Ja, eine Ausbildung in der Pflege lässt sich in vielen Fällen mit einem Bildungsgutschein finanzieren. Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters übernimmt die Kurskosten für AZAV-zugelassene Pflegeausbildungen vollständig, sodass für Sie in der Regel keine Eigenkosten entstehen. Wer genau Anspruch hat, welche Pflegeausbildungen gefördert werden und wie Sie den Gutschein beantragen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Welche Pflegeausbildungen werden mit dem Bildungsgutschein gefördert?
Mit einem Bildungsgutschein können Sie Pflegeausbildungen und Umschulungen finanzieren, die bei einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger stattfinden. Dazu gehören insbesondere die Umschulung zur Pflegefachkraft, die Ausbildung zur Pflegefachassistenz sowie verschiedene Fortbildungen für Pflege- und Betreuungskräfte. Voraussetzung ist immer, dass die Maßnahme als förderungswürdig anerkannt ist.
Im Einzelnen werden folgende Pflegequalifizierungen häufig über den Bildungsgutschein gefördert:
- Umschulung zur Pflegefachkraft: Diese Umschulung dauert in der Regel rund 151 Wochen und umfasst sowohl theoretischen Unterricht als auch umfangreiche Praktikumsanteile. Sie schließt mit einem staatlich anerkannten Berufsabschluss ab und ist mit einem Bildungsgutschein kostenlos nutzbar.
- Ausbildung zur Pflegefachassistenz: Die neue, bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung dauert 18 Monate und ist schulgeldfrei. Sie ist durch die Agentur für Arbeit förderfähig und ersetzt schrittweise frühere Helferausbildungen wie Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in.
- Fortbildung für Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI: Arbeitssuchende mit abgeschlossener Berufsausbildung können diese Fortbildung über einen Bildungsgutschein finanzieren.
- Qualifizierung zum Praxisanleiter in der Altenpflege: Auch erwerbslose Fachkräfte können diese Qualifizierung über einen Bildungsgutschein nutzen.
- Vorbereitungskurs Pflegehilfe (200 Stunden): Für diesen Kurs sind Zuschüsse durch die Agentur für Arbeit möglich, auch wenn er nicht automatisch vollständig übernommen wird.
Wichtig ist, dass der Bildungsträger AZAV-zertifiziert ist und die konkrete Maßnahme im Bildungsgutschein ausdrücklich als förderfähig ausgewiesen wird. Nicht jede Pflegekursart wird automatisch übernommen. Sprechen Sie deshalb vorab mit Ihrer zuständigen Beratungsperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein für die Pflege?
Einen Bildungsgutschein für eine Pflegeausbildung können arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen erhalten, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind. Die Förderung setzt voraus, dass die Weiterbildung notwendig ist, um die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern oder eine Arbeitslosigkeit zu beenden.
Im Einzelnen gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie sind arbeitslos gemeldet oder Ihre Arbeitsstelle ist konkret gefährdet.
- Sie beziehen Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld oder sind bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend registriert.
- Die angestrebte Pflegeausbildung verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nachweislich, zum Beispiel weil Pflegefachkräfte in Ihrer Region gesucht werden.
- Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen der jeweiligen Maßnahme, zum Beispiel einen Hauptschulabschluss für die Ausbildung zur Pflegefachassistenz.
Ob Sie im Einzelfall Anspruch haben, entscheidet Ihre Beratungsperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Es gibt keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein, aber die Förderung wird in der Praxis häufig bewilligt, wenn die Maßnahme zum Berufsprofil passt und ein anerkannter Träger die Ausbildung anbietet.
Wie läuft die Beantragung eines Bildungsgutscheins Schritt für Schritt ab?
Den Bildungsgutschein beantragen Sie nicht schriftlich per Formular, sondern in einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Dort stellen Sie Ihren Weiterbildungswunsch vor, und Ihre Beratungsperson entscheidet, ob die Förderung bewilligt wird.
So läuft der Prozess in der Praxis ab:
- Beratungsgespräch vereinbaren: Melden Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter und bitten Sie um einen Termin zur Weiterbildungsberatung. Erklären Sie, dass Sie eine Pflegeausbildung anstreben.
- Ausbildung recherchieren: Informieren Sie sich vorab über konkrete Angebote bei AZAV-zugelassenen Trägern. Je genauer Sie wissen, welche Maßnahme Sie machen möchten, desto gezielter können Sie im Gespräch argumentieren.
- Bildungsgutschein beantragen: Im Beratungsgespräch prüft Ihre Beratungsperson, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn ja, erhalten Sie den Bildungsgutschein ausgestellt. Auf dem Gutschein steht, für welche Art von Maßnahme er gilt und wie lange er gültig ist.
- Bildungsträger auswählen: Mit dem Gutschein suchen Sie sich einen zugelassenen Bildungsträger, der die gewünschte Pflegeausbildung anbietet. Der Träger muss AZAV-zertifiziert sein.
- Gutschein einlösen und anmelden: Sie geben den Bildungsgutschein beim Bildungsträger ab. Dieser rechnet die Kosten direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab. Für Sie entstehen keine Kurskosten.
