift 1 sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte regelmäßig zu unterweisen. Für Anschlägerinnen und Anschläger geht die Anforderung jedoch darüber hinaus: Es reicht keine einfache Unterweisung. Die DGUV-Regel 100-500 verlangt eine Qualifizierung, die theoretische Kenntnisse, praktische Fertigkeiten und eine Lernerfolgskontrolle umfasst. Diese Qualifizierung trägt damit Merkmale einer fachlichen Ausbildung.

Zusätzlich schreibt Paragraf 3 der DGUV Vorschrift 1 vor, dass Unternehmerinnen und Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, dokumentieren, Maßnahmen umsetzen und deren Wirksamkeit prüfen müssen. Die Qualifizierung der Anschlägerinnen und Anschläger ist ein zentraler Bestandteil dieser Schutzmaßnahmen.

Was muss eine Unterweisung für Anschläger inhaltlich abdecken?

Eine vollständige Qualifizierung für Anschlägerinnen und Anschläger muss sowohl theoretische Kenntnisse als auch praktische Fertigkeiten vermitteln. Sie muss alle relevanten Aspekte des sicheren Umgangs mit Lastaufnahme- und Anschlagmitteln abdecken.

Konkret gehören folgende Inhalte dazu:

  • Ermitteln des Gewichts der Last und der Schwerpunktlage
  • Kenntnisse über verfügbare Lastaufnahme- und Anschlagmittel
  • Tragfähigkeit von Anschlagmitteln in Abhängigkeit von Strangzahl, Anschlagart und Neigungswinkel
  • Auswahl geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel
  • Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen
  • Richtiges Verhalten beim Anschlagen, Anheben und Transport
  • Zeichengebung und Verständigung mit der Maschinenführerin oder dem Maschinenführer
  • Vermeidung von Schäden an Anschlagmitteln
  • Verhalten beim Absetzen und Lösen der Anschlagmittel
  • Aufbewahrung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln
  • Erkennen der Ablegereife von Anschlagmitteln

Umfang und Dauer der Qualifizierung richten sich nach den eingesetzten Anschlagmitteln, der Komplexität der Arbeiten, den Vorkenntnissen der Person und der Teilnehmerzahl. Je komplexer und riskanter die Anschlagarbeiten, desto umfangreicher muss die Qualifizierung ausfallen. Die Qualifizierung schließt in der Regel mit einer Lernerfolgskontrolle ab.

Wie oft muss die Unterweisung für Anschläger wiederholt werden?

Die Grundqualifizierung für Anschlägerinnen und Anschläger muss einmalig vor der ersten selbstständigen Tätigkeit abgeschlossen sein. Darüber hinaus schreibt die DGUV Vorschrift 1 regelmäßige Unterweisungen vor, die mindestens einmal jährlich stattfinden müssen.

Wichtig ist dabei der Unterschied zwischen der einmaligen Qualifizierung und der laufenden Unterweisung. Die Qualifizierung ist die umfassende Grundausbildung mit Lernerfolgskontrolle. Die jährliche Unterweisung dient dazu, Wissen aufzufrischen, auf veränderte Arbeitsbedingungen einzugehen und neue Gefährdungen zu berücksichtigen.

Zusätzlich sind anlassbezogene Unterweisungen erforderlich, zum Beispiel wenn neue Anschlagmittel eingesetzt werden, sich Arbeitsabläufe ändern oder nach einem Unfall oder Beinaheunfall. Wer als Arbeitgeber nur die jährliche Pflichtunterweisung durchführt, ohne auf konkrete Veränderungen im Betrieb zu reagieren, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen möglicherweise nicht vollständig.

Reicht eine interne Unterweisung oder braucht es einen anerkannten Kurs?

Eine rein interne Unterweisung reicht für Anschlägerinnen und Anschläger in der Regel nicht aus. Die DGUV-Regel 100-500 verlangt eine Qualifizierung mit theoretischen und praktischen Teilen sowie einer dokumentierten Lernerfolgskontrolle. Das geht über das hinaus, was eine einfache betriebliche Unterweisung leisten kann.

Ob ein externer Kurs notwendig ist, hängt davon ab, ob der Betrieb selbst in der Lage ist, eine vollständige Qualifizierung mit allen geforderten Inhalten, praktischen Übungen und einer nachvollziehbaren Lernerfolgskontrolle durchzuführen und zu dokumentieren. Für viele Unternehmen ist das organisatorisch schwierig, weshalb externe Qualifizierungsangebote eine praktische Lösung darstellen.

Entscheidend ist nicht der Ort der Qualifizierung, sondern deren Inhalt und Dokumentation. Die Qualifizierung muss inhaltlich und zeitlich vollständig dokumentiert werden. Personen gelten als qualifiziert, wenn sie die für ihre Aufgabe erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben und die relevanten Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen kennen.

Was passiert, wenn die Unterweisung fehlt oder nicht dokumentiert ist?

Fehlt die Qualifizierung oder ist sie nicht dokumentiert, haften Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Schadensfall persönlich. Kommt es zu einem Unfall, bei dem eine nicht qualifizierte Person Anschlagarbeiten durchgeführt hat, kann das zu strafrechtlichen Konsequenzen, Bußgeldern und dem Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Die Dokumentation ist dabei kein bürokratisches Detail, sondern ein zentraler Bestandteil der Qualifizierung. Eine erfolgreiche Qualifizierung muss schriftlich festgehalten werden, einschließlich des inhaltlichen und zeitlichen Umfangs sowie der Lernerfolgskontrolle. Ohne diese Dokumentation gilt die Qualifizierung im Zweifelsfall als nicht erbracht.

Darüber hinaus dürfen Lastaufnahme- und Anschlagmittel, bei denen sicherheitsrelevante Mängel festgestellt wurden, nicht weiterverwendet werden. Wer als Arbeitgeber die Prüfpflichten vernachlässigt oder unqualifiziertes Personal einsetzt, riskiert behördliche Anordnungen und Betriebsunterbrechungen. Die Berufsgenossenschaft kann bei Kontrollen die Einhaltung der Qualifizierungsnachweise verlangen.

Wie das VHS Bildungswerk bei der Unterweisung von Anschlägern unterstützt

Wir wissen, dass die Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen im Betriebsalltag oft aufwendig ist. Deshalb bieten wir praxisnahe Lösungen, die sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllen als auch zu Ihrem Arbeitsalltag passen.

Unser Angebot umfasst unter anderem:

  • Eine strukturierte Unterweisung für Anschlägerinnen und Anschläger mit theoretischen und praktischen Inhalten gemäß DGUV-Regel 100-500
  • Lernerfolgskontrolle und vollständige Dokumentation, die Sie als Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften verwenden können
  • Qualifizierungen, die auf unterschiedliche Vorkenntnisse und Anschlagtätigkeiten abgestimmt sind
  • Zertifizierter Bildungsträger nach DIN EN ISO 9001:2015 und AZAV-zugelassen

Das VHS Bildungswerk ist an mehr als 25 Standorten in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen aktiv und begleitet Unternehmen und Beschäftigte seit über 30 Jahren bei beruflichen Qualifizierungen. Wenn Sie Fragen zu unseren Angeboten haben oder wissen möchten, welche Qualifizierung für Ihre Situation passt, nehmen Sie gerne Kontakt auf.

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