Eine Anschläger-Unterweisung muss die Themen Lastgewicht, Schwerpunktlage, Auswahl der Anschlagmittel, Anschlagarten, Zeichengebung, Sicherung gegen Herabfallen sowie Lagerung und Erkennen der Ablegereife abdecken. Diese Inhalte sind in der DGUV Regel 109-017 festgelegt und bilden die Grundlage für sicheres Arbeiten mit Lastaufnahme- und Anschlagmitteln. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung für Anschläger.
Wer ist gesetzlich zur Durchführung einer Anschläger-Unterweisung verpflichtet?
Zur Durchführung einer Anschläger-Unterweisung sind Unternehmerinnen und Unternehmer gesetzlich verpflichtet. Sie müssen sicherstellen, dass nur qualifizierte und ausdrücklich beauftragte Personen selbstständig Lasten anschlagen. Diese Pflicht ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 1 sowie der DGUV Regel 109-017.
Konkret schreibt Paragraf 3 der DGUV Vorschrift 1 vor, dass Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, dokumentieren und die notwendigen Schutzmaßnahmen umsetzen müssen. Dazu gehört auch die Qualifizierung der eingesetzten Anschläger. Wer Personen mit dem selbstständigen Anschlagen von Lasten beauftragt, muss vorher sicherstellen, dass diese die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen haben.
Für die Beauftragung gelten außerdem klare Mindestvoraussetzungen: Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein, körperlich und geistig geeignet sein sowie ausreichende Deutschkenntnisse mitbringen. Jüngere Personen dürfen Lasten nur zu Ausbildungszwecken und unter ständiger Aufsicht erfahrener Anschläger anschlagen. Die Beauftragung sollte schriftlich erfolgen, auch wenn das Gesetz dies nicht ausdrücklich vorschreibt.
Welche Themen müssen in einer Anschläger-Unterweisung behandelt werden?
Eine Anschläger-Unterweisung muss laut DGUV Regel 109-017 folgende Kernthemen abdecken: Ermittlung von Lastgewicht und Schwerpunktlage, Auswahl geeigneter Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Anschlagarten und deren Tragfähigkeit, Zeichengebung sowie Lagerung und Erkennen der Ablegereife. Nur wer all diese Bereiche beherrscht, gilt als qualifiziert für das selbstständige Anschlagen.
Im Einzelnen umfasst die Unterweisung folgende Inhalte:
- Gewicht und Schwerpunktlage der Last: Anschläger müssen das Gewicht der zu hebenden Last ermitteln und den Schwerpunkt korrekt einschätzen können, um Kippgefahr zu vermeiden.
- Auswahl der Lastaufnahme- und Anschlagmittel: Dazu gehören Kenntnisse über Ketten, Seile, Hebebänder und Rundschlingen sowie deren jeweilige Tragfähigkeit.
- Tragfähigkeit in Abhängigkeit von Anschlagart und Neigungswinkel: Die Tragfähigkeit eines Anschlagmittels verändert sich je nach Anschlagart (direkt, Schnürgang, Hängegang) und Strangzahl erheblich.
- Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen: Lasten müssen so gesichert werden, dass sie während des Transports nicht herunterfallen können.
- Zeichengebung und Verständigung: Anschläger müssen die standardisierten Handzeichen kennen und sicher mit dem Kranführer kommunizieren können.
- Verhalten beim Anschlagen, Anheben und Absetzen: Dazu zählen das korrekte Vorgehen beim Aufnehmen der Last, das Verlassen des Gefahrenbereichs und das sichere Absetzen.
- Vermeidung von Schäden an Anschlagmitteln: Anschläger lernen, wie sie Kanten, Hitze oder mechanische Belastungen vermeiden, die Anschlagmittel beschädigen könnten.
- Lagerung und Ablegereife: Anschlagmittel müssen sachgerecht gelagert werden. Anschläger müssen erkennen, wann ein Mittel nicht mehr sicher verwendet werden darf.
Die DGUV Informationen 209-013 und 209-021 enthalten ergänzende Hinweise zu Belastungstabellen und Qualifizierungsumfang, die für eine vollständige Unterweisung nützlich sind.
Wie oft muss eine Anschläger-Unterweisung wiederholt werden?
Eine Anschläger-Unterweisung muss mindestens einmal jährlich wiederholt werden. Diese Pflicht ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 1, die regelmäßige Unterweisungen für alle sicherheitsrelevanten Tätigkeiten vorschreibt. Darüber hinaus ist eine Unterweisung immer dann erforderlich, wenn sich Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel oder Verfahren wesentlich ändern.
