Bei einer Gabelstapler-Unterweisung können in der Regel bis zu sechs Teilnehmer gleichzeitig in einer Gruppe teilnehmen, wobei die praktische Ausbildung deutlich strengere Grenzen setzt als der theoretische Teil. Die tatsächliche Gruppengröße hängt von der verfügbaren Übungsfläche, der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge und den Anforderungen der DGUV-Richtlinien ab. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Gruppengrößen, gesetzliche Vorgaben und die praktische Planung von Gabelstapler-Schulungen im Betrieb.
Welche Faktoren bestimmen die maximale Teilnehmerzahl?
Die maximale Teilnehmerzahl bei einer Gabelstapler-Unterweisung wird durch vier Hauptfaktoren bestimmt: die verfügbare Schulungsfläche, die Anzahl der eingesetzten Flurförderzeuge, die Qualifikation und Anzahl der Ausbildenden sowie die zur Verfügung stehenden Lehrmittel. Kein einzelner Faktor allein legt die Grenze fest, sondern das Zusammenspiel aller vier Bedingungen.
Für den theoretischen Teil der Qualifizierung sollte ein ausreichend großer Schulungsraum zur Verfügung stehen, in dem Tische vorzugsweise in U-Form aufgestellt sind. Der Raum muss gut klimatisierbar, ruhig und ausreichend beleuchtet sein. Diese Anforderungen begrenzen die sinnvolle Gruppengröße bereits auf das, was der Raum und die Lehrmethode zulassen.
Für den praktischen Teil schreibt der DGUV-Grundsatz 308-001 vor, dass pro Gabelstapler eine Übungsfläche von etwa 300 Quadratmetern zur Verfügung stehen muss. Diese Fläche muss befestigt, gegen den betrieblichen Verkehr abgesichert und mit Möglichkeiten für Stapelübungen ausgestattet sein, zum Beispiel an Regalen, Laderampen oder LKW-Ladeflächen. Wer also mit einem einzigen Stapler arbeitet, hat automatisch eine eng begrenzte Kapazität für gleichzeitig aktive Teilnehmer.
Hinzu kommt die Qualifikation der Ausbildenden: Eine Lehrkraft mit entsprechender Qualifikation kann nur eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern gleichzeitig sicher betreuen und bewerten. Gerade beim praktischen Fahren müssen Korrekturen in Echtzeit erfolgen, was eine zu große Gruppe unpraktikabel macht.
Wie viele Teilnehmer sind bei der praktischen Unterweisung erlaubt?
Für die praktische Gabelstapler-Unterweisung empfehlen die DGUV-Grundsätze eine Gruppengröße von maximal sechs Teilnehmern pro Ausbilder und pro Fahrzeug. In der Praxis hat sich eine Gruppe von vier bis sechs Personen bewährt, weil jeder Teilnehmer ausreichend Fahrzeit und individuelle Rückmeldung erhalten muss.
Der Grund für diese Begrenzung liegt im Lehrplan selbst: Die praktische Qualifizierung der Stufe 1 umfasst sieben bis neun Fahr- und Stapelübungen, darunter das Fahren ohne und mit Last, Kurventechnik, das Aufnehmen von Lasten in Gängen und das Stapeln zwischen Hindernissen. Jede Übung erfordert, dass der Teilnehmer den Stapler selbst steuert und Manöver wie das Einfahren in enge Gänge, das Durchfahren simulierter Tordurchfahrten und das Absetzen von Lasten auf markierten Flächen eigenständig ausführt.
Dazu kommt die Abschlussprüfung: Für den praktischen Prüfungsteil sind laut Musterlehrplan 15 bis 20 Minuten pro Teilnehmer einzuplanen. Bei sechs Teilnehmern bedeutet das allein für die Prüfung bis zu zwei Stunden reine Prüfungszeit, was die Gesamtdauer des Schulungstages erheblich beeinflusst. Eine zu große Gruppe würde den Zeitrahmen sprengen und die Qualität der Einzelbeurteilung senken.
Wie viele Teilnehmer dürfen an der theoretischen Unterweisung teilnehmen?
