Welche Unfallrisiken bestehen für Anschläger von Lasten?

Jessica Koch ·
Rigger in Warnweste befestigt Lastgurte an einem Stahlträger, gelber Kranhaken sichtbar, Industriehalle im Hintergrund.

Anschläger von Lasten sind beim Heben und Transportieren schwerer Güter erheblichen Unfallrisiken ausgesetzt. Zu den häufigsten Gefahren zählen herabfallende oder pendelnde Lasten, das Versagen von Anschlagmitteln durch Überlastung sowie Quetschungen durch unkontrollierte Lastbewegungen. Diese Risiken entstehen meist dann, wenn Anschlagtechniken falsch angewendet werden, Anschlagmittel nicht geprüft werden oder die Kommunikation zwischen Anschläger und Maschinenführer nicht funktioniert. Der folgende Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Sicherheit, Technik und Qualifikation für Anschläger von Lasten.

Welche Tätigkeiten gehören zum Aufgabenbereich eines Anschlägers?

Ein Anschläger von Lasten ist dafür verantwortlich, Lasten sicher mit Anschlagmitteln zu verbinden, damit sie von Kranen, Hebezeugen oder anderen Lastaufnahmemitteln gehoben und transportiert werden können. Zur Tätigkeit gehören die Auswahl geeigneter Anschlagmittel, die Sichtprüfung vor dem Einsatz, das fachgerechte Anschlagen, die Zeichengebung an den Maschinenführer sowie das sichere Lösen der Anschlagmittel nach dem Absetzen der Last.

Im Einzelnen umfasst der Aufgabenbereich folgende Tätigkeiten:

  • Ermitteln des Gewichts und der Schwerpunktlage der Last
  • Auswahl des passenden Anschlagmittels (Kette, Seil, Rundschlinge, Hebeband) entsprechend der Last und der Umgebungsbedingungen
  • Sichtprüfung der Anschlagmittel auf augenfällige Mängel vor jedem Einsatz
  • Fachgerechtes Anschlagen nach der richtigen Anschlagart (direkt, Schnürgang, Hängegang)
  • Zeichengebung und Verständigung mit dem Maschinenführer während des Hebevorgangs
  • Sicherung der Last gegen unbeabsichtigtes Aushängen
  • Lösen und ordnungsgemäßes Aufbewahren der Anschlagmittel nach dem Absetzen

Anschläger tragen damit eine hohe Verantwortung für die Sicherheit aller Personen im Arbeitsbereich. Fehler bei einer dieser Tätigkeiten können schwere Unfälle verursachen.

Welche typischen Unfallursachen gibt es beim Anschlagen von Lasten?

Die häufigsten Unfallursachen beim Anschlagen von Lasten sind die Überlastung der Anschlagmittel, falsche Anschlagtechniken, fehlende oder mangelhafte Sichtprüfung sowie unzureichende Kommunikation zwischen Anschläger und Maschinenführer. Hinzu kommen das Verwenden ungeeigneter oder beschädigter Anschlagmittel sowie das Missachten von Sicherheitsabständen.

Konkret treten folgende Fehlerquellen besonders häufig auf:

  • Überschreitung der Tragfähigkeit (WLL): Wird die maximale Traglast eines Anschlagmittels überschritten, kann es reißen oder brechen. Die Tragfähigkeit hängt nicht nur vom Anschlagmittel selbst ab, sondern auch von der Anschlagart und dem Neigungswinkel der Stränge.
  • Falsche Anschlagart: Das Anschlagen im Hängegang ohne ausreichende Sicherung gegen Verrutschen oder Schräglage der Last ist eine häufige Ursache für Unfälle.
  • Einhaken unter Umschnürungen: Umschnürungen sind zum Zusammenhalten von Lasten gedacht, nicht als Anschlagmittel. Werden sie dennoch zum Anschlagen genutzt, können sie reißen und die Last unkontrolliert fallen lassen.
  • Fehlende Sichtprüfung: Beschädigte Anschlagmittel, die nicht erkannt und aus dem Verkehr gezogen werden, versagen unter Last.
  • Kommunikationsfehler: Missverständnisse bei der Zeichengebung zwischen Anschläger und Kranführer führen zu unkontrollierten Lastbewegungen.
  • Aufenthalt im Gefahrenbereich: Personen, die sich unter schwebenden Lasten oder im Schwenkbereich des Krans aufhalten, sind bei einem Lastabsturz unmittelbar gefährdet.

