Wer darf in Thüringen einen Staplerschein ausstellen?

Jessica Koch ·
Zertifizierter Gabelstapler-Ausbilder in Warnweste beaufsichtigt Auszubildenden auf gelbem Stapler in Industrielager.

Einen Staplerschein in Thüringen dürfen nur Stellen ausstellen, die nach dem DGUV Grundsatz 308-001 qualifiziert sind und die gesetzlichen Anforderungen an Qualifizierende sowie die Rahmenbedingungen der Schulung erfüllen. Das gilt für zugelassene Bildungsträger, Berufsgenossenschaften und betriebliche Ausbilder gleichermaßen. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wer konkret berechtigt ist und wie Unternehmen die Ausbildung fördern lassen können.

Welche Voraussetzungen muss ein Anbieter erfüllen, um Staplerscheine auszustellen?

Ein Anbieter darf Staplerscheine nur ausstellen, wenn er die Qualifizierung nach dem DGUV Grundsatz 308-001 durchführt und dabei alle dort festgelegten Anforderungen an Qualifizierende, Lehrinhalte, Prüfungsabläufe und Dokumentation einhält. Die Ausstellung des Fahrausweises für Flurförderzeuge setzt voraus, dass Teilnehmende sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung erfolgreich bestanden haben.

Konkret bedeutet das: Der Anbieter muss über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen, das die theoretischen und praktischen Inhalte der Ausbildung vermitteln kann. Dazu gehören Kenntnisse zu Fahrzeugtechnik und Steuerung, rechtliche Grundlagen, Unfallverhütungsvorschriften sowie das Erkennen und Vermeiden von Gefahrensituationen. Die Schulung muss außerdem auf geeignetem Gerät stattfinden, das dem in der Ausbildung verwendeten Staplertyp entspricht.

Nach erfolgreich abgeschlossener Qualifizierung der Stufe 1 erhalten Teilnehmende ein Qualifikationszertifikat sowie einen Fahrausweis für Flurförderzeuge. In diesem Fahrausweis trägt die ausbildende Stelle den Gerätetyp und die Tragfähigkeit ein. Für die Zusatzqualifizierung (Stufe 2) wird ebenfalls ein Zertifikat ausgestellt, und der Eintrag erfolgt im Fahrausweis. Die betriebliche Qualifizierung (Stufe 3) muss dokumentiert werden, wobei Betrieb, Betriebsteil und Gerätebauart angegeben werden.

Welche Stellen sind in Thüringen berechtigt, Staplerscheine auszustellen?

In Thüringen sind grundsätzlich alle Stellen berechtigt, Staplerscheine auszustellen, die eine Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001 ordnungsgemäß durchführen können. Das umfasst zugelassene Bildungsträger, Berufsgenossenschaften, überbetriebliche Ausbildungszentren sowie Unternehmen, die über entsprechend qualifiziertes Ausbildungspersonal und geeignete technische Ausstattung verfügen.

In der Praxis sind es vor allem folgende Stellen, die Staplerscheine ausstellen:

  • Zugelassene Bildungsträger: Einrichtungen, die nach AZAV zugelassen sind und betriebliche sowie überbetriebliche Qualifizierungsmaßnahmen anbieten, führen Gabelstaplerschulungen nach DGUV Grundsatz 308-001 durch.
  • Berufsgenossenschaften und deren Bildungseinrichtungen: Die zuständigen Unfallversicherungsträger bieten selbst Schulungen an oder benennen geeignete Ausbildungsstellen.
  • Überbetriebliche Ausbildungszentren: Handwerkskammern und Industriebetriebe mit entsprechender Infrastruktur können die Qualifizierung durchführen.
  • Betriebsinterne Ausbilder: Unternehmen dürfen die Qualifizierung auch intern durchführen, sofern die Anforderungen an Qualifizierende, Räumlichkeiten und technische Ausstattung erfüllt sind.

Wichtig ist dabei: Nicht die geografische Lage in Thüringen ist das ausschlaggebende Kriterium, sondern die Einhaltung der bundesweit geltenden DGUV-Regelwerke. Ein Anbieter, der diese Anforderungen erfüllt, darf rechtlich gültige Staplerscheine ausstellen.

Ist ein Staplerschein aus Thüringen bundesweit gültig?

Ja, ein Staplerschein aus Thüringen ist bundesweit gültig, sofern die Qualifizierung nach dem DGUV Grundsatz 308-001 und der DGUV Vorschrift 68 durchgeführt wurde. Da diese Regelwerke für alle Mitgliedsbetriebe der gesetzlichen Unfallversicherung in ganz Deutschland gelten, ist der ausgestellte Fahrausweis für Flurförderzeuge nicht an ein Bundesland gebunden.

Der Fahrausweis dokumentiert, auf welchem Gerätetyp und mit welcher Tragfähigkeit die Qualifizierung stattgefunden hat. Diese Angaben sind relevant, weil die schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer immer gerätespezifisch erfolgt. Das bedeutet: Ein Staplerfahrer, der seinen Schein in Thüringen erworben hat, kann diesen in einem Betrieb in Bayern oder Hamburg vorlegen. Der dortige Arbeitgeber muss ihn jedoch schriftlich für die konkret eingesetzten Flurförderzeuge beauftragen und gegebenenfalls eine betriebliche Einweisung (Stufe 3) durchführen lassen.

Ein Kraftfahrzeugführerschein ersetzt den Staplerschein übrigens nicht. Das Fahren eines Gabelstaplers stellt aufgrund der besonderen Bauweise, der hinten liegenden Lenkachse und der frei auf den Gabelzinken aufliegenden Last ganz andere Anforderungen als das Lenken eines Pkw oder Lkw.

Was unterscheidet einen anerkannten Staplerschein von einem nicht anerkannten?

Ein anerkannter Staplerschein basiert auf einer Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001, schließt eine bestandene theoretische und praktische Prüfung ein und wird durch einen Fahrausweis für Flurförderzeuge mit allen vorgeschriebenen Angaben dokumentiert. Ein nicht anerkannter Schein erfüllt diese Anforderungen nicht und hat vor Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden keine rechtliche Wirkung.

Die Unterschiede im Detail:

  • Prüfungsnachweis: Anerkannte Scheine setzen das Bestehen einer Theorie- und Praxisprüfung voraus. Schulungen ohne Prüfung oder mit rein schriftlichem Test ohne praktischen Nachweis erfüllen die Anforderungen des DGUV Grundsatzes nicht.
  • Dokumentation: Der Fahrausweis muss Angaben zu Gerätetyp, Tragfähigkeit und ausbildender Stelle enthalten. Fehlen diese Angaben, ist der Nachweis unvollständig.
  • Qualifizierende: Die Schulung muss von Personen durchgeführt werden, die die Anforderungen an Qualifizierende gemäß DGUV Grundsatz 308-001 erfüllen. Schulungen durch ungeeignetes Personal sind nicht anerkennungsfähig.
  • Gerätebezug: Der Schein gilt nur für den Gerätetyp, auf dem die Qualifizierung tatsächlich stattfand. Eine Qualifizierung auf einem Gegengewichtstapler berechtigt nicht automatisch zum Führen eines Schmalgangstaplers.

Für Unternehmen hat die Unterscheidung praktische Konsequenzen: Beauftragen sie Mitarbeitende mit dem Führen von Flurförderzeugen, obwohl kein anerkannter Nachweis vorliegt, riskieren sie Haftungsansprüche im Schadensfall und verstoßen gegen die DGUV Vorschrift 68.

Wie können Unternehmen in Thüringen die Staplerschein-Ausbildung fördern lassen?

Unternehmen in Thüringen können die Kosten für Staplerschein-Ausbildungen über verschiedene Förderprogramme reduzieren. Besonders relevant sind das Qualifizierungschancengesetz und die damit verbundenen Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit, die Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte bezuschussen können.

Folgende Förderwege sind für Unternehmen in Thüringen prüfenswert:

  • Qualifizierungschancengesetz: Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung erhalten. Die Förderquote hängt von der Unternehmensgröße ab.
  • Bildungsgutschein: Für Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen kann die Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein ausstellen, der die Kosten einer Staplerschein-Ausbildung bei einem zugelassenen Träger deckt.
  • Thüringer Aufbaubank (TAB): Für betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen gibt es auf Landesebene Fördermöglichkeiten, die Unternehmen direkt bei der TAB anfragen können.
  • Berufsgenossenschaft: Einige Berufsgenossenschaften unterstützen Unternehmen bei der Organisation und Finanzierung von Sicherheitsschulungen, da regelmäßige Qualifizierungen Unfallzahlen und damit Beitragslasten senken.

Voraussetzung für die meisten Förderprogramme ist, dass die Schulung bei einem nach AZAV zugelassenen Träger stattfindet. Unternehmen sollten daher vor der Buchung prüfen, ob der gewählte Anbieter diese Zulassung besitzt, und frühzeitig mit der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Kontakt aufnehmen.

Wie das VHS Bildungswerk bei Staplerschein Thüringen unterstützt

Wir begleiten Unternehmen in Thüringen und den angrenzenden Bundesländern dabei, ihre Mitarbeitenden sicher und rechtssicher für den Gabelstaplereinsatz zu qualifizieren. Unser Angebot richtet sich an Personalverantwortliche, die Wert auf nachweisbare Lernerfolge und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen legen.

Was wir konkret anbieten:

  • Eine jährliche Gabelstapler-Unterweisung als digitale Online-Schulung, die Ihre Mitarbeitenden zeit- und ortsunabhängig absolvieren können
  • Schulungsinhalte nach DGUV Grundsatz 308-001, einschließlich rechtlicher Grundlagen, Sicherheitsvorschriften, Steuerung und Technik sowie Gefahrenerkennung
  • Zertifizierung nach abgeschlossener Unterweisung, die die gesetzlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 68 erfüllt
  • AZAV-Zulassung und Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 als Qualitätsnachweis für Ihr Unternehmen und als Voraussetzung für Förderungen
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten, damit Sie Qualifizierungsmaßnahmen kosteneffizient umsetzen können

Wenn Sie wissen möchten, welche Qualifizierungsmaßnahmen für Ihr Unternehmen in Frage kommen oder wie Sie Fördergelder beantragen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt auf und wir besprechen gemeinsam die passende Lösung für Ihre Belegschaft.

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