Für den theoretischen Teil der Gabelstapler-Schulung gibt es keine starre gesetzliche Obergrenze für die Teilnehmerzahl. Praktisch sinnvoll sind Gruppen von maximal 15 bis 20 Personen, sofern Raumgröße, Lehrmittelausstattung und die Interaktionsmöglichkeiten des Ausbildenden das zulassen.
Der theoretische Lehrplan der Stufe 1 umfasst Themen wie Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, Gerätetechnik, Standsicherheit, Antriebsarten, Betrieb allgemein, Umgang mit Last, Verkehrsregeln und Sondereinsätze. Diese Inhalte lassen sich in einem klassischen Unterrichtsformat mit mehr Teilnehmern vermitteln als der praktische Teil.
Dennoch sollte auch hier die Gruppengröße bewusst begrenzt werden. Gabelstapler-Unterweisungen sind keine reinen Frontalvorlesungen: Teilnehmende müssen Rückfragen stellen können, betriebliche Besonderheiten müssen besprochen werden, und die Ausbildenden müssen sicherstellen, dass alle Lerninhalte verstanden wurden. Bei sehr großen Gruppen leidet die Qualität des Lernprozesses, selbst wenn der Raum theoretisch mehr Personen fasst.
Was sagen DGUV-Vorschriften zur Gruppengröße bei Gabelstapler-Schulungen?
Die DGUV-Vorschrift 68 und der DGUV-Grundsatz 308-001 legen keine exakte Höchstzahl für Teilnehmer fest, definieren aber die Rahmenbedingungen, aus denen sich sinnvolle Gruppengrößen ableiten lassen. Der Erfolg einer Qualifizierung hängt laut diesen Grundsätzen maßgeblich von Räumlichkeiten, Qualifikation und Anzahl der Ausbildenden, technischer Ausstattung und Lehrmitteln ab.
Konkret bedeutet das für die Praxis: Wer mehr Teilnehmer schulen möchte, muss entsprechend mehr Ressourcen bereitstellen. Ein zweiter Ausbilder, ein zweiter Stapler und eine größere Übungsfläche erlauben eine größere Gruppe, ohne dass die Qualität der Unterweisung leidet.
Die DGUV-Vorschrift 68 stellt außerdem klar, dass nur Personen mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der schriftliche Auftrag ist Pflicht. Das bedeutet: Jeder Teilnehmer muss die Schulung erfolgreich abschließen und seine Befähigung in einer Abschlussprüfung nachweisen, bevor er eigenständig einen Gabelstapler führen darf. Eine zu große Gruppe gefährdet die Qualität dieser Prüfung.
Für Mitgänger-Flurförderzeuge, also Geräte, die von einer mitgehenden Bedienperson gesteuert werden, gelten vereinfachte Regeln: Hier genügt eine Unterweisung, die einen praktischen und einen theoretischen Teil umfasst. Eine schriftliche Beauftragung ist in diesem Fall nicht zwingend erforderlich.
Wann sollte ein Unternehmen separate Unterweisungsgruppen einplanen?
Separate Unterweisungsgruppen sind immer dann sinnvoll, wenn die Anzahl der zu schulenden Mitarbeiter die empfohlene Gruppengröße übersteigt, wenn verschiedene Fahrzeugtypen im Betrieb eingesetzt werden oder wenn Teilnehmer unterschiedliche Vorkenntnisse mitbringen. In diesen Fällen verbessern kleinere, homogene Gruppen die Lernqualität erheblich.
Ein häufiger Praxisfall: Ein Unternehmen setzt sowohl Gegengewichtsstapler als auch Schubmaststapler ein. Teilnehmer, die nur Gegengewichtsstapler fahren, benötigen lediglich die allgemeine Qualifizierung der Stufe 1. Wer auch Schubmaststapler, Seitenstapler oder Dreiseitenstapler bedienen soll, muss zusätzlich die Zusatzqualifizierung der Stufe 2 absolvieren. Diese Gruppen sollten getrennt unterwiesen werden, weil Inhalte und Übungen sich unterscheiden.
Auch die betriebliche Qualifizierung der Stufe 3 spricht für separate Gruppen: Sie bezieht sich auf die konkreten Gegebenheiten des jeweiligen Betriebs und kann nur im Betrieb selbst durchgeführt werden. Der gerätebezogene Teil umfasst die Einweisung an den im Betrieb vorhandenen Fahrzeugen und Anbaugeräten, der verhaltensbezogene Teil die Unterweisung zu freigegebenen Verkehrswegen, Lagerregeln und Betriebsanweisungen. Wer in unterschiedlichen Betriebsbereichen mit unterschiedlichen Geräten arbeitet, sollte in separaten Gruppen unterwiesen werden.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, neue Mitarbeiter und erfahrene Bedienpersonen, die eine Wiederholungsunterweisung absolvieren, in getrennten Gruppen zu schulen. Der Wissensstand und der Schulungsbedarf unterscheiden sich zu stark, als dass eine gemeinsame Gruppe beiden Gruppen gerecht werden könnte.
Wie oft muss die Gabelstapler-Unterweisung wiederholt werden?
Die Gabelstapler-Unterweisung muss laut DGUV-Vorschrift 68 mindestens einmal jährlich wiederholt werden. Diese jährliche Wiederholungsunterweisung ist für alle Bedienpersonen von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand verpflichtend, unabhängig von ihrer Erfahrung.
Die jährliche Unterweisung dient dazu, Sicherheitsregeln aufzufrischen, auf Änderungen in Betriebsabläufen oder Verkehrswegen hinzuweisen und neue gesetzliche Anforderungen zu vermitteln. Sie ist in der Regel kürzer als die Erstqualifizierung, muss aber dokumentiert werden. Ohne Nachweis der regelmäßigen Unterweisung ist der schriftliche Fahrauftrag nicht aufrechtzuerhalten.
Zusätzliche Unterweisungen sind in folgenden Situationen erforderlich:
- Wenn ein Mitarbeiter ein neues oder anderes Flurförderzeug übernimmt, das sich in Bauart oder Funktionsweise von dem bisher genutzten Gerät unterscheidet
- Nach Unfällen oder Beinaheunfällen, die auf Bedienungsfehler zurückzuführen sind
- Bei wesentlichen Änderungen der Betriebsanweisung, zum Beispiel neue Verkehrswege oder veränderte Lagerbereiche
- Bei längerer Pause in der Fahrtätigkeit, nach der die Bedienperson ihre Fertigkeiten auffrischen muss
Für die Planung im Betrieb bedeutet das: Unternehmen sollten die jährliche Wiederholungsunterweisung fest in den Schulungskalender einplanen und die Teilnehmerzahl pro Gruppe auch hier an den verfügbaren Ressourcen ausrichten. Wer viele Staplerfahrer beschäftigt, muss mehrere Unterweisungstermine über das Jahr verteilen, um alle Mitarbeiter fristgerecht zu schulen.
Wie das VHS-Bildungswerk bei der Gabelstapler-Unterweisung Ihrer Mitarbeiter unterstützt
Wir wissen, dass die Organisation von Gabelstapler-Schulungen für HR-Verantwortliche mit erheblichem Planungsaufwand verbunden ist: passende Gruppengrößen, gesetzeskonforme Inhalte, Dokumentation und Terminplanung für viele Mitarbeiter gleichzeitig. Genau dabei unterstützen wir Sie.
- Wir führen die jährliche Unterweisung für Gabelstapler nach DGUV-Grundsatz 308-001 durch, inklusive theoretischem und praktischem Teil sowie Abschlussprüfung und Dokumentation
- Wir passen Gruppengrößen und Schulungstermine an Ihre betrieblichen Gegebenheiten an, damit kein Produktionsausfall entsteht
- Wir schulen sowohl Erstqualifizierungen (Stufe 1) als auch Zusatzqualifizierungen für spezielle Fahrzeugtypen (Stufe 2) und unterstützen bei der betrieblichen Einweisung (Stufe 3)
- Unsere Ausbilder sind nach AZAV zugelassen und arbeiten nach DIN EN ISO 9001:2015, was Ihnen eine nachweisbare Qualitätssicherung bietet
- Wir stellen alle notwendigen Nachweise und Zertifikate aus, die Sie für die Dokumentation der schriftlichen Fahraufträge benötigen
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