Planen Sie ausreichend Zeit ein: Zwischen dem ersten Beratungsgespräch und dem tatsächlichen Ausbildungsstart können mehrere Wochen liegen, besonders wenn Starttermine nur zu bestimmten Zeiten im Jahr angeboten werden.
Was deckt der Bildungsgutschein bei einer Pflegeausbildung ab?
Der Bildungsgutschein übernimmt in der Regel die Lehrgangskosten der Pflegeausbildung vollständig. Dazu können je nach Bewilligung auch Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Kosten für Lernmittel gehören. Lebenshaltungskosten wie Miete oder Lebensmittel sind nicht Teil der Förderung.
Im Detail kann der Bildungsgutschein folgende Posten abdecken:
- Lehrgangsgebühren: Die Kurskosten beim Bildungsträger werden vollständig übernommen, sofern die Maßnahme im Gutschein ausgewiesen ist.
- Fahrtkosten: Unter bestimmten Voraussetzungen erstattet die Agentur für Arbeit die Kosten für den Weg zur Ausbildungsstätte.
- Kinderbetreuung: Wenn Sie während der Ausbildung Kinder betreuen müssen, können Betreuungskosten als ergänzende Leistung beantragt werden.
- Lernmittel: In manchen Fällen werden auch Kosten für Fachliteratur oder Arbeitsmaterialien übernommen.
Während der Umschulung zur Pflegefachkraft erhalten Sie außerdem weiterhin Ihr Arbeitslosengeld oder Bürgergeld. Zusätzlich zahlt der Träger der praktischen Ausbildung eine Ausbildungsvergütung, deren Höhe sich nach den geltenden Tarifbestimmungen richtet. Das bedeutet: Sie sind während der Ausbildung nicht ohne Einkommen.
Was passiert, wenn die Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein ablehnt?
Wenn die Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein ablehnt, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können Widerspruch einlegen, das Gespräch mit einer anderen Beratungsperson suchen oder eine alternative Maßnahme vorschlagen, die besser zu Ihrem Profil passt.
Konkret empfehlen sich folgende Schritte nach einer Ablehnung:
- Ablehnungsgrund erfragen: Fragen Sie ausdrücklich nach, warum der Antrag abgelehnt wurde. Häufige Gründe sind fehlende Arbeitsmarktrelevanz der Maßnahme, ein nicht AZAV-zugelassener Träger oder unklare persönliche Voraussetzungen.
- Widerspruch einlegen: Sie können innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Begründen Sie, warum die Pflegeausbildung Ihre Beschäftigungsfähigkeit konkret verbessert, zum Beispiel durch Hinweise auf den regionalen Fachkräftebedarf in der Pflege.
- Andere Maßnahme vorschlagen: Wenn die ursprünglich gewünschte Ausbildung abgelehnt wird, kann eine kürzere oder anders zugeschnittene Maßnahme bewilligt werden. Sprechen Sie mit dem Bildungsträger, ob es eine Alternative gibt.
- Beratungsstellen einschalten: Gewerkschaften, Verbraucherzentralen oder Beratungsstellen für Weiterbildung können Sie kostenlos unterstützen, wenn Sie nicht weiterkommen.
Eine Ablehnung ist kein endgültiges Nein. In vielen Fällen lässt sich die Entscheidung durch ein gezieltes Gespräch oder einen Widerspruch noch ändern.
Welche Vorteile bietet eine geförderte Pflegeausbildung beim VHS-Bildungswerk?
Wir beim VHS-Bildungswerk sind ein AZAV-zertifizierter und nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifizierter Bildungsträger, der seit über 30 Jahren Aus- und Weiterbildungen in der Pflege anbietet. Unsere Pflegeschulen sind an zwei Standorten in Thüringen aktiv: das Institut für Pflegeberufliche Bildung in Gotha und das Institut für Pflegeberufliche Bildung in Leinefelde-Worbis.
Was wir Ihnen konkret bieten:
- Bildungsgutschein-fähige Maßnahmen: Unsere Pflegeausbildungen und Umschulungen sind AZAV-zugelassen, sodass Sie Ihren Bildungsgutschein direkt bei uns einlösen können.
- Praxisnahe Ausbildung: Wir kombinieren theoretischen Unterricht mit praktischer Ausbildung in einem großen Netzwerk an Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und ambulanten Diensten.
- Individuelle Betreuung: Unsere Lehrkräfte bringen eigene Praxiserfahrung aus verschiedenen Pflegebereichen mit und begleiten Sie persönlich durch die Ausbildung.
- Breites Angebotsportfolio: Von der Umschulung zur Pflegefachkraft über die neue Pflegefachassistenz bis hin zu Fortbildungen für Betreuungskräfte und Praxisanleiter bieten wir Qualifizierungen für unterschiedliche Einstiegsvoraussetzungen.
- Staatlich anerkannte Abschlüsse: Alle unsere Pflegeausbildungen schließen mit staatlich anerkannten Berufsabschlüssen ab, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind.
Wenn Sie wissen möchten, welche Pflegeausbildung zu Ihrer Situation passt und wie Sie den Bildungsgutschein am besten einsetzen, vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit uns. Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg in die Pflege zu finden.