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Lorenzweg 56, 39128 Magdeburg
Themen: Beruf, Förderung, Schulung, Abschluss, Bildungsgutschein, Weiterbildung, Prüfung, Vermittlung, Eingliederung, Praktikum
Magdeburg, den 08.09.2023
In Deutschland gibt es verschiedene staatliche Programme, die jedem Bürger den Zugang zu allgemeiner und spezieller Bildung ermöglichen – unabhängig vom Eigentum. Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Fördermöglichkeiten vor.
Der Bildungsgutschein ist eine nach § 81 Abs. 4 SGB III von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellte Bescheinigung. Erwerbslose Personen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dient sie zur Vorlage bei einem ausgewählten Träger der Weiterbildung, um an Maßnahmen zur Kompetenzerweiterung teilnehmen zu können.
Die Bewilligung der Kann-Leistung liegt in der auszustellenden Behörde und die Gültigkeitsdauer beträgt maximal drei Monate nach Antritt der Bildungsmaßnahme. Kürzere Weiterbildungsangebote, sogenannte Trainingsmaßnahmen für erwerbslose Personen, mit einer Dauer von bis zu zwölf Wochen können alternativ gefördert werden. Die Ansprüche auf Arbeitslosengeld bleiben weiterhin bestehen. Des Weiteren werden dem Inhaber eines Bildungsgutscheins die Kosten für den jeweiligen Lehrgang, erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsstücke, gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie für notwendige Eignungsfeststellungen übernommen.
Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist. Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
Mehr Infos bei der Agentur für Arbeit
Mit diesem Gutschein bescheinigt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einer erwerbslosen Person das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für eine oder mehrere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder für die private Arbeitsvermittlung. Dementsprechend werden die Maßnahmekosten beim Weiterbildungsträger übernommen. Die Zuweisung einer Maßnahme und des jeweiligen Trägers erfolgt durch den Leistungsträger (AfA oder JC/KoBA).
Einen Rechtsanspruch erhält jeder Arbeitslose im Leistungsbezug ALG I nach einer Wartezeit von 6 Wochen Arbeitslosigkeit. Einen Anspruch nur nach Ermessen haben alle weiteren Arbeitsuchenden (ALG-II-Empfänger einschließlich Erwerbsaufstocker, Nichtleistungsempfänger, Berufsrückkehrer, Fach- und Hochschulabsolventen, gekündigte Arbeitnehmer, Arbeitnehmer 3 Monate vor Ende der Befristung, Beschäftigte in Transfergesellschaften)
Mehr Infos bei der Agentur für Arbeit
Die Bildungsprämie dient der Förderung der Weiterbildung von Erwerbstätigen und deckt 50% der Maßnahmekosten (bis zu 500,-€). Starten soll die 3. Förderphase am 1. Juli 2014 (geänderte Voraussetzungen, siehe unten).
Die weiterbildungsinteressierte Person muss das 25. Lebensjahr vollendet haben,mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein und über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro verfügen (bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro). Darüber hinaus darf die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme nicht mehr als 1.000 Euro kosten (Maßstab ist der Rechnungspreis).
Mehr Infos unter www.bildungspraemie.info
Hierbei können abgeschrieben werden: Gebühren, Honorare, Prüfungs- und Fahrtkosten, Lehrmaterial und Arbeitsmittel, Druckkosten der Abschlussarbeit, das heimische Arbeitszimmer, Verpflegung und Übernachtung am Bildungsort sowie Zinsen für einen Bildungskredit (im Jahr der Zahlung). Wichtig ist, die Absetzbarkeit ist nur dann realsierbar, wenn diese in einem konkreten Zusammenhang mit der Berufstätigkeit steht und beruflich veranlasst ist.
Ein bezahlter Bildungsurlaub unterliegt der Landesgesetzgebung und dient dem Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung. Für die einzelnen Bundesländer gelten nachstehende Bedingungen:
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