Konkrete Anlässe für eine außerordentliche Unterweisung sind zum Beispiel:
- Einsatz neuer Anschlag- oder Lastaufnahmemittel
- Wechsel des Einsatzbereichs oder der Aufgaben
- Unfälle oder Beinaheunfälle im Betrieb
- Festgestellte Wissenslücken bei Kontrollen oder Prüfungen
Wichtig: Die jährliche Wiederholung ist kein bürokratischer Formalakt, sondern dient dazu, Wissen aufzufrischen und auf veränderte Bedingungen einzugehen. Gerade bei selten genutzten Anschlagmitteln oder wechselnden Einsatzbedingungen ist eine regelmäßige Auffrischung sicherheitsrelevant. Die Unterweisung muss dokumentiert und von den Teilnehmenden unterschrieben werden.
Was ist der Unterschied zwischen Unterweisung und Anschläger-Ausbildung?
Die Unterweisung für Anschläger ist eine betriebliche Pflichtmaßnahme, die der Arbeitgeber regelmäßig durchführen muss. Die Anschläger-Ausbildung ist eine strukturierte Qualifizierungsmaßnahme, die umfangreicheres Wissen und praktische Fertigkeiten vermittelt und in der Regel mit einem Nachweis oder Zertifikat abschließt. Beide ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht gegenseitig.
Die betriebliche Unterweisung ist kürzer, arbeitsplatzbezogen und muss mindestens jährlich stattfinden. Sie kann vom Arbeitgeber oder einer beauftragten Fachkraft durchgeführt werden und richtet sich nach den konkreten Bedingungen im Betrieb. Ihr Ziel ist es, bestehendes Wissen aufzufrischen und auf aktuelle Gefährdungen hinzuweisen.
Eine Anschläger-Ausbildung geht deutlich tiefer. Sie vermittelt systematisch alle Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die erstmalige Qualifizierung notwendig sind, darunter die Physik der Lastaufnahme, Tragfähigkeitsberechnungen, Anschlagarten und praktische Übungen. Wer noch keine Erfahrung als Anschläger hat, braucht zunächst diese Grundqualifizierung, bevor eine jährliche Unterweisung sinnvoll ist. Anhang B der DGUV Regel 109-017 enthält Hinweise zu Umfang und Dauer einer solchen Qualifizierung.
Welche Nachweise und Dokumente sind nach der Unterweisung erforderlich?
Nach einer Anschläger-Unterweisung sind eine schriftliche Dokumentation der Unterweisung sowie die Unterschrift der unterwiesenen Person erforderlich. Zusätzlich empfiehlt die DGUV, die Beauftragung zum selbstständigen Anschlagen schriftlich zu erteilen. Diese Dokumente dienen als Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften.
Folgende Unterlagen sollten nach der Unterweisung vorliegen:
- Unterweisungsnachweis: Datum, Themen, Name der unterweisenden Person und Unterschriften aller Teilnehmenden
- Schriftliche Beauftragung: Dokument, das die Person ausdrücklich zum selbstständigen Anschlagen von Lasten berechtigt
- Gefährdungsbeurteilung: Dokumentation der betrieblichen Gefährdungsanalyse, auf der die Unterweisung aufbaut
- Prüfnachweise für Anschlagmittel: Belege über die regelmäßige Prüfung der eingesetzten Lastaufnahme- und Anschlagmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung
Im Falle eines Arbeitsunfalls sind diese Dokumente wichtig, um nachzuweisen, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten nachgekommen ist. Fehlen Unterweisungsnachweise, kann das haftungsrechtliche Konsequenzen haben. Es empfiehlt sich daher, alle Dokumente geordnet und mindestens über den Zeitraum der Beschäftigung hinaus aufzubewahren.
Wie das VHS-Bildungswerk bei der Unterweisung für Anschläger unterstützt
Wir wissen, dass die Vorbereitung und Durchführung einer gesetzeskonformen Anschläger-Unterweisung für Betriebe mit erheblichem Aufwand verbunden sein kann. Deshalb bieten wir praxisnahe Qualifizierungsmaßnahmen an, die Unternehmen und Beschäftigte gezielt unterstützen.
Unsere Unterweisung für Anschläger in Gotha richtet sich an Personen, die erstmals qualifiziert werden sollen oder ihre Kenntnisse auffrischen möchten. Was wir dabei bieten:
- Vermittlung aller gesetzlich geforderten Inhalte gemäß DGUV Regel 109-017
- Praxisorientierte Durchführung mit Fokus auf reale Arbeitssituationen
- Ausstellung von Teilnahmenachweisen, die als Qualifizierungsbeleg anerkannt werden
- Durchführung durch erfahrene Fachkräfte mit fundierten Kenntnissen im Bereich Arbeitssicherheit
- Angebote für Einzelpersonen und Gruppen aus Unternehmen
Das VHS-Bildungswerk ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert und nach AZAV zugelassen. Wenn Sie Fragen zu unseren Angeboten haben oder eine Unterweisung für Ihr Team planen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen dabei, die passende Lösung für Ihren Betrieb zu finden.
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