Welche Verletzungsrisiken entstehen durch herabfallende oder pendelnde Lasten?

Herabfallende oder pendelnde Lasten gehören zu den gefährlichsten Risiken beim Lastentransport. Sie können schwere Quetschungen, Knochenbrüche oder tödliche Verletzungen verursachen. Besonders gefährlich ist dabei, dass Lasten beim Absturz nicht immer senkrecht fallen, sondern herumschlagen, segeln oder an Bauteilen der Umgebung abprallen können.

Kraftschlüssige Lastaufnahmemittel, die die Last ausschließlich durch Magnet-, Reib- oder Saugkraft halten, dürfen deshalb nicht über Bereiche transportiert werden, in denen sich Personen aufhalten. Ausnahmen gelten nur dann, wenn zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen wurden, zum Beispiel:

  • Ausreichend bemessene Schutzdächer unter dem Lastweg
  • Unterfangungen der Lastwege
  • Zusätzliche formschlüssige Halteeinrichtungen am Lastaufnahmemittel

Pendelnde Lasten entstehen häufig, wenn die Last schräg angehoben wird oder der Schwerpunkt falsch eingeschätzt wurde. Auch ein plötzliches Anstoßen der Last an Hindernissen kann eine Pendelbewegung auslösen. Anschläger müssen deshalb beim Heben und Verfahren von Lasten im Hängegang besonders darauf achten, dass die Last nicht ungewollt anstößt oder aufsetzt.

Beim Einsatz von Vakuumhebern auf Baustellen gelten besondere Anforderungen: Es dürfen nur Geräte verwendet werden, bei denen das Reservevakuum einschließlich Rückschlagventil zweifach vorhanden ist und jedes Reservevakuum mit einem getrennten Satz von Saugtellern verbunden ist.

Wie können Anschläger Unfälle durch die richtige Anschlagtechnik vermeiden?

Anschläger vermeiden Unfälle vor allem durch die sorgfältige Auswahl geeigneter Anschlagmittel, das Einhalten der zulässigen Tragfähigkeit, die korrekte Anwendung der Anschlagart und eine klare Kommunikation mit dem Maschinenführer. Hinzu kommt die konsequente Sichtprüfung vor jedem Einsatz.

Richtige Auswahl und Prüfung der Anschlagmittel

Vor dem Anschlagen müssen Anschläger sicherstellen, dass das gewählte Anschlagmittel für die Last und die Umgebungsbedingungen geeignet ist. Dazu gehören die Oberflächenbeschaffenheit der Last, ihre Geometrie, scharfe Kanten und die Temperatur. Anschlagmittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie die erforderliche Kennzeichnung aufweisen, zum Beispiel einen Metallanhänger bei Anschlagketten oder ein Etikett bei textilen Anschlagmitteln. Sind augenfällige Mängel erkennbar, darf das Anschlagmittel nicht eingesetzt werden.

Korrekte Anschlagtechnik im Hängegang und Schnürgang

Im Hängegang darf nur angeschlagen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anschlagmittel nicht zusammenrutschen, die Last sich nicht schräg stellt, verlagert oder herausrutscht. Lange, schlanke Güter wie Stabstähle, Rohre oder Bohlen dürfen nicht in Einzelschlingen angeschlagen werden, da sie herausrutschen können. Anschlagmittel dürfen außerdem nicht durch Umschlingen des Lasthakens gekürzt werden. Unbenutzte Lasthaken sind stets hochzuhängen, um die Gefahr des Unterhakens zu vermeiden.

Welche Vorschriften und Normen gelten für Anschläger in Deutschland?

Für Anschläger von Lasten in Deutschland gelten mehrere verbindliche Vorschriften und technische Regelwerke. Die wichtigsten Grundlagen sind die DGUV Vorschrift 52 (Krane), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die DGUV Information 209-013 speziell für Anschläger. Ergänzend gelten die Vorgaben der Maschinenverordnung für Lastaufnahme- und Anschlagmittel.

Im Einzelnen sind folgende Regelwerke relevant:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelt die Anforderungen an Arbeitsmittel, einschließlich Lastaufnahme- und Anschlagmittel, und verpflichtet Unternehmen zur regelmäßigen Prüfung.
  • DGUV Information 209-013 „Anschläger“: Enthält konkrete Hinweise und Beispiele zur Qualifizierung, zu Anschlagtechniken und zur sicheren Verwendung von Anschlagmitteln.
  • DGUV Information 209-021: Belastungstabellen für Anschlagmittel aus Rundstahlketten, Stahldrahtseilen, Rundschlingen, Chemiefaserhebebändern und Seilen.
  • Maschinenverordnung: Lastaufnahme- und Anschlagmittel müssen den zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung gültigen Rechtsvorschriften entsprechen, einschließlich CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung.

Lastaufnahme- und Anschlagmittel, die vor 1993 beziehungsweise 1995 gebaut wurden, können anhand der ehemaligen Unfallverhütungsvorschrift VBG 9a bewertet werden. Unternehmen sind verpflichtet, nur Anschlagmittel bereitzustellen, die unter den vorgesehenen Einsatzbedingungen sicher sind.

Welche Qualifikationen und Schulungen sind für Anschläger vorgeschrieben?

Unternehmen dürfen mit dem selbstständigen Anschlagen von Lasten nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, körperlich und geistig geeignet sind und nachweislich für diese Tätigkeit qualifiziert wurden. Die Beauftragung sollte schriftlich erfolgen. Personen unter 18 Jahren dürfen zu Ausbildungszwecken nur unter ständiger Aufsicht erfahrener Anschläger tätig werden.

Als qualifiziert gilt, wer folgende Kenntnisse und Fertigkeiten nachweislich erworben hat:

  • Ermitteln des Gewichts und der Schwerpunktlage von Lasten
  • Kenntnisse über verfügbare Lastaufnahme- und Anschlagmittel und deren Tragfähigkeit
  • Tragfähigkeit von Anschlagmitteln in Abhängigkeit von Anschlagart, Neigungswinkel und Strangzahl
  • Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen
  • Zeichengebung und Verständigung mit dem Maschinenführer
  • Erkennen der Ablegereife von Anschlagmitteln
  • Verhalten beim Absetzen und Lösen der Anschlagmittel
  • Ordnungsgemäße Aufbewahrung von Anschlagmitteln

Die Schulungsinhalte und deren Umfang richten sich nach den Vorgaben der DGUV Information 209-013. Umfang und Dauer der Qualifizierung variieren je nach Aufgabenstellung und den eingesetzten Anschlagmitteln.

Wie das VHS-Bildungswerk bei der Qualifizierung von Anschlägern von Lasten unterstützt

Wir wissen, dass eine fundierte Qualifizierung für Anschläger nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern im Arbeitsalltag Leben schützt. Deshalb bieten wir praxisnahe Schulungen an, die Anschläger gezielt auf ihre Aufgaben vorbereiten und alle relevanten Vorschriften abdecken.

Unsere Unterweisung für Anschläger in Gotha vermittelt alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß den Anforderungen der DGUV Information 209-013. Was Sie bei uns erwartet:

  • Praxisorientierte Vermittlung von Anschlagtechniken und Anschlagarten
  • Schulung zur Auswahl und Prüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln
  • Training zur Zeichengebung und Kommunikation mit Maschinenführern
  • Erkennen von Mängeln und Ablegereife von Anschlagmitteln
  • Rechtssichere Qualifizierung entsprechend den geltenden Vorschriften

Das VHS-Bildungswerk steht Ihnen als verlässlicher Partner für berufliche Weiterbildung zur Seite. Wenn Sie Fragen zu unseren Schulungsangeboten haben oder eine Unterweisung für Ihr Team planen möchten, nehmen Sie gern Kontakt auf. Wir beraten Sie unkompliziert und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihren Bedarf.

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