Staplerschein Stufe 1, 2, 3: Was ist der Unterschied?

Jessica Koch ·
Gabelstaplerfahrer mit Schutzweste und Helm manövriert gelben Gabelstapler durch Industrielager mit Holzpaletten und Metallregalen.

Der Staplerschein in Deutschland gliedert sich in drei Stufen: Stufe 1 (allgemeine Qualifizierung), Stufe 2 (Zusatzqualifizierung für spezielle Fahrzeugtypen) und Stufe 3 (betriebliche Qualifizierung im eigenen Unternehmen). Jede Stufe baut auf der vorherigen auf und berechtigt zur Bedienung unterschiedlicher Flurförderzeuge unter verschiedenen Bedingungen. Die folgenden Abschnitte erklären, was hinter jeder Stufe steckt, welche Berechtigung sie vermittelt und welche Stufe Ihr Unternehmen konkret benötigt.

Welche Staplerschein-Stufen gibt es in Deutschland?

In Deutschland ist die Gabelstapler-Qualifizierung nach dem DGUV Grundsatz 308-001 in drei Stufen aufgebaut. Stufe 1 vermittelt die allgemeine Grundqualifizierung, Stufe 2 erweitert diese um spezielle Fahrzeugtypen, und Stufe 3 schließt die betriebsspezifische Einweisung im jeweiligen Unternehmen ab. Erst nach Abschluss aller drei Stufen darf eine Bedienperson offiziell mit einem Flurförderzeug beauftragt werden.

Die rechtliche Grundlage bildet die DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“. Diese schreibt vor, dass Unternehmen nur Personen mit dem Fahren von Gabelstaplern beauftragen dürfen, die nachweislich qualifiziert sind. Ein normaler Pkw-Führerschein reicht dafür ausdrücklich nicht aus. Gabelstapler weisen eine andere Lenkachse (hinten statt vorne), ein anderes Standsicherheitsverhalten und eine frei auf den Gabelzinken liegende Last auf, was besondere Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert.

Die drei Stufen im Überblick:

  • Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung mit theoretischer und praktischer Prüfung
  • Stufe 2: Zusatzqualifizierung für spezielle Flurförderzeuge oder besondere Anbaugeräte
  • Stufe 3: Betriebliche Qualifizierung, die ausschließlich im jeweiligen Betrieb stattfindet

Nach erfolgreich abgeschlossener Stufe 1 erhält die Bedienperson ein Qualifikationszertifikat sowie einen Fahrausweis für Flurförderzeuge, den sogenannten Staplerschein. Dieser Fahrausweis enthält neben den persönlichen Daten und einem Lichtbild auch Angaben zum Fahrzeugtyp und zur Tragfähigkeit des Geräts, auf dem die Ausbildung stattfand.

Was darf man mit Staplerschein Stufe 1 fahren?

Mit dem Staplerschein Stufe 1 darf die Bedienperson Gabelstapler des Typs fahren, auf dem die allgemeine Qualifizierung durchgeführt wurde. In der Regel ist das der klassische Gegengewichtstapler. Die Berechtigung gilt für das Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und Stapeln von Lasten sowie den Gebrauch üblicher Anbaugeräte im Betrieb.

Wichtig zu verstehen: Die Stufe-1-Qualifizierung legt die Grundlage, setzt aber auch klare Grenzen. Wer auf einem Gegengewichtstapler ausgebildet wurde, darf nicht automatisch alle anderen Flurförderzeugtypen fahren. Für Schubmaststapler, Seitenstapler oder Teleskopstapler ist zwingend eine Stufe-2-Qualifizierung erforderlich.

Die Ausbildung in Stufe 1 umfasst zwei Teile:

  • Theoretischer Teil: Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen, Gerätekunde, Standsicherheit und Antriebsarten
  • Praktischer Teil: Einweisung am Fahrzeug, tägliche Einsatzprüfung, Gewöhnung an das Flurförderzeug, Fahr- und Stapelübungen

Abgeschlossen wird Stufe 1 mit einer schriftlichen Theorieprüfung (ca. 50 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren, Bestehensgrenze 70 %) und einer praktischen Prüfungsfahrt von etwa 15 bis 20 Minuten pro Prüfling. Erst nach bestandener Abschlussprüfung wird der Staplerschein ausgestellt.

Was sind die Unterschiede zwischen Stufe 2 und Stufe 3?

Stufe 2 und Stufe 3 unterscheiden sich grundlegend in Inhalt und Ort der Durchführung. Stufe 2 ist eine Zusatzqualifizierung für spezielle Fahrzeugtypen und findet bei einem anerkannten Qualifizierungsanbieter statt. Stufe 3 ist die betriebliche Einweisung in die konkreten Gegebenheiten des eigenen Unternehmens und kann ausschließlich im Betrieb selbst durchgeführt werden.

Stufe 2: Zusatzqualifizierung für spezielle Fahrzeuge

Die Stufe-2-Qualifizierung wird notwendig, wenn Mitarbeiter im Betrieb andere Flurförderzeuge als den Standardgabelstapler bedienen sollen. Dazu gehören unter anderem Schubmaststapler, Seitenstapler, Dreiseitenstapler, Portalwagen, Portalhubwagen (Van Carrier), Teleskopstapler zum Containerhandling (Reachstacker) sowie Gabelstapler für das Containerhandling. Auch der Umgang mit besonderen Anbaugeräten, etwa Klemmen für Lasten über einer Tonne, erfordert eine Stufe-2-Qualifizierung. Wie Stufe 1 schließt auch Stufe 2 mit einer Theorie- und Praxisprüfung ab.

Stufe 3: Betriebliche Qualifizierung vor Ort

Stufe 3 bezieht sich ausschließlich auf die Gegebenheiten des jeweiligen Unternehmens. Sie gliedert sich in einen gerätebezogenen Teil (Einweisung in die im Betrieb vorhandenen Flurförderzeuge und Anbaugeräte) und einen verhaltensbezogenen Teil (Betriebsanweisung nach der DGUV Vorschrift 68). Die Durchführung muss schriftlich dokumentiert werden. Im Fahrausweis werden der Betrieb, der betreffende Betriebsteil sowie die Gerätebauart eingetragen. Die Dauer des Ausbildungsabschnitts sollte in der Regel drei Monate nicht überschreiten.

Wie lange dauert die Ausbildung für jede Stufe?

Die Dauer der Staplerschein-Ausbildung hängt von der jeweiligen Stufe ab. Stufe 1 umfasst typischerweise mehrere Tage mit Theorie- und Praxiseinheiten. Stufe 2 variiert je nach Fahrzeugtyp. Stufe 3 ist zeitlich auf maximal drei Monate begrenzt und findet begleitend zur Arbeit im Betrieb statt.

Für Stufe 1 sieht der Musterlehrplan folgende Gewichtung vor:

  • Theoretische Qualifizierung: Themen wie Sicherheitsbestimmungen, Gerätekunde, Standsicherheit und Betrieb allgemein machen zusammen den Großteil der Theoriestunden aus
  • Praktische Qualifizierung: Fahr- und Stapelübungen nehmen mit 55 bis 65 Prozent den größten Anteil ein
  • Abschlussprüfung: Theorieprüfung (nicht mehr als eine Lehreinheit) und Praxisprüfung (15 bis 20 Minuten pro Teilnehmer)

Für Stufe 2 richtet sich der Umfang nach dem spezifischen Fahrzeugtyp und dem Kenntnisstand der Teilnehmenden. Für Stufe 3 legt das Unternehmen selbst die Dauer fest, wobei die aufsichtführende Person und der Zeitraum schriftlich festzuhalten sind.

Welche Stufe brauchen Unternehmen für ihre Mitarbeiter?

Unternehmen benötigen für ihre Mitarbeiter alle drei Stufen, bevor diese offiziell mit dem Führen eines Flurförderzeugs beauftragt werden dürfen. Die schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer ist gesetzlich vorgeschrieben und darf erst nach erfolgreich abgeschlossener Gesamtqualifizierung erteilt werden. In der Beauftragung muss angegeben sein, für welchen Betrieb und für welche Fahrzeugtypen die Berechtigung gilt.

Für die Praxis bedeutet das konkret:

  • Alle Mitarbeiter, die Gabelstapler fahren sollen, müssen Stufe 1 bei einem anerkannten Qualifizierungsanbieter abschließen
  • Wer spezielle Fahrzeuge wie Schubmaststapler oder Teleskopstapler bedient, braucht zusätzlich Stufe 2
  • Stufe 3 muss das Unternehmen selbst durchführen und dokumentieren
  • Die Beauftragung erfolgt schriftlich und ist an den jeweiligen Betrieb und die konkreten Geräte gebunden

Darüber hinaus schreibt die DGUV Vorschrift 68 eine jährliche Gabelstapler-Unterweisung für alle bereits qualifizierten Bedienpersonen vor. Diese Unterweisung dient dazu, Kenntnisse aufzufrischen, aktuelle Sicherheitsvorschriften zu vermitteln und das Unfallrisiko dauerhaft zu minimieren. Unternehmen, die diese Pflicht vernachlässigen, riskieren Haftungsansprüche im Schadensfall.

Für den Einsatz von Flurförderzeugen im öffentlichen Straßenverkehr gilt eine Zusatzanforderung: Die Bedienperson benötigt neben dem Staplerschein auch eine gültige Fahrerlaubnis gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Wie werden Staplerschein-Schulungen gefördert?

Staplerschein-Schulungen können für Unternehmen über verschiedene Förderwege finanziert werden. Besonders relevant ist das Qualifizierungschancengesetz, das Arbeitgebern und Arbeitnehmern ermöglicht, Weiterbildungskosten über die Bundesagentur für Arbeit bezuschussen zu lassen. Die konkrete Förderhöhe hängt von der Betriebsgröße und der Qualifizierungsmaßnahme ab.

Folgende Förderwege sind für betriebliche Staplerschein-Ausbildungen relevant:

  • Qualifizierungschancengesetz: Arbeitnehmer können während der Schulung Weiterbildungsgeld erhalten; Arbeitgeber können Lohnkostenzuschüsse beantragen
  • Bildungsgutschein: Für arbeitsuchende Personen übernimmt die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten der Qualifizierung vollständig
  • Betriebliche Weiterbildungsförderung der Länder: Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen bieten zusätzliche Landesprogramme zur Förderung betrieblicher Qualifizierungsmaßnahmen
  • Weiterbildungsstipendium: Für junge Fachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen nutzbar

Wichtig für Personalverantwortliche: Die Förderung muss in der Regel vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter spart Zeit und vermeidet Probleme bei der Kostenübernahme. Qualifizierungsanbieter, die nach AZAV zugelassen sind, können Schulungen anbieten, die mit Bildungsgutscheinen finanzierbar sind.

Wie das VHS-Bildungswerk bei Staplerschein-Schulungen unterstützt

Wir begleiten Unternehmen und ihre Mitarbeiter bei der gesamten Staplerschein-Qualifizierung, von der Grundausbildung in Stufe 1 bis zur jährlichen Pflichtunterweisung. Unser Angebot richtet sich sowohl an Unternehmen, die ihre Belegschaft qualifizieren möchten, als auch an Einzelpersonen, die einen Gabelstapler-Führerschein erwerben oder auffrischen wollen.

Was wir konkret anbieten:

  • Staplerschein-Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 mit Theorie- und Praxisprüfung
  • Jährliche Gabelstapler-Unterweisung als digitale Online-Schulung, die orts- und zeitunabhängig absolviert werden kann
  • Beratung zur Förderung über Bildungsgutscheine und das Qualifizierungschancengesetz
  • AZAV-zugelassene Maßnahmen, die mit Förderinstrumenten der Bundesagentur für Arbeit finanzierbar sind
  • Standorte in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen für wohnortnahe Qualifizierung

Wenn Sie wissen möchten, welche Staplerschein-Stufen Ihre Mitarbeiter benötigen und wie Sie die Kosten fördern lassen können, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt auf, und wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihr Unternehmen.

Ähnliche Artikel