Kann ich etwas kaufen?
Jeder bedürftige Mensch, jeder gemeinnützige Verein und jede karitative Einrichtung kann in der Möbelhalle B einkaufen. Der Nachweis über die Berechtigung muss jedoch erbracht werden.
Berechtigt ist jede Person, die neben einem gültigen Ausweisdokument mit Lichtbild
- eine gültige Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder
- einen aktuellen Bewilligungsbescheid über ALGII oder
- einen Nachweis zum Leistungsbezug nach dem AsylbLG oder
- einen aktuellen Bewilligungsbescheid über BaB bzw. Abh oder
- einen Bezugsschein des Sozialamtes vorweisen kann.
Weiterhin ist kaufberechtigt, wer im Namen und Auftrag
- eines gemeinnützigen Vereines oder
- einer karitativen Einrichtung oder
- einer Organisation handelt, die berechtigt ist, Spendenquittungen auszustellen.
Muss ich die Berechtigung jedes Mal nachweisen?
NEIN – wer die Berechtigung einmal nachgewiesen hat, bekommt eine Kundenkarte.
- Die Kundenkarte ist zeitlich befristet.
- Die Kundenkarte ist nicht übertragbar.
- Die Kundenkarte ist nur gemeinsam mit einem amtlichen Ausweisdokument gültig.
Habe ich einen Garantieanspruch?
Leider können wir weder eine Gewährleistung noch eine Garantie für die erworbenen Dinge übernehmen. Haben Sie bei uns ein Elektrogerät erworben, was nach 14 Tagen nicht mehr funktioniert nehmen wir es zurück und erstatten Ihnen den Kaufbetrag.
Kann ich etwas liefern lassen?
JA – sperrige, sehr schwere Möbel und Geräte liefern wir bei Bedarf. Für Menschen, die bei der Montage Hilfe brauchen, stehen wir selbstverständlich auch zur Verfügung.
Hinweis: Elektrogeräte müssen Sie jedoch von einem Fachmann selbst anschließen lassen. Wir befestigen auch nichts an Wänden und Decken.
Die Besichtigung, der Abbau und der Transport von Spenden ist immer kostenlos.
Die Lieferung und die Montage können als Zusatzleistungen beim Kauf von Einrichtungsgegenständen erworben werden. Dazu liegen in Ihrer Möbelhalle B unterschiedliche Gutscheine zum Kauf